227/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.02.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
ANDRÄ RUPPRECHTER
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0158-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 10. FEB. 2014
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 17. Dezember 2013, Nr. 240/J,
betreffend transatlantisches Handelsabkommen (TTIP)
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Dezember 2013, Nr. 240/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Nachdem für die gemeinsame Handelspolitik die Europäische Union zuständig ist, sind durch das Abkommen zwischen der EU und den USA Angelegenheiten der gesamten EU berührt. Nationale Fragen werden indirekt berührt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Für Handelsfragen ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) federführend zuständig. Dieses ist im Ausschuss für Handelspolitik (TPC) vertreten und auf diese Weise in die Verhandlungen eingebunden und koordiniert die österreichische Position. In wöchentlich stattfindenden Koordinierungssitzungen, die vom BMWFJ einberufen werden, wird eine österreichische Position erarbeitet. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) nimmt an diesen Sitzungen teil und ist in die Erarbeitung der österreichischen Position eingebunden und nimmt zu allen vom TPC vorgelegten Verhandlungsvorschlägen, die die Angelegenheiten des Ressorts betreffen, schriftlich und mündlich Stellung. Berichte des Ausschusses werden dem Parlament vom BMWFJ entsprechend dem EU-Informationsgesetz zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 4:
Die Erhaltung der Gesundheits- und Umweltstandards im Zusammenhang mit GVO, Hormone, sowie die hohen Hygienestandards und Produktionsstandards sind oberstes Gebot. Im Verhandlungsmandat für die Kommission wurde das Vorsorgeprinzip, für das sich das BMLFUW eingesetzt hat, verankert. Präsident Jose Manuel Barroso’s Versicherung, keine Veränderungen bei den EU-Vorschriften zu GVOs und Hormonen zuzulassen, müssen beim Wort genommen werden.
Diese Themen fallen im Wesentlichen in die Kompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), sind jedoch mit der Landwirtschaft untrennbar verbunden. Die zwischen BMG und BMLFUW abgestimmte Position wurde dem BMWFJ sinngemäß mitgeteilt:
ad Gentechnikpolitik:
Für Importe sollen die Zulassungsverfahren weiterhin streng sein. Für die Möglichkeit, das österreichische Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aufrechtzuerhalten, wird sich das BMLFUW weiterhin einsetzen.
ad Hormoneinsatz bei der Fleischproduktion:
Derzeit gewährt die EU den USA ein Kontingent für die Einfuhr von qualitativ hochwertigem Rindfleisch ohne Hormoneinsatz in der Höhe von 45.000 Tonnen (0% Zoll). Eine Verlängerung dieser Regelung ist vorgesehen. Importkontingenten für Rindfleisch, das mit Hormoneinsatz erzeugt wurde, wird nicht zugestimmt werden.
Schweinefleisch, das mit Hilfe des Masthormons Ractopamin hergestellt wurde, darf nicht in die EU eingeführt werden. Die EU hat strengere Werte als der Codex Alimentarius, wodurch sich das Verbot jedoch schwer argumentieren lässt. Dennoch bestehen noch immer Bedenken gegen den Einsatz von Ractopamin. Das bestehende Einfuhrverbot wird von Österreich unterstützt.
ad Geflügelfleisch/ Hygienestandards:
In den USA wird Fleisch nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen gereinigt. In der EU sind die Hygienevorschriften bei der Tierhaltung und Schlachtung strenger, es wird mit Wasser gereinigt. Der europäische Hygienestandard muss erhalten bleiben.
Zu Frage 5:
Zur Beantwortung siehe auch schon die Beantwortung zur Frage 4. Die endgültige Übermittlung an die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission der österreichischen Position in Handelsfragen obliegt dem BMWFJ.
Zu Frage 6:
Eine Ausnahme der Landwirtschaft bei Handelsverhandlungen ist in der heutigen Zeit nicht mehr möglich. Schon 1995 wurden in den WTO-Abkommen Regeln für die Landwirtschaft erstellt. Es gibt kein einziges Freihandelsabkommen, in dem es kein Landwirtschaftskapitel gibt. Es ist daher notwendig, sensible landwirtschaftliche Produkte durch Zollkontingente zu schützen. Darüber hinaus können dadurch auch offensiv landwirtschaftliche Interessen verfolgt werden.
Zu Frage 7:
Österreich wird, wie auch bereits in der von der Europäischen Kommission formulierten ersten Verhandlungsposition zum TTIP, für die Aufrechterhaltung hoher, nationaler Umweltstandards im TTIP eintreten, wie z.B. für die bestehende Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für hydromechanisches Aufbrechen („Frac-Behandlung“) von Gesteinsschichten bei unkonventionellen Erdöl- oder Erdgasvorkommen. Es soll auch weiterhin die geologische Speicherung von CO2 verboten und die CCS-Technologie in Österreich nur in engen Grenzen und mittels einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung erlaubt sein. Österreich vertritt - wie bisher im europäischen und internationalen Kontext - außerdem die Position, dass die Nuklearenergie weder eine nachhaltige Form der Energieversorgung noch eine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt. Solange aber Kernkraftwerke in Betrieb sind, setzt sich Österreich in allen relevanten Gremien für eine Verbesserung der nuklearen Sicherheit ein.
Ein Untergraben des sich im Aufbau befindlichen Europäischen Nuklearsicherheitssystems kommt daher nicht in Frage.
Zu Frage 8:
Das BMLFUW wird sich weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass im Bereich der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produkte und des Umweltschutzes das hohe europäische Niveau erhalten bleibt.
Zu Frage 9:
Es ist bekannt, dass es in den USA starke
Bestrebungen gibt, bestimmte landwirtschaftliche Praktiken auf globaler Ebene
durchzusetzen. Das BMLFUW wird die EK weiterhin auf ihre Zusage, dass die
europäischen Standards für Konsumenten-, Gesundheits-, Umwelt-,
Tier- und Pflanzenschutz nicht gelockert werden dürfen, hinweisen.
Der Bundesminister: