21/AB XXV. GP

Eingelangt am 10.01.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am       Jänner 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0262-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 18/J vom 12. November 2013 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu den Richtlinien der Länder gemäß § 21 Abs. 9 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008) sowie Überlegungen zu deren Gestaltung wurden mit GZ BMF-111112/0082-II/3/2008 (Teil C) bekannt gegeben (siehe Beilage). Das Rundschreiben steht auch auf der Homepage des BMF zur Verfügung:

https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/ Rundschreiben_Richtlinien__Par_21_FAG_2008_2.pdf?3vtkfo

Die darin zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht besteht weiterhin. Die weiteren Ausführungen beziehen sich auf dieses Rundschreiben.


Zu den Fragen 2. bis 4.

Wenn mehr als zwei Gemeinden fusionieren, dann handelt es sich nicht nur um eine Fusion, sondern um entsprechend mehr, d.h. beispielsweise bei einer Fusion von vier Gemeinden zu einer neuen um drei Fusionen.

 

Die Höhe der Vorausanteile ist in einer Richtlinie des Landes festzulegen, wobei das FAG 2008 nur einen Mindestbetrag vorgibt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Spindelegger eh.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.