254/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0289-I/A/15/2013
Wien, am 13. Februar 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 241/J der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Grundsätzlich können die durch das TTIP aufgeworfenen Verhandlungsfragen nicht als rein nationale Angelegenheiten gesehen werden, sondern als Fragestellungen, die die Europäische Union in ihrer Gesamtheit betreffen. Gemeinsame Handelspolitik ist nach dem Vertrag von Lissabon eine ausschließliche Kompetenz der Union.
Die Kommission legt dem Rat Empfehlungen vor; dieser ermächtigt die Kommission zur Aufnahme der erforderlichen Verhandlungen. Der Rat und die Kommission haben dafür Sorge zu tragen, dass die ausgehandelten Abkommen mit der internen Politik und den internen Vorschriften der Union vereinbar sind.
Als fachthematische Fragen, die innerösterreichisch unter der Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit liegen, sind folgende zu nennen:
· Handel mit lebenden Tieren, Lebensmitteln und tierischen Produkten
· Tierschutz
· Kosmetika
· Arzneimittel und Medizinprodukte
Frage 2:
Für die innerösterreichische Koordinierung einer Position und der Vertretung in den entsprechenden EU-Gremien ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig, welches die jeweiligen Fachressorts bei den für sie relevanten Fragen regelmäßig einbindet.
Darüber hinaus werden fachspezifische Fragen auch regelmäßig bei den Treffen der Leiter der Veterinärdienststellen (CVO – chief veterinary officer) auf EU-Ebene behandelt und diskutiert.
Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgt die Beteiligung des National- bzw. Bundesrates auf Grundlage der Bundesverfassung und des Bundesgesetzes über Information in EU-Angelegenheiten (EU-Informationsgesetz – EU-InfoG), BGBl. I Nr. 113/2011.
Frage 3:
Ja, jedoch nur hinsichtlich des Schreibens an die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Die österreichische Stellungnahme wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend an die zuständige Abteilung der Europäischen Kommission übermittelt.
Frage 4:
Schon gemäß dem Vertrag von Lissabon muss ein zukünftiges Abkommen mit der internen Politik und den internen Vorschriften der Union vereinbar sein. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird das Bundesministerium für Gesundheit dafür eintreten, dass die europaweiten Standards sowohl im Lebensmittel- und Veterinärrecht als auch besonders im Tierschutz jedenfalls nicht aufgeweicht werden.
Das Abkommen bietet demgegenüber die Chance, im Verhandlungswege Überzeugungsarbeit zu leisten und die hohen EU-Standards, auch aufgrund zu treffender Vereinbarungen, außerhalb Europas zu verbreiten.
Frage 5:
Die Erhaltung der Gesundheits- und Umweltstandards im Zusammenhang mit GVO, Hormonen, sowie die hohen Hygienestandards und Produktionsstandards bilden die rote Linie für die Zustimmung zu den künftigen SPS-Regeln.
Zu den Themen, die auch das Bundesministerium für Gesundheit betreffen, wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sinngemäß Folgendes übermittelt:
Gentechnikpolitik:
Für Importe sollen die Zulassungsverfahren weiterhin streng sein. Für die Möglichkeit, das österreichische Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen aufrechtzuerhalten, wird sich Österreich weiterhin einsetzen.
Hormoneinsatz bei der Fleischproduktion:
Derzeit gewährt die EU den USA ein Kontingent für die Einfuhr von qualitativ hochwertigem Rindfleisch ohne Hormoneinsatz in der Höhe von 45.000 Tonnen (0% Zoll). Eine Verlängerung dieser Regelung ist vorgesehen. Importkontingenten für Rindfleisch, das mit Hormoneinsatz erzeugt wurde, wird nicht zugestimmt werden.
Schweinefleisch, das mit Hilfe des Masthormons Ractopamin hergestellt wurde, darf nicht in die EU eingeführt werden. Die EU hat strengere Werte als der Codex Alimentarius, wodurch sich das Verbot jedoch schwer argumentieren lässt. Dennoch bestehen noch immer Bedenken gegen den Einsatz von Ractopamin. Das bestehende Einfuhrverbot wird von Österreich unterstützt.
Geflügelfleisch/Hygienestandards:
In den USA wird Fleisch nach dem Schlachten mit chlorhaltigen Substanzen gereinigt. In der EU sind die Hygienevorschriften bei der Tierhaltung und Schlachtung strenger, es wird mit Wasser gereinigt. Der europäische Hygienestandard muss erhalten bleiben.
Vermarktung von Produkten von geklonten Tieren:
In der EU sind Lebensmittel aus geklonten Tieren zulassungs- und kennzeichnungspflichtig (Novel Food Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (EG) Nr. 258/97). Österreich ist, wie die überwiegende Zahl von EU-Mitgliedstaaten auch, für eine eigenständige Regelung für Lebensmittel von geklonten Tieren. Auch der Import aus Drittstaaten muss geregelt werden.
Frage 6:
Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit liegt das Hauptaugenmerk dieses Abkommens darauf, dass das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier in der Union gewahrt bleibt. Sollte dies gegeben sein, steht daher der Aufnahme der Land- und Lebensmittelwirtschaft nichts entgegen.
Frage 7:
Nein, schon gemäß dem Vertrag von Lissabon muss ein zukünftiges Abkommen mit den internen Vorschriften der Union vereinbar sein.
Nicht zuletzt aus diesem Grund wird das Bundesministerium für Gesundheit dafür eintreten, dass die europaweiten Standards sowohl im Lebensmittel- und Veterinärrecht als auch besonders im Tierschutz jedenfalls nicht aufgeweicht werden.
Sollte dies dennoch in gewissen Bereichen versucht werden, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Besitzstand der Union auch faktisch gewahrt bleibt.
Folgende Bereiche können beispielhaft genannt werden: Erhaltung der Gesundheits- und Umweltstandards in Bezug auf GVO, Tierschutz im Bereich der Lebensmittelproduktion, Klonen, Hormone im Einsatz als Wachstumsförderer.
Frage 8:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Frage 9:
Die Nutzung von Wachstumshormonen in der Tierproduktion ist aus Sicht des vorsorgenden Verbraucher/innen- und Tierschutzes abzulehnen und dementsprechend in der europäischen Union auch verboten.
Importe von Fleisch, das mit Hormoneinsatz erzeugt wurde, dürfen nicht gewährt werden und daher sind Regelungen anzustreben, die dieses Einfuhrverbot weiterhin gewährleisten.
Fragen 10 und 11:
Ich lehne das Klonen von Nutztieren zur Gewinnung von Lebensmitteln ab.
Ohne auf die Frage allfälliger Risiken einzugehen, ist für mich der Einsatz der Klontechnik zur Gewinnung von Lebensmitteln schon unter dem Tierschutz- und Ethikaspekt äußerst bedenklich. Daher begrüße ich die kürzlich vorgelegten Vorschläge der Europäischen Kommission, die einerseits das Klonen von Tieren und das Inverkehrbringen von geklonten Tieren und Klonembryonen innerhalb der EU sowie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln von geklonten Tieren in der EU verbieten.
Ich bin mir der Problematik, dass wahrscheinlich auch schon jetzt tierische Produkte von Nachkommen geklonter Tiere in die Europäische Union importiert werden, sehr wohl bewusst, muss jedoch seriöserweise anmerken, dass keine wie auch immer geartete Nachweismethode für die Erkennung solcher Produkte zur Verfügung steht und daher eine gesicherte objektive Überprüfbarkeit von möglichen Kennzeichnungsregelungen von Produkten aus Drittstaaten nicht machbar ist.
Aufgrund dieser Tatsachen möchte ich abschließend festhalten, dass prioritär die oben genannten Gesetzgebungsakte diskutiert und verabschiedet werden müssen, denn dadurch wird gewährleistet, dass Produkte aus der Europäischen Union in diesem Zusammenhang ethisch unbedenklich sind.