2468/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.11.2014
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BM für Familien und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2565/J betreffend „Werbe­kampagnen zur Erhöhung des Männeranteils“ bei den Kindergartenpädagogen/-pädagoginnen“, welche die Abgeordneten Angela Lueger und Genossinnen an mich richteten, stelle ich als Bundesministerin für Familien und Jugend fest:

Antwort zu Frage 1:

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebot können Zuschüsse für Aufwendungen für bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Bewerbung des Berufes der Elementarpädagogen/-pädagogin und des Berufes des Tagesvaters/der Tagesmutter in maximaler Höhe von€ 50.000,-- pro Bundesland und Kalenderjahr verwendet werden. Diese Maßnahmen sollen die Bewerbung von Männern und Personen mit Migrationshintergrund besonders unterstützen.

Antwort zu Frage 2 und 3:

Zudem sollen Projekte aus Bundesmitteln unterstützt werden - wie es das etwa seit 2011 in Oberösterreich gibt - bei denen Zivildiener in den Kindergärten tätig sein können. Damit be­kommen wir junge Männer als Bezugspersonen - vor allem für Buben - in die Kindergärten.

Vielleicht begeistern sich einige dieser Zivildiener dann, durch die Zeit im Kindergarten, auch für den Beruf und beginnen eine Kindergartenpädagogenausbildung.

Antwort zu Frage 4:

Der Beruf des Kindergartenpädagogen muss für Männer attraktiver gemacht werden und daher können im Zuge der Ausbauoffensive Kampagnen zur Bewusstseinsbildung gefördert werden, um junge Männer für den Beruf zu begeistern. Zudem werden Projekte gefördert bei denen Zivildiener in den Kindergärten tätig sein können.


Antwort zu Frage 5 und Frage 6:

Derzeit sind keine Koordinierungsgespräche mit den Ländern geplant. Die Länder entscheiden im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Zuständigkeitsbereichs nach den Regelungen der 15a-Vereinbarung über den Einsatz der Mittel.