23/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0269-I/A/15/2013

Wien, am 10. Jänner 2014

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 90/J der Abgeordneten Dr. Franz, Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Prinzipiell besteht für alle nach § 1 Epidemiegesetz meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen die Verpflichtung zur Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde, unabhängig davon, wo sie akquiriert werden. Hervorzuheben ist die Meldepflicht für Erkrankungs- und Todesfälle an schwer verlaufenden Clostridium difficile assoziierten Erkrankungen (ab 28.1.2010), dazu finden sich untenstehend die Fälle, welche in das elektronische Epidemiologische Meldesystem für Infektionskrankheiten (EMS) eingemeldet wurden (siehe auch www.bmg.gv.at, Jahresausweise).


 

Erkrankungsfälle

Davon laborbestätigt

Todesfälle

Davon laborbestätigt

2013

271

158

63

27

(Quelle: EMS mit Stand 20.12.2013/11:30 Uhr)

 

 

 

Erkrankungsfälle

Davon laborbestätigt

Todesfälle

Davon laborbestätigt

2012

186

118

57

25

2011

125

73

27

5

2010*

 

110*

 

15*

(Quelle: Jahresausweise Homepage des BMG)

* nur laborbestätigte Fälle ausgewiesen

 

Darüber hinaus nahm Österreich im Jahr 2012 an der sogenannten „Punkt Prävalenz Studie“ (PPS = point prevalence study) des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) teil. Dabei ergaben Modellrechnungen eine österreichweite Rate an nosokomialen Infektionen von 6,2% - im EU-Vergleich liegt Österreich damit im Mittelfeld. Weiters nimmt Österreich seit Jahren an EU-Projekten zur Über-wachung von postoperativen Wundinfektionen und Infektionen an Intensivstationen teil. Auch hier ergeben die Modellrechnungen, dass Österreich im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld liegt.

 

Bei den europäischen Netzwerken (ECDC), an denen Österreich teilnimmt, werden derzeit keine Todesfälle aufgrund nosokomialer Infektionen erhoben.

 

Fragen 3 und 4:

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der laufenden Gesundheitsreform (Zielsteue­rung-Gesundheit) auch eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen wird, die eine Annäherung der österreichischen Krankenhaushäufigkeit an den EU-Durchschnitt unterstützen werden.

 

Allerdings ist die Überlegung, dass weniger Spitalsaufenthalte auch weniger nosokomiale Infektionen bedeuten, zwar naheliegend, sie spricht jedoch die Problematik nicht an der Wurzel an. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass entsprechend dem Krankenan-stalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) die Überwachung/Surveillance von nosokomialen Infektionen nach einem anerkannten, dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Surveillance-System zu erfolgen hat, derzeit jedoch nicht näher definiert ist, was als diesen Anforderungen entsprechendes Surveillance-System gilt. Dementsprechend werden von den Krankenanstalten unterschiedliche Erfassungs-systeme, wie beispielsweise ANISS oder KISS, verwendet.


Als ein wichtiger Punkt der Gesundheitsreform sind daher zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung auch Maßnahmen zur Umsetzung der Patientensicherheits-strategie vereinbart, die u.a. die Finalisierung und Umsetzung einer Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) vorsehen. In diesem Zusammenhang wurde auch Einigung darüber erzielt, die bundesweit einheitliche Erfassung von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resisten­zen bis Ende 2014 festzulegen.