271/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Beschreibung: Logo-soloBundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau                                                                                         Geschäftszahl:          BMUKK-10.000/0360-III/4a/2013

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 11. Februar 2014

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 253/J-NR/2013 betreffend „Kontrahierungszwang“ an der Hauptschule Pottenbrunn?, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 17. Dezember 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 4:

Die Erhaltung von öffentlichen Pflichtschulen, darunter die Anschaffung und Instandhaltung der Einrichtung, wie etwa von Garderoben oder Spinden bzw. Spindkästen für die angesprochene Hauptschule, ist Aufgabe des gesetzlichen Schulerhalters, im Konkreten der den Schulsachaufwand tragenden Gemeinde.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat keine diesbezüglichen Förderungen vergeben. Nach den vorliegenden Informationen hat auch der Landesschulrat für Niederösterreich keine entsprechenden Förderungen getätigt.

 

Zu Frage 5:

Insbesondere auch Baumaßnahmen im Bereich einer Schule als Fragen der Erhaltung von öffentlichen Pflichtschulen zählen zu den Angelegenheiten der Beratung eines an einer Hauptschule einzurichtenden Schulforums. Das Schulforum ist nach Maßgabe des § 63a Abs. 10 des Schulunterrichtsgesetzes einzuberufen, wobei in diesem Zusammenhang festzustellen ist, dass hinsichtlich der Angelegenheiten der Beratung Maßnahmen, etwa die Einrichtung betreffend, auch ohne vorhergehende Beratung im Schulforum, gesetzt werden können. Auf die Beantwortung der Frage 6 wird hingewiesen.


Zu Frage 6:

Nach den vorliegenden Informationen haben die Schülerinnen und Schüler folgend der Schulgeldfreiheit (§ 11 NÖ Pflichtschulgesetz) die Möglichkeit einen von der schulerhaltenden Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellten Garderobenplatz zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit freiwillig Spinde bzw. Spindkästen zu mieten.

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.