250/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0038-II/1/c/2014
Wien, am . Jänner 2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Darmann, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 17. Dezember 2013 unter der Zahl 268/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerber mit Scheinidentitäten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
in Kärnten ermittelte Asylwerber mit Scheinidentitäten |
|
2012 |
0 |
2013 |
17 |
Zu den Fragen 2, 3, 5 und 6:
Diese Asylwerber, die zu Unrecht Sozialleistungen gemäß § 119 FPG in Anspruch genommen hatten, wurden der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Darüber hinaus erfolgte eine Mitteilung an das Bundesasylamt, das den Umstand der Scheinidentität bei der Prüfung im Asylverfahren mitberücksichtigt. Keiner dieser Asylwerber wurde abgeschoben.
Zu den Fragen 4, 7 und 8:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.