27/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0263-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 31/J vom 15. November 2013 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Die Verwaltung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) stellt einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven dar und zählt damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zählt. Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven, einschließlich des Goldes durch die OeNB, autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.
Die Goldbestände werden von den Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des Internationalen Währungsfonds angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten beziehungsweise investiert, dass der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen.
Wie dem Geschäftsbericht der OeNB 2012 auf Seite 32 zu entnehmen ist, wurden gemäß dem aktuellen Lagerstellenkonzept Ende 2012 17 % der Goldbestände der OeNB in Österreich, 80 % im Vereinigten Königreich und 3 % in der Schweiz gehalten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die OeNB ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland (wozu auch das Central Bank Gold Agreement zählt) – mit Ausnahme der im Geschäftsbericht getätigten Ausführungen – nicht veröffentlicht. Sie orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis.
Mit freundlichen Grüßen