205/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.02.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

AnfragebeantwortungMAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
Adler groß

 

 


S91143/127-PMVD/2013                                                                                        5. Februar 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 9. Dezember 2013 unter der Nr. 229/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Offiziere mit Ausbildung in den USA" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 10:

Es gibt eine vertraglich vereinbarte Kooperation über die gegenseitige Ausbildung von Stabs- bzw. Generalstabsoffizieren an den höchstrangigen Ausbildungsstätten beider Staaten. Diese Vereinbarung wurde 1998 auf die Dauer von zehn Jahren geschlossen, 2008 wurde sie auf weitere zehn Jahre verlängert.

Zu 2 bis 5:

14 Offiziere nahmen an Ausbildungsveranstaltungen teil. Darüber hinaus ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer weitergehenden Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) Abstand nehme.


Zu 6 bis 9:

Keine.

Zu 11 bis 14:

Rund 170 (im Hinblick auf den langen Zeitraum der Datenabfrage – über 40 Jahre – ersuche ich um Verständnis, dass sich eine exakte Zahl nicht ermitteln lässt). Darüber hinaus teile

ich mit, dass ich von einer weitergehenden Beantwortung aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) Abstand nehme.

Zu 15:

Ressortangehörige, die an einer Auslandsdienstreise oder Entsendung in das Ausland teilnehmen, sind verpflichtet, über ihren Aufenthalt einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Darin sind auch sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu melden. Darüber hinaus sind alle Angehörigen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Wahrung des Geheimschutzes zumindest einmal jährlich über mögliche Gefahren durch ausländische Nachrichtendienste im Sinne des militärischen und persönlichen Eigenschutzes zu belehren.