23/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.01.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0269-I/A/15/2013
Wien, am 10. Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 90/J der Abgeordneten Dr. Franz, Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Prinzipiell besteht für alle nach § 1 Epidemiegesetz meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen die Verpflichtung zur Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde, unabhängig davon, wo sie akquiriert werden. Hervorzuheben ist die Meldepflicht für Erkrankungs- und Todesfälle an schwer verlaufenden Clostridium difficile assoziierten Erkrankungen (ab 28.1.2010), dazu finden sich untenstehend die Fälle, welche in das elektronische Epidemiologische Meldesystem für Infektionskrankheiten (EMS) eingemeldet wurden (siehe auch www.bmg.gv.at, Jahresausweise).
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Erkrankungsfälle |
Davon laborbestätigt |
Todesfälle |
Davon laborbestätigt |
2013 |
271 |
158 |
63 |
27 |
(Quelle: EMS mit Stand 20.12.2013/11:30 Uhr)
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Erkrankungsfälle |
Davon laborbestätigt |
Todesfälle |
Davon laborbestätigt |
2012 |
186 |
118 |
57 |
25 |
2011 |
125 |
73 |
27 |
5 |
2010* |
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110* |
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15* |
(Quelle: Jahresausweise Homepage des BMG)
* nur laborbestätigte Fälle ausgewiesen
Darüber hinaus nahm Österreich im Jahr 2012 an der sogenannten „Punkt Prävalenz Studie“ (PPS = point prevalence study) des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) teil. Dabei ergaben Modellrechnungen eine österreichweite Rate an nosokomialen Infektionen von 6,2% - im EU-Vergleich liegt Österreich damit im Mittelfeld. Weiters nimmt Österreich seit Jahren an EU-Projekten zur Über-wachung von postoperativen Wundinfektionen und Infektionen an Intensivstationen teil. Auch hier ergeben die Modellrechnungen, dass Österreich im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld liegt.
Bei den europäischen Netzwerken (ECDC), an denen Österreich teilnimmt, werden derzeit keine Todesfälle aufgrund nosokomialer Infektionen erhoben.
Fragen 3 und 4:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der laufenden Gesundheitsreform (Zielsteuerung-Gesundheit) auch eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen wird, die eine Annäherung der österreichischen Krankenhaushäufigkeit an den EU-Durchschnitt unterstützen werden.
Allerdings ist die Überlegung, dass weniger Spitalsaufenthalte auch weniger nosokomiale Infektionen bedeuten, zwar naheliegend, sie spricht jedoch die Problematik nicht an der Wurzel an. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass entsprechend dem Krankenan-stalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) die Überwachung/Surveillance von nosokomialen Infektionen nach einem anerkannten, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Surveillance-System zu erfolgen hat, derzeit jedoch nicht näher definiert ist, was als diesen Anforderungen entsprechendes Surveillance-System gilt. Dementsprechend werden von den Krankenanstalten unterschiedliche Erfassungs-systeme, wie beispielsweise ANISS oder KISS, verwendet.
Als ein wichtiger Punkt der Gesundheitsreform sind daher zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung auch Maßnahmen zur Umsetzung der Patientensicherheits-strategie vereinbart, die u.a. die Finalisierung und Umsetzung einer Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) vorsehen. In diesem Zusammenhang wurde auch Einigung darüber erzielt, die bundesweit einheitliche Erfassung von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen bis Ende 2014 festzulegen.