250/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0038-II/1/c/2014

Wien, am         . Jänner 2014

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Darmann, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 17. Dezember 2013 unter der Zahl 268/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerber mit Scheinidentitäten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

in Kärnten ermittelte Asylwerber mit Scheinidentitäten

2012

0

2013

17

 

Zu den Fragen 2, 3, 5 und 6:

Diese Asylwerber, die zu Unrecht Sozialleistungen gemäß § 119 FPG in Anspruch genommen hatten, wurden der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt. Darüber hinaus erfolgte eine Mitteilung an das Bundesasylamt, das den Umstand der Scheinidentität bei der Prüfung im Asylverfahren mitberücksichtigt. Keiner dieser Asylwerber wurde abgeschoben.

 

Zu den Fragen 4, 7 und 8:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.