256/AB XXV. GP
Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Parlaments Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 14. Februar 2014
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0312-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 247/J betreffend „15a Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung 2011 für das Land Salzburg beziehen“, welche die Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 17. Dezember 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Land Salzburg hat mit 12. Februar 2012 mitgeteilt, dass die landesver-fassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher ist die Vereinbarung gemäß Artikel 11 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots gegenüber dem Land Salzburg mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten.
Gemäß des Artikel 4 Absatz 3 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots wurde der Anteil des Zweckzuschusses des Landes Salzburg unter Neuberechnung des Verteilungsschlüssels auf die anderen Bundesländer aufgeteilt.
Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:
Nein.