239/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1020-III/1/b/2013
Wien, am . Februar 2014
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Hagen und weitere Abgeordnete haben am
17. Dezember 2013 unter der Zahl 246/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Whistleblowing im BM.I“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts. Die Umsetzung und konkrete Implementierung einer neuen Informationsfreiheit wird vom Ausgang des Diskussionsprozesses zu diesem Punkt des Regierungsprogramms abhängen.