222/AB XXV. GP

Eingelangt am 12.02.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0357-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Februar 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 236/J-NR/2013 betreffend Verpflichtung des BMUKK zur Beantwortung schriftlicher Anfragen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 12. Dezember 2013 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Dazu wird auf das aus Art. 28 B-VG ableitbare Prinzip der Diskontinuität, welches besagt, dass Verhandlungsgegenstände mit Ablauf der Gesetzgebungsperiode grundsätzlich „verfallen“ und in der neuen Gesetzgebungsperiode neu eingebracht werden müssen (siehe auch Öhlinger, Verfassungsrecht, 9. Auflage, RZ 399; Lienbacher, Art. 27 B-VG, RZ 15ff, in: Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesverfassungsrecht, Bd II), verwiesen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.