216/AB XXV. GP

Eingelangt am 10.02.2014
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 7. Februar 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0310-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 232/J           betreffend „Exporte von Gütern zum Bau von Atomkraftwerken“, welche die    Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Diese Angelegenheiten sind durch unmittelbar anwendbares Recht der Euro-päischen Union abschließend geregelt.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es ist auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz zu verweisen.


Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Im Jahr 2013 wurden 29 Anträge gestellt. Davon wurden 28 genehmigt, einer ist noch offen. Hinsichtlich der Jahre 2003 bis 2012 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13164/J der XXIV. GP zu verweisen. Angaben zu konkreten Antragstellern unterliegen dem Datenschutz; aufgrund deren geringer Zahl gilt dies auch für die Werte.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es ist auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Im Jahr 2013 wurden 23 derartige Genehmigungen erteilt. Hinsichtlich der Jahre 2003 bis 2012 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13164/J der XXIV. GP zu verweisen. Angaben zum Wert unterliegen im Hinblick auf die geringe Zahl der Antragsteller dem Datenschutz.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Im Jahr 2013 wurden zwei derartige Genehmigungen erteilt. Hinsichtlich der  Jahre 2003 bis 2012 ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13164/J der XXIV. GP zu verweisen. Angaben zum Wert unterliegen im Hinblick auf die geringe Zahl der Antragsteller dem Datenschutz.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

a.     Es wurden Lieferungen nach Deutschland genehmigt.


b.     Es wurden Lieferungen nach Frankreich genehmigt.

 

c.     Es wurden Lieferungen in beide Staaten genehmigt. Für Großbritannien   wurden keine Exporte zu AKWs genehmigt. Bei den chinesischen AKWs, für die Ausfuhrgenehmigungen erteilt wurden, scheint CNNC nicht als Empfänger oder Endverwender auf. Durch die Antragsunterlagen, die Überprüfung des Antragstellers, die Art der Güter und die direkte Zusicherung der chinesischen Behörden wird sichergestellt, dass die gelieferten Güter einschließlich des gelieferten Know-how in China nur in zivilen Anlagen verwendet werden und das in diesen Anlagen hergestellte Kernmaterial von China nicht zur   Herstellung von Atomwaffen herangezogen wird.

 

d.     Nein.

 

e.     Nein.

 

f.    Es wurden weiters Lieferungen nach Argentinien, Spanien und Südkorea   genehmigt.