235/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.02.2014
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 Anfragebeantwortung

 

 

 

 

ANDRÄ RUPPRECHTER

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0160-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 12. FEB. 2014

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

                        Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2013, Nr. 349/J,

                        betreffend Programm für die ländliche Entwicklung (ELER 2014-2020)

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 18. Dezember 2013, Nr. 349/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Es ist zwischen dem Programm zur ländlichen Entwicklung und den zur Umsetzung dieses Programms erforderlichen nationalen Förderungsinstrumenten, z. B. in Form einer Sonderrichtlinie des jeweiligen Bundesministers, zu unterscheiden.


Aus der Sicht der EU steht es dem Mitgliedstaat frei, nationale Förderungsprogramme durch privatrechtliche Maßnahmen oder durch hoheitliche Handlungsformen durchzuführen, sofern durch die betreffenden nationalen Maßnahmen nicht die Reichweite und Wirksamkeit des Unionsrechts beeinträchtigt wird.

 

Ein Kompetenztatbestand für Förderungen, wie sie für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes vorgesehen bzw. möglich sind, zugunsten des Bundes besteht nicht. Es können daher keine bundesgesetzlichen Regelungen dazu erlassen werden. Ein „Rahmengesetz“ ist im Übrigen im österreichischen Rechtsquellensystem nicht vorgesehen.

 

Die Regelung und Vergabe von Förderungen wird daher in diesem Bereich - wie bisher - gestützt auf Art. 17 B-VG im Rahmen der sogenannten Privatwirtschaftsverwaltung erfolgen d.h. insbesondere unter Anwendung von Sonderrichtlinien des Bundes.

 

Zu Frage 2:

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) informiert die breite Öffentlichkeit seit Mai 2012 über die Aktivitäten der Programmplanung. Dabei ist es durchwegs auch möglich, Stellungnahmen zu den erarbeiteten Dokumenten an das BMLFUW zu richten. Die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses des Parlamentes wurden über den Stakeholderverteiler jeweils direkt über aktuelle Entwicklungen informiert. Nach erfolgter Konstituierung des künftigen Landwirtschaftsausschusses wird eine Aussprache im Ausschuss dazu stattfinden.

 

Zusätzlich hat gemäß § 8 LWG die sogenannte §7-Kommission unter anderem die Aufgabe zur Mitwirkung an der Schaffung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und zur Erarbeitung von Förderungskriterien für solche Programme auf Grund von gemeinschaftlichen Normen zur Vorlage an die Europäische Kommission. Da die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien VertreterInnen in die §7-Kommission entsenden, ist eine Mitwirkung gewährleistet.

 

Zu Frage 3:

 

In die Programmerstellung sind Organisationen und Institutionen aus folgenden Bereichen eingebunden, entweder über Nominierungen in den Arbeitsgruppen oder über einen umfangreichen Stakeholder-Informationsverteiler:


 

·                VertreterInnen nationaler und regionaler Gebietskörperschaften und öffentlicher Einrichtungen wie verschiedene Bundesministerien, Ämter der Landesregierungen, Österreichische Raumordnungskonferenz, VertreterInnen der Lokalen Aktionsgruppen, Universitäten oder politische Parteien;

·                Die gesetzlichen Interessensvertretungen, d.h. Landwirtschaftskammer, Wirtschafts­kammer, Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund;

·                Interessensvertretungen wie Vereine, Verbände und zivilgesellschaftliche Einrichtungen;

·                Private AkteurInnen und Unternehmen aus Beratung, dem Dienstleistungsbereich sowie Medien.

 

Die Auswahl der beteiligten Institutionen bzw. Personen erfolgte entsprechend den Vorgaben der relevanten EU-Rechtsgrundlagen. Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 enthält Bestimmungen zur Partnerschaft und Mehrebenen-Governance. Dementsprechend organisiert der Mitgliedstaat für die Partnerschaftsvereinbarung und für jedes Programm gemäß seinem institutionellen und rechtlichen Rahmen eine Partnerschaft mit den Partnern der zuständigen überregionalen und regionalen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie relevanten Stellen, die die Zivilgesellschaft vertreten.

 

Zu Frage 4:

 

Auf technischer Ebene sind innerhalb des BMLFUW eine Reihe von Arbeitsgruppen zur Vorbereitung von Programmmaßnahmen eingerichtet worden. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen wurden von den eingeladenen Institutionen entsprechend den Anforderungen an den Bearbeitungsgegenstand nominiert. Die erfolgten Nominierungen tragen einerseits der Beteiligung anderer Bundesministerien und vor allem der Bundesländer Rechnung und berücksichtigen andererseits die umfangreiche Expertise anderer Organisationen.

Konkret wurden die nachstehend angeführten Arbeitsgruppen mit den jeweils vertretenen Organisationen eingerichtet, wobei das BMLFUW in allen Gruppen vertreten ist bzw. den Vorsitz führt. Von einer namentlichen Nennung der Mitglieder wird aus Gründen des Datenschutzes Abstand genommen.

 

Benachteiligte Gebiete

Agrarmarkt Austria, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Landwirtschaftskammer Österreich, Landesland­wirtschaftskammern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg


 

Bildung und Beratung

Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Umwelt und Wasserwirtschaft, Österreichischer Landarbeiterkammertag, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Österreichisches Institut für Erwachsenenbildung

 

Biologische Wirtschaftsweise

Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, BIO Austria, Bioforschung Austria, Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Tiroler Landesregierung, Umweltdachverband

 

Bodenfruchtbarkeit & Klima

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Agrarmarkt Austria, BIO Austria, Verband land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Niederösterreichs, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Landwirtschaftskammer Steiermark, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Niederösterreichischer Landesjagdverband, Bundesobstbauverband

 

Entwicklung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Arbeiterkammer Österreich, Agrarmarkt Austria, Austria Wirtschaftsservice, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Wiener Magistrat, Wirtschaftsagentur Wien, Wirtschaftskammer Österreich

 

Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen

Arbeiterkammer Österreich, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Wirtschaftskammer Österreich, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung


 

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Arbeiterkammer, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Umweltbundesamt, Wirtschaftskammer Österreich, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Vertreter der Länder für LA 21

 

Genetische Vielfalt, seltene Kulturpflanzen

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Agrarmarkt Austria, Arche Noah, Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt & ihre Entwicklung, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Saatgut Österreich, Vereinigung der Pflanzenzüchter und Saatgutkaufleute Österreichs

 

Genetische Vielfalt, seltene Nutztierrassen

Agrarmarkt Austria, Arche Austria, Landwirtschaftskammer Tirol, Landwirtschaftskammer Österreich, Österreichische Nationalvereinigung für Genreserven

 

Grünland

Agrarmarkt Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Bauernbund, BIO Austria, Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein, Landwirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Landwirtschaftskammer Salzburg, Landwirtschaftskammer Tirol, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung, Umweltdachverband

 

Innovation und Forschung

Arbeiterkammer Österreich, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Austria Wirtschaftsservice, Bundesanstalt für Bergbauernfragen, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, Joanneum Research, Landwirtschafts­kammer Österreich, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Wirtschaftskammer Österreich


 

Landwirtschaftliche Investitionen, Junglandwirte

Agrarbezirksbehörde Bregenz, Agrarmarkt Austria, Burgenländische Landwirtschaftskammer, Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, Landes-Landwirtschaftskammer für Tirol, Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Wiener Landwirtschaftskammer, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung

 

Naturschutz (Flächenförderung)

Agrarmarkt Austria, Burgenländische Einrichtung zur Realisierung Technischer Agrarprojekte, Birdlife, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Umweltschutz, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Wiener Umweltschutzabteilung, Naturschutzbund, Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung, Technisches Büro, Umweltdachverband

 

ÖPUL Allgemein

Agrarmarkt Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Bauernbund, BIO Austria, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Landwirtschaftskammer Salzburg, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Salzburger Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung, Umweltdachverband

 

Risikomanagement

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Bundesministerium für Gesundheit, Universität für Bodenkultur, Commodity Trading Advisors, Hedging.eu, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Österreichische Hagelversicherung, Raiffeisen Bausparkasse, Raiffeisen Ware Austria, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wirtschaftskammer Österreich, Rinderzucht Austria


 

Tierschutz

Agrarmarkt Austria, Österreichische Rinderbörse, BIO Austria, Bundesministerium für Gesundheit, Universität für Bodenkultur, Hofer, Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Kärntner Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen, Rewe Group, Spar, Österreichische Tierärztekammer, Veterinärmedizinische Universität Wien, Vier Pfoten Österreich, Verband Österreichischer Schweinebauern, Wirtschaftskammer Österreich, Wiener Tierschutzverein, Zentrale Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft, Rinderzucht Austria

 

Wasserschutz

Agrarmarkt Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Burgenländischen Landesregierung, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Umweltbundesamt

 

Zusammenarbeit und Qualität in der Wertschöpfungskette

Arbeiterkammer, Agrarmarkt Austria, Österreichische Rinderbörse, BIO Austria, Umwelt- und Wasserwirtschaft, Crop Control, ARGE Heumilch, Hofer, LGV-Frischgemüse, Landwirtschaftskammer Kärnten, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Landwirtschaftskammer Vorarlberg, Landwirtschaftskammer Österreich, Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Amt der Tiroler Landesregierung, Österreichische Hagelversicherung, Obst Partner Steiermark, Raiffeisen Bausparkasse Klimaschutzinitiative, Rewe Group, Raiffeisen Ware Austria, Spar, Verband landwirtschaftlicher Veredelungsproduzenten, Verband Österreichischer Schweinebauern, Wirtschaftskammer Österreich, Rinderzucht Austria

 

Ressortintern sind zudem Arbeitsgruppen zu den Bereichen Energieeffizienz in Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energie und nachwachsende Rohstoffe, Kohlenstoffbindung in Land- und Forstwirtschaft, Luftqualität, Treibhausgase und Emissionen und Wassernutzung durch die Landwirtschaft eingerichtet worden.


 

Zu Frage 5:

 

Es ist geplant, das Programm Ende März 2014 der EU-Kommission vorzulegen.

 

Zu Frage 6:

 

Es liegen bislang keine schriftlichen Stellungnahmen der zuständigen Brüsseler Behörden zum aktuellen österreichischen ELER-Programmentwurf vor.

 

Zu Frage 7:

 

Die Partnerschaftsvereinbarung sieht keine Verteilung auf die Prioritäten vor, sondern auf die thematischen Ziele nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 1303/2013. Für die ELER-Mittel sieht der aktuelle Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung folgende Anteile (Bandbreiten) vor:

  1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation: < 5 %;
  2. Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von IKT: ca. 1 %;
  3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, des Agrarsektors (beim ELER) und des Fischerei- und Aquakultursektors (beim EMFF): 10 bis 15 %;
  4. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO 2 - Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft: 5 bis 10 %;
  5. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements: 30 bis 35 %;
  6. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz: 30 bis 35 %;
  7. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen: keine Dotierung;
  8. Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte: < 5 %;
  9. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung: 5 bis 10 %;
  10. Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen: ca. 2 %;
  11. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung: keine Dotierung.

 

Zu Frage 8:

 

In Österreich ist die Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen geplant. In Klammer ist die Zuordnung zu den Prioritäten in Übereinstimmung mit Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 angeführt.

 

·                Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (P 1);

·                Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (mehreren Prioritäten zugeordnet);


 

·                Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (P 3);

·                Investitionen in materielle Vermögenswerte (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (P 6);

·                Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (P 4 & 5);

·                Ökologischer/biologischer Landbau (P 4 & 5);

·                Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (P 4 & 5);

·                Tierschutz (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Zusammenarbeit (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Leader (mehreren Prioritäten zugeordnet);

·                Technische Hilfe (keiner Priorität zugeordnet).

 

Zu Frage 9:

 

Die Finanzplanung ist noch nicht abgeschlossen. Die Dotierung wird voraussichtlich im Bereich von 100 Mio EUR/Jahr liegen.

 

Zu Frage 10:

 

Grundsätzlich spiegelt sich die Bedeutung der biologischen Landwirtschaft im Arbeitsprogramm der Bundesregierung wider und so wird der Biolandbau auch im neuen Programm zur ländlichen Entwicklung eine entsprechende Rolle spielen.

Ziele in Bezug auf die biologische Landwirtschaft sind unter anderem:

 

·                Die Position als EU-Bioland Nr. 1 (gemessen am Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche) soll weiter gehalten werden;

·                Ein deutlicher Anstieg bei den biologisch bewirtschafteten Flächen und damit der Produktion unter Bedachtnahme auf die Aufnahmefähigkeit der Märkte (Nachfrageentwicklung für biologische Produkte);

·                Im Sinne der Rentabilität sollten möglichst viele der biologisch erzeugten Produkte auch als solche vermarktet werden. Geeignete und rechtzeitige Marktinformationen und gezielte Marketingaktivitäten sollen dazu beitragen, dass sich Angebot und Nachfrage positiv entwickeln;

·                Die Öffentlichkeit soll über die Umweltleistungen der Biologischen Landwirtschaft (Förderung der Biodiversität, Beitrag zu Boden-, Wasser-, Klimaschutz, usw.) und die Qualität der biologischen Lebensmittel weiter informiert werden.

 

Zur Frage der Dotierung siehe Antwort zu Frage 9.


 

Zu Frage 11:

 

Der Schutz des Grundwassers soll über die gesetzlichen und anderweitigen Verpflichtungen hinaus auch in Zukunft über mehrere Säulen gewährleistet werden. Über das Agrarumweltprogramm ÖPUL sollen jene Mehrleistungen und Mindererträge abgegolten werden, die durch entsprechende Auflagen entstehen. Dies soll einerseits über breite, flächendeckende Maßnahmen bzw. Auflagen (z.B. Grünlandumbruchsverbot, Begrünung von Ackerflächen, Biologische Wirtschaftsweise) und andererseits über regionale Maßnahmen in Gebieten mit erhöhten Nährstoffbelastungen im Grundwasser (z. B. Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen, gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen auf auswaschungsgefährdeten Ackerflächen) erfolgen. Durch Investitionsförderungen sollen Anreize für die Schaffung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten mit hoher Kapazität gesetzt werden. Zentral für einen umfassenden Grundwasserschutz sind auch dementsprechende Bildungs- und Beratungsangebote zum Thema Gewässerschutz.

 

Zu Frage 12:

 

Die Klimawirksamkeit der Agrarumweltmaßnahmen resultiert insbesondere aufgrund der Speicherung von organischem Kohlenstoff im Bodenhumus als auch aufgrund des verminderten Einsatzes von Mineraldüngern. Dies wurde durch umfassende Evaluierungs­studien belegt. Im zukünftigen Agrarumweltprogramm sollen bewährte Maßnahmen, die auf diese Aspekte abzielen, weitergeführt bzw. weiterentwickelt werden (z. B. Begrünung von Ackerflächen und Dauerkulturen, Biologische Wirtschaftsweise, Verzichtsmaßnahmen).

 

Zu Frage 13:

 

Durch das Inkrafttreten des EU-Pflanzenschutzmittelpaketes ist eine integrierte Pflanzenproduktion mit einem sorgsamen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln als gesetzliche Baseline verankert. Maßnahmen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes müssen über diese Baseline hinausgehen. Für das zukünftige Agrarumweltprogramm sind neben dem Biolandbau Maßnahmen geplant, in denen Mehraufwendungen bzw. Mindererträge aufgrund eines vollständigen Verzichts auf Pflanzenschutzmittel bzw. bestimmte Pflanzenschutzmittel­wirkstoffe oder –gruppen (z.B. Fungizide und Wachstumsregulatoren im Getreidebau) abgegolten werden.


 

Zu Frage 14:

 

Bezüglich des Einsatzes von Totalherbiziden wird auf die gesetzliche Baseline verwiesen. In Maßnahmen mit einem gänzlichen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel dürfen im neuen Agrarumweltprogramm keine Totalherbizide eingesetzt werden.

Das Verbot des Einsatzes von Totalherbiziden zur Abreife bzw. Vorerntebehandlung von Getreide und Raps soll im ÖPUL als sogenannter Mindeststandard verankert werden.

 

Zu Frage 15:

 

Die Frage kann nicht nachvollzogen werden, da die Programmumsetzung sehr erfolgreich war und die Mittelausschöpfung optimal verläuft. Das spiegelt sich beispielsweise an den hohen ÖPUL-Teilnahmeraten wider, sowohl betreffend den Anteil an Flächen als auch hinsichtlich der Anzahl der teilnehmenden Betriebe.

 

Zu Frage 16:

 

Der Aspekt der pflanzlichen und tierischen Biodiversität soll im zukünftigen Agrarumweltprogramm weiter thematisiert und verankert werden. Dazu ist eine breit angelegte Maßnahme mit hoher Biodiversitätswirkung im zukünftigen Programm vorgesehen, die auch als Einstiegsvoraussetzung für andere Maßnahmen (z.B. Biolandbau) konzipiert ist. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen z. B. Biodiversitätsflächen angelegt und Landschafts­elemente erhalten werden. Auch Streuobstbestände sollen als Landschaftselemente integriert werden. Darüber hinaus wird eine gezielte Förderung von Streuobstbeständen weiter im Rahmen der Naturschutzmaßnahme möglich sein.

 

Zu Frage 17:

 

Seitens der Europäischen Kommission wurde eine inhaltsgleiche Verlängerung des gesamten bestehenden Agrarumweltprogramms ÖPUL 2007 genehmigt. Im Verlängerungsantrag waren seitens des BMLFUW auch Erleichterungen in Bezug auf die anzuwendenden Sanktionsstufen bei Verstößen bzw. auch bezüglich Flächenabgangstoleranzen (z. B. im Falle von Pachtflächenverlusten) vorgeschlagen worden. Diese wurden von der EK jedoch in der eingereichten Form nicht genehmigt.


 

Zu Frage 18:

 

Eine Behandlung im zuständigen Ausschuss ist für 20. Februar 2014 geplant.

 

Der Bundesminister: