239/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1020-III/1/b/2013

Wien, am        . Februar 2014

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hagen und weitere Abgeordnete haben am
17. Dezember 2013 unter der Zahl 246/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Whistleblowing im BM.I“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts. Die Umsetzung und konkrete Implementierung einer neuen Informationsfreiheit wird vom Ausgang des Diskussionsprozesses zu diesem Punkt des Regierungsprogramms abhängen.