26/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.01.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0265-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 30/J vom 15. November 2013 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Die Verwaltung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) stellt einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven dar und zählt damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven, einschließlich des Goldes durch die OeNB, autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
Da Zentralbanken angehalten sind, ihre Geschäfte möglichst „marktneutral“ abzuwickeln, ist die öffentliche Kommunikation und Transparenz der OeNB höchst sensibel. Ziel der Offenlegungspolitik der OeNB ist es daher, unerwünschte Signale beziehungsweise Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Daher kann den Wünschen der Öffentlichkeit nach umfassender Transparenz in diesem Bereich durch die OeNB nur in begrenztem Ausmaß nachgekommen werden.
Die Pressemitteilung der EZB zur aktuell gültigen Fassung des Central Bank Gold Agreement vom 7. August 2009 ist auf der Internet-Seite der EZB (http://www.ecb.europa.eu) abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Spindelegger, eh.