251/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0069-III/5/2014
Wien, am . Jänner 2014
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 17. Dezember 2013 unter der Zahl 269/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Asylwerber erschlägt Vater mit Stein – Bundesbetreuung für Kriminelle?“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.
Zu Frage 3:
Die Bestimmungen des AsylG 2005 sind auf alle Fremden ohne Differenzierung nach bestimmten Herkunftsländern anzuwenden, die in Österreich einen Antrag auf inter-nationalen Schutz stellen. Insofern kommen auch Personen aus EU-Beitrittswerberländern als Asylwerber in Betracht.
Zu Frage 6:
Allgemein darf in Bezug auf strafbare Handlungen von Asylwerbern bzw. Asylberechtigten angemerkt werden, dass rechtskräftige Verurteilungen einen Ausschlussgrund von der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten bzw. des subsidiären Schutzes und auch einen Aberkennungsgrund eines bereits gewährten Schutzstatus darstellen können.