267/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0264-Pr 1/2013


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

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1070 Wien

 

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Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 249/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Berufe von Sexualstraftätern während des elektronisch überwachten Hausarrests“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Beide der Anfrage zu Grunde liegenden Medienberichte entsprechen nicht den Tatsachen. Derzeit (Stichtag 7. Jänner 2014) befindet sich eine als Koch beschäftigte Person – deren Verurteilung ein Delikt gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zugrunde liegt – im elektronisch überwachten Hausarrest. Insgesamt – also seit Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests – waren es 30 Personen. Sie gingen jeweils einer Beschäftigung als Gastwirt, Hilfsarbeiter, Koch, Kraftfahrer oder Mechaniker nach. In sieben Fällen wurde das Beschäftigungsverhältnis nicht näher konkretisiert („Arbeiter“ bzw. „Angestellter“), in einem Fall wurde als Beschäftigung „Pensionist“ angeführt.

Zu 4:

Mit Stichtag 1. Dezember 2013 befanden sich insgesamt 239 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest.

Davon wurden acht Personen wegen eines Deliktes gegen die Freiheit verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Eisenstadt

1

Österreich

Justizanstalt Graz - Jakomini

1

Österreich

Justizanstalt Klagenfurt

2

Österreich

Justizanstalt Wien - Simmering

1

Afghanistan

 

1

Bosnien-Herzegowina

 

1

Österreich

Justizanstalt St. Pölten

1

Österreich

Gesamt

8

 

 

Wegen eines Deliktes gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung wurden (davon) insgesamt zwei Personen verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Graz - Jakomini

1

Rumänien

Justizanstalt Wien - Simmering

1

Österreich

Gesamt

2

 

 

Wegen eines Deliktes gegen fremdes Vermögen wurden (davon) insgesamt 118 Personen verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Eisenstadt

4

Österreich

Justizanstalt Feldkirch

1

Deutschland

 

2

Österreich

Justizanstalt Garsten

2

Österreich

Justizanstalt Innsbruck

10

Österreich

 

2

Serbien

 

1

Staatenlos

Justizanstalt Graz - Jakomini

2

Bosnien-Herzegowina

 

1

Kroatien

 

12

Österreich

Justizanstalt Klagenfurt

12

Österreich

Justizanstalt Korneuburg

7

Österreich

 

1

Rumänien

Justizanstalt Krems an der Donau

3

Österreich

Justizanstalt Linz

4

Österreich

 

1

Türkei

Justizanstalt Ried im Innkreis

1

Österreich

Justizanstalt Salzburg

3

Österreich

 

1

Rumänien

Justizanstalt Wien - Simmering

1

Bosnien-Herzegowina

 

20

Österreich

 

1

Polen

 

1

Russland

 

3

Serbien

 

1

Montenegro

Justizanstalt Sonnberg

6

Österreich

Justizanstalt Wels

1

Bosnien-Herzegowina

 

5

Österreich

 

1

Serbien

Justizanstalt Wiener Neustadt

8

Österreich

Gesamt

118

 

 

Wegen eines Deliktes gegen Leib und Leben wurden (davon) insgesamt 51 Personen verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Eisenstadt

1

Österreich

Justizanstalt Feldkirch

1

Österreich

Justizanstalt Garsten

1

Österreich

Justizanstalt Innsbruck

1

Bosnien-Herzegowina

 

1

Deutschland

 

3

Österreich

 

1

Serbien

 

1

Türkei

Justizanstalt Graz - Jakomini

8

Österreich

Justizanstalt Klagenfurt

4

Österreich

Justizanstalt Korneuburg

1

Österreich

Justizanstalt Krems an der Donau

1

Österreich

Justizanstalt Leoben

1

Bosnien-Herzegowina

 

1

Kroatien

 

3

Österreich

 

1

Serbien

Justizanstalt Linz

1

Österreich

Justizanstalt Ried im Innkreis

2

Österreich

Justizanstalt Salzburg

1

Bosnien-Herzegowina

 

2

Österreich

Justizanstalt Wien - Simmering

7

Österreich

 

1

Polen

 

1

Türkei

Justizanstalt St. Pölten

3

Österreich

Justizanstalt Wels

1

Österreich

Justizanstalt Wiener Neustadt

1

Österreich

 

1

Serbien

Gesamt

51

 

 

Wegen eines Deliktes nach dem Suchtmittelgesetz wurden (davon) insgesamt 22 Personen verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Feldkirch

6

Österreich

Justizanstalt Garsten

1

Österreich

Justizanstalt Innsbruck

1

Österreich

Justizanstalt Graz - Jakomini

1

Kosovo

 

1

Österreich

Justizanstalt Klagenfurt

2

Österreich

Justizanstalt Linz

1

Österreich

Justizanstalt Salzburg

1

Österreich

Justizanstalt Wien - Simmering

6

Österreich

 

1

Polen

Justizanstalt St. Pölten

1

Österreich

Gesamt

22

 

 

Wegen eines sonstigen Deliktes wurden (davon) insgesamt 38 Personen verurteilt, die sich aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft auf folgende Justizanstalten verteilen:

 

Justizanstalt

Anzahl

Staatsbürgerschaft

Justizanstalt Feldkirch

1

Österreich

Justizanstalt Innsbruck

5

Österreich

Justizanstalt Graz - Jakomini

1

Deutschland

 

5

Österreich

Justizanstalt Klagenfurt

1

Österreich

Justizanstalt Leoben

3

Österreich

Justizanstalt Linz

2

Österreich

Justizanstalt Salzburg

3

Österreich

Justizanstalt Wien - Simmering

1

Deutschland

 

9

Österreich

 

1

Serbien

Justizanstalt St. Pölten

3

Österreich

Justizanstalt Wels

1

Bosnien-Herzegowina

 

1

Österreich

Justizanstalt Wiener Neustadt

1

Österreich

Gesamt

38

 

 

Zu 5:

Mit Stichtag 1. Dezember 2013 belief sich die Zahl der Anhaltungen im elektronisch überwachten Hausarrest, die nicht bis zum regulären Haftende durchgeführt werden konnten ("Abbrüche"), auf 109. Abzüglich der 239 zum Stichtag noch aktiven Anhaltungen konnten somit 1.489 der insgesamt 1.837 Anhaltungen regulär mit Haftende beendet werden.

Ich ersuche um Verständnis, dass eine nach den gewünschten Kriterien differenzierte Auflistung in Anbetracht des dafür erforderlichen, unvertretbar hohen Verwaltungsaufwands nicht geleistet werden kann.

Zu 6 bis 8:

Ein EU-Vergleich würde eine aufwändige länderübergreifende kriminologische Analyse erfordern, die nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie erbracht werden könnte. Ein reiner Zahlenvergleich würde jedenfalls zu kurz greifen, wie bereits eine erste Gegenüberstellung diverser (zumeist schon älterer) wissenschaftlicher Untersuchungen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zeigt: Wo etwa in Großbritannien auf normativer Ebene Haftvermeidung mittels Electronic Monitoring vorgesehen ist, besteht im Sanktionensystem der Bundesrepublik Deutschland eine Präferenzregelung zugunsten der Geldstrafe bzw. bei günstiger Sozialprognose zugunsten der Strafaussetzung zur Bewährung. Das Sanktionensystem des Königreichs Schweden wiederum ist durch eine häufige Verhängung von dreimonatigen Kurzstrafen gekennzeichnet sowie durch eine strenge Verfolgung von Trunkenheitsdelikten. Ein aussagekräftiger EU-Vergleich würde daher einen Rechtsvergleich der Strafzumessungsnormen unter Berücksichtigung der richterlichen Inhaftierungspraxis voraussetzen.

 

Wien,      . Februar 2014

 

 

Dr. Wolfgang Brandstetter