229/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.02.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0156-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. FEB. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Leopold Steinbichler, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 17. Dezember 2013, Nr. 270/J, betreffend

                        Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen

                        Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen vom 17. Dezember 2013, Nr. 270/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission (EK) wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes (BKA-VD) vom 3. Oktober 2012, GZ BKA-VV.11/0006/0001-V/7/2012, an die Ressorts, die Länder sowie die Parlamentsdirektion versendet. Darin werden in den RZ 8 bis 10 die Kritikpunkte der EK im Detail aufgelistet.

 


Im Wirkungsbereich des BMLFUW (das für einen Teil der Umsetzung der gegenständlichen Richtlinie zuständig ist) wurde die gegenständliche Richtlinie mit folgenden Maßnahmen umgesetzt:

 

-       Verordnung des BMLFUW über landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, BGBl. II Nr. 250/2010 (VO landwirtschaftliche Ausgangsstoffe) und

-       Verordnung des BMLFUW über die Qualität von Kraftstoffen und die nachhaltige Verwendung von Biokraftstoffen 2012, BGBl. II Nr. 398/2012 (Kraftstoffverordnung).

 

 

Mit Schreiben des BKA-VD vom 27. Dezember 2013, GZ BKA-VV.C-663/13/0001-V/7/2013, wurde die Klagsschrift der EK gegen die Republik Österreich in dieser Rechtssache an die Ressorts, die Länder sowie die Parlamentsdirektion übermittelt. Die Frist zur Klagserwiderung durch die Republik Österreich beträgt zwei Monate. Die Stellungnahme des BMLFUW zu jenen Aspekten, die den Wirkungsbereich des BMLFUW und die Umsetzung der Richtlinie in den genannten Verordnungen berühren, wird gegenwärtig ausgearbeitet.

 

Zu Frage 2:

 

Das BMLFUW ist, wie bereits angesprochen, zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie teilzuständig. Im Rahmen dieser Teilzuständigkeit wurden die betroffenen Vorgaben der Richtlinie durch die beiden in Antwort zu Frage 1 genannten Verordnungen umgesetzt. Die in der Klagsschrift formulierten Vorwürfe der EK werden gegenwärtig, soweit sie den Wirkungsbereich des BMLFUW betreffen, geprüft.

 

Zu Frage 3:

 

Die genannte mit Gründen versehene Stellungnahme der EK, datiert mit 1. Oktober 2012, wurde unter Mitarbeit u.a. des BMLFUW mit Schreiben des Bundeskanzleramts vom 3. Dezember 2012 fristgerecht beantwortet. Hinsichtlich der genannten zweiten Umsetzungsmaßnahme des BMLFUW, der Novelle zur Kraftstoffverordnung, wurde die Notifizierung an die EK umgehend veranlasst.

 

Die Festlegung der weiteren Vorgangsweise hinsichtlich der österreichischen Stellungnahme obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. dem Bundeskanzleramt. Im eigenen Wirkungsbereich des BMLFUW werden gegenwärtig die Inhalte der Klagsschrift geprüft.


Zu Frage 4:

 

Von Seiten der Republik Österreich wurde vor und nach Einleitung des gegenständlichen Vertragsverletzungsverfahrens eine Reihe von Rechtsakten als Umsetzungsmaßnahmen der Richtlinie 2009/28/EG im Wege des Bundeskanzleramtes mitgeteilt, woraus sich unterschiedliche Zuständigkeiten verschiedener Ressorts und Länder ableiten lassen.

Das BMLFUW hat die beiden in Antwort zu Frage 1 genannten Verordnungen als Umsetzungsmaßnahmen gemeldet.

 

Zu Frage 5:

 

Die Absicht der EK, beim Gerichtshof Klage gegen die Republik Österreich zu erheben, wurde dem BMLFUW mit dem entsprechenden Beschluss der Kommission bekannt, der der in der vorliegenden Anfrage zitierten Pressemeldung zugrunde liegt.

 

Die mit 13. Dezember 2013 beim Gerichtshof eingegangene Klagsschrift der Kommission wurde dem BMLFUW nach Übermittlung durch den BKA-VD bekannt.

 

Zu Frage 6:

 

Die EK beantragt in der vorliegenden Klagserhebung die Verhängung eines Zwangsgeldes in der Höhe von € 40.512,-- pro Tag ab Urteilsverkündung im Falle einer Verurteilung durch den EuGH.

 

Die Höhe dieses Wertes ergibt sich durch die Multiplikation eines Basiswertes mit Faktoren für die Wirtschaftskraft des betroffenen Mitgliedsstaats, der Schwere und der Dauer der Vertragsverletzung.

 

Eine Schätzung von allfälligen Kosten würde die Kenntnis

-       des Tages der Kundmachung eines noch nicht erlassenen Urteils,

-       den Inhalt eines noch nicht erlassenen Urteils (Berührung des Wirkungsbereiches des BMLFUW) und

-       die Zeitspanne zwischen dem Tag der Verurteilung und der aus Sicht der EK vollständigen Umsetzung der Richtlinie

voraussetzen. Eine solche Schätzung ist aus Sicht des BMLFUW zum gegenwärtigen Zeitpunkt seriös nicht möglich, weshalb auch keine Rückstellung im Budget erfolgen kann.

 


Zu Frage 7:

 

Darüber hinaus ist keine Klage beim Gerichtshof anhängig, die den Wirkungsbereich des BMLFUW berührt.

 

Zu Frage 8:

 

Im Folgenden werden all jene Mahnschreiben und mit Gründen versehenen Stellungnahmen der EK (zu sonstigen Klagen siehe Antwort zu Frage 7) in Vertragsverletzungsverfahren angeführt, die Zuständigkeiten des BMLFUW berühren und/ oder deren Inhalte zum Teil oder vollständig im Wirkungsbereich des BMLFUW liegen. Ein Teil der Verfahren berührt den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts sowie mehrfach auch Länderkompetenzen.

 



Verfahren Nr. 2012/2211 betreffend den Schwellenwert für besonders gefährliche Stoffe von 0,1% in der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

25.01.13

23.04.13

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 

Verfahren Nr. 2008/2183 betreffend die Anwendung der Richtlinien 96/62/EG, 1999/30/EG und 2008/50/EG in Hinblick auf die Einhaltung der PM10 Grenzwerte

 

24.11.09

22.01.10

01.10.10

30.11.10

14.06.11

05.10.11

28.10.11

08.03.12

26.04.13

25.07.13

07.11.13

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme

österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

erneutes Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

Verfahren Nr. 2013/0205 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2011/97/EU zur Lagerung von als Abfall betrachtetem metallischem Quecksilber

29.06.13

24.07.13

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 

 

 

 

Verfahren Nr. 2013/0292 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2013/28/EU zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge

27.09.13

20.11.13

 

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 

Verfahren Nr. 2013/2175 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissio-nen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

27.09.13

27.11.13

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 


Verfahren Nr. 2013/2234 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2011/70/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die ver-antwortungsvolle und sichere Ent-sorgung abgebrannter Brenn-elemente und radioaktiver Abfälle

21.11.13

16.01.14

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 

Verfahren Nr. 2013/0328 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2013/2/EU zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle

29.11.13

 

Mahnschreiben der EK

 

Verfahren Nr. 2006/4634 betreffend Definitionen nach dem WRG und der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

30.09.11

21.12.11

22.06.12

21.08.12

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme

österreichische Stellungnahme

Sammelverfahren Nr. 2013/0087 und 2013/0088 betreffend die Umsetzung der delegierten RoHS Richtlinien 2012/50/EU und 2012/51/EU

21.03.13

16.05.13

27.09.13

26.11.13

 

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme

österreichische Stellungnahme

Verfahren Nr. 2012/2013 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU

(Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten)

28.02.12

29.03.12

27.06.12

14.11.12

22.11.12

31.01.13

18.10.13

18.12.13

Mahnschreiben der EK

Genehmigung der Fristverlängerung

österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

ergänzendes Mahnschreiben der EK

ergänzende österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme

österreichische Stellungnahme

 

Verfahren Nr. 2013/4018 betreffend die Bewilligung des Baus eines Wasserkraftwerkes an der Schwarzen Sulm

26.04.13

15.07.13

21.11.13

21.01.14

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme

österreichische Stellungnahme

Verfahren Nr. 2011/0656 bzgl. Richtlinie  2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

18.07.11

19.09.11

07.02.12

15.10.12

21.11.13

21.01.14

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

ergänzende österreichische Stellungnahme

begründete Stellungnahme der EK

österreichische Stellungnahme

Verfahren Nr. 2011/2122 betreffend die Frage, ob Art. 218 Abs. 9 AEUV auf die Beschlussfassung in der OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein) anwendbar ist

30.09.11

08.11.11

Mahnschreiben der EK

österreichische Stellungnahme

 

Der Bundesminister: