2730/AB XXV. GP

Eingelangt am 22.12.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Parlamentarische Anfrage 2772/J-NR/2014

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2014 unter der Nr. 2772/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofes aus der Sicht des Rechnungshofes“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 3:

 

Die in der Beilage angeschlossene Liste enthält die 46 Vorschläge, die der Rechnungshof in seinen Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) betreffend den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) veröffentlicht hat.

 

Zur Frage des Umsetzungstandes weist der Rechnungshof darauf hin, dass er generell seine

Leistungen und Wirkungen evaluiert. Dazu hat er ein eigenes System der Wirkungskontrolle entwickelt. In einer ersten Stufe werden die im Vorjahr in den Berichten ausgesprochenen Empfehlungen einem Nachfrageverfahren unterzogen, d.h. es wird bei den überprüften Stellen nachgefragt, inwieweit die Empfehlungen umgesetzt wurden. Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens werden in den Tätigkeitsberichten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene veröffentlicht.

 

Das im Dezember 2013 veröffentlichte Nachfrageverfahren hat ergeben, dass 78 % der 2.166 im Jahr 2012 ausgesprochenen Empfehlungen gewirkt haben: 48 % wurden umgesetzt, bei 30 % eine Umsetzung zugesagt. Den höchsten Wirkungsgrad mit 85% erreicht der Rechnungshof bei den Gemeinden.

 

Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens sind aber auch die Grundlage für die zweite Stufe der Wirkungskontrolle, die „Follow-up-Überprüfüngen“, dem stärksten Instrument der Wirkungskontrolle. Dabei überprüft der Rechnungshof in Folgeprüfüngen vor Ort die tatsächliche Umsetzung der von ihm ausgesprochenen Empfehlungen. Diese Wirkungskontrolle ist ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit der Finanzkontrolle, da sie den Wert der Prüfüngstätigkeit erhöht und die Wirksamkeit der Empfehlungen verstärkt. Im Jahr 2013 führte der Rechnungshof 19 Follow-up-Überprüfüngen durch, im 1. Halbjahr 2014 elf.

 

Da das Instrument der Follow-up-Überprüfüng ressourcenbedingt für eine bestimmte Auswahl an Empfehlungen eines Jahres konzipiert ist, kann der Grad der Umsetzung aller in den Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) aufgelisteten Empfehlungen allerdings ohne weitere Erhebungen nicht abschließend beurteilt werden.

 

In Zusammenhang mit der Wahrnehmung der verfassungsgesetzlich vorgesehenen Prüfüngstätigkeit hat der Rechnungshof wiederholt betont, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen durch diverse Sonderaufgaben, wie z.B. im Rahmen des Parteien­gesetzes oder Medientransparenzgesetzes, eingeschränkt werden. So sind für den Aktualisierungsaufwand nach dem Medientransparenzgesetz sowie den Vollzug des Parteiengesetzes bis Ende Oktober 2014 1.182 Prüfertage angefallen, was den Ressourcen von 20 Follow-up-Überprüfüngen entspricht.

 

Zu den an das BMASK im Besonderen gerichteten Empfehlungen anerkennt der Rechnungshof die im ressorteigenen Wirkungsbereich gesetzten Maßnahmen als positiv. Das BMASK führte bspw. einen Aufgaben- und Prozesskritikprozess durch, verbesserte deutlich die Kalkulationsverpflichtung der finanziellen Auswirkungen bei recht­setzenden Maßnahmen, womit nunmehr bei zwei Dritteln der Fälle die Vorgaben erfüllt werden. Handlungsbedarf ist aus Sicht des RH aber nach wie vor bei der Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfüngen bei finanziell aufwendigen Reformprojekten sowie bei der Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems generell gegeben.

 

Außerdem werden nunmehr im Zuge der Haushaltsrechtsreform flächendeckend Wirkungsziele festgelegt und auch mit dem Arbeitsmarktservice wurde eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Dadurch werden sowohl eine bessere Beurteilung der mit einer bestimmten Leistung erzielten Wirkung sowie auch die Treffsicherheit verbessert.

 

 

Darüberhinaus wurde die Koordination und Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Leistungen der Länder mit dem AMS in Wien optimiert.

 

Vor allem aber wurde im Jahr 2012 die Gesetzgebung und Vollziehung im Pflegegeld­bereich zur Gänze an den Bund übertragen, neun Landespflegegeldgesetze wurden aufgehoben. Es sind nur noch fünf Sozialversicherungsträger - statt bisher mehr als 280 Landes- und 23 Bundesstellen - für Pflegegeldangelegenheiten zuständig, womit raschere Pflegegeldverfahren möglich sind. Damit wurden zentrale RH-Empfehlungen umgesetzt.

 

Offen ist hingegen nach wie vor die bundesweite Abstimmung der Pflegeleistungen und es fehlen spezifische Vorgaben für Anzahl, Qualität und Tarife. Die Konsequenz: weiterhin stark unterschiedliche Tarife für vergleichbare Leistungen trotz gleicher Pflegestufe und gleichem Betreuungsaufwand (z.B. Bandbreite von 351 - 669 EUR pro Monat in Tirol). Wesentliches Problem ist daher auch weiterhin die Komplexität und Uneinheitlichkeit der Gesamtfinanzierung der stationären Pflege. So sind zur Finanzie­rung eines Heimplatzes bis zu 19 Zahlungsströme erforderlich. Komplexe Elemente der Zahlungsströme führen in der Abwicklung zu Problemen und Ungleichbehandlungen. Obwohl der Bund mit der Dotierung des Pflegefonds einen Teil der Kosten der Länder übernimmt, hat er keine Änderung des Systems zur Finanzierung der Heimplätze erarbeitet. Weitere Reformschritte (wie u.a. die Erarbeitung einer Gesamtstrategie in Abstimmung aller Gebietskörperschaften, die Entwicklung verbesserter Steuerungsmechanismen für die Kosten der stationären Pflege, die systematische Erfassung der Investitionskosten und Abgangsdeckungen) sowie ein entsprechender aufgabenorientierter Finanzausgleich sind jedoch für die finanzielle Nachhaltigkeit unabdingbar.

 

Auf dringend bestehenden Handlungsbedarf auch im Förderungswesen hat der Rech­nungshof wiederholt hingewiesen. Österreich hat im internationalen Vergleich ein umfangreiches, historisch gewachsenes Förderungssystem, das durch eine Vielzahl von Einrichtungen und Instrumenten gekennzeichnet ist. Um einen zielgerichteten und wirkungsorientierten Fördermitteleinsatz sicher zu stellen, erachtet der Rechnungshof weiterhin eine Evaluierung des gesamten österreichischen Förderungssystems mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Institutionen und eine Verringerung der Anzahl an Förderungsstellen als erforderlich. Zudem wären detaillierte Förderungsstrategien und Förderungskonzepte festzulegen sowie messbare Förderungsziele und -schwerpunkte zur Steuerung des Förderungswesens zu definieren und Überschneidungen zu vermeiden.

 

Gerade im Förderungswesen ist ein Gesamtüberblick über gewährte Förderungen und insbesondere ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Gebietskörperschaften erforderlich und es bestehen Reduktionspotenziale im Verwaltungsaufwand und bei der Optimierung der Verfahren.

 

Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Harmonisierung der für die Bemessung der Steuerung und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften sowie bei der Bereitstellung von vollständigen, vergleichbaren Daten zur Transparenz und Steuerung der Datenflüsse zwischen den Gebietskörperschaften. Ebenfalls offen sind die Empfehlungen im Zusammenhang mit der Dienstordnung bei den Sozialversicherungsträgern.

Abschließend weist der Rechnungshof darauf hin, dass er der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission eine Zusammenstellung der seit 2011 veröffentlichten Verwaltungsreform relevanten Empfehlungen zur Aktualisierung der 599 Empfehlungen übermittelt und seine Reformvorschläge am 14. November 2014 im Rahmen eines Expertenhearings präsentiert hat. Er hat seit 2011 weitere 280 Berichte mit rd. 5.000 Empfehlungen veröffentlicht.

 

Zu Fragen 2 und 4:

 

Sämtliche in seinen Positionen zur Verwaltungsreform (Reihe 2011/1) veröffentlichte Vorschläge stützen sich auf konkrete Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes, die jeweils einem Stellungnahmeverfahren unterzogen waren. Der Rechnungshof achtet bei seinen Empfehlungen stets auf deren Relevanz und Umsetzungsfähigkeit.

 

Mit der Stellungnahme geben die überprüften Stellen dem Rechnungshof ihren Standpunkt zum Inhalt des Prüfungsergebnisses bekannt und teilen die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen mit. Die Stellungnahme dient dem Parteiengehör der betroffenen Stellen. Damit konnte auch das BMASK konkret auf jede vom Rechnungshof im Einzelnen ausgesprochene Empfehlung replizieren. Es wurde jedoch in keinem Fall eine Empfehlung als nicht umsetzbar kommentiert. Bei einzelnen Empfehlung verwies das BMASK jedoch auf die Selbstverwaltung bzw. die Notwendig­keit einer Verfassungsänderung.

 

Nachdem Bundesminister Hundstorfer im Jahr 2012 in der ORF Pressestunde und medial die Umsetzbarkeit von Empfehlungen des Rechnungshofes in Frage gestellt hatte, ersuchte der Rechnungshof in einem Schreiben um Konkretisierung, welche der Empfehlungen von der Regierung nicht umgesetzt werden könnten. Dem dazu mit dem BMASK erfolgten Schriftverkehr und dem mit Bundesminister Hundstorfer geführten Gespräch konnten keine Ausführungen entnommen werden, welche die in den Medien getätigten Aussagen einer Nichtumsetzbarkeit von Empfehlungen untermauern würden bzw. konkretisiert hätten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Josef Moser

1 Beilage

 


Vorsc

läge und Anregungen des RH z

ur Verwaltungsreform - BMASK

 

 

 

lfd.

Nr.

Themenbereich

Sachverhalt/Maßnahme

Zeitpunkt der Umsetzung

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial,

Qualitätsverbesserung

Quelle (RH-Bericht, Reihe)

1

Verwaltungsreform Bund; Personalabbau, Aufgaben- und Prozesskritik

Begleitung des Personalabbaus durch eine Aufgaben- und Prozesskritik in den einzelnen Ressorts

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2004/3, S. 39ff TZ 45f

10

Aufgabenverteilung;

arbeitsmarktpolitische

Maßnahmen

Koordination und Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Länder mit dem AMS zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten; Fokussierung auf Bereiche, die nicht oder nur zum Teil vom AMS abgedeckt werden können (festgestellt am Beispiel Wiener ArbeitnehmerInnenförderungsfonds - WAFF); Vernetzung des WAFF mit der Wirtschaftsagentur Wien auf operativer Ebene

kurz- bis mittelfristig

Effizienzsteigerung

Wien 2011/4, S. 23f TZ 3, S. 28ff TZ 7; auch OÖ

14

Abschätzung der Kosten und Wirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen

Strikte Einhaltung der Kalkulationsverpflichtung der finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen gemäß § 14 BHG, gegen die wiederholt und fortlaufend verstoßen wird

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2010/14, S. 11f

15

Umsetzung von Reformprojekten; (fiskale) Nachhaltigkeit

Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen bei der Umsetzung großer Reformen und finanziell aufwendiger Projekte (z.B. Steuerreformen, Pensionsreformen, Reformen des Gesundheitswesens, Ausgestaltung von Förderungen, Raumordnungsentscheidungen)

kurzfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2006/9, S. 7f TZ 5

21

Rechtsbereinigung; Vereinheitlichung Steuer- und

Sozialversicherungsrecht

Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Rechtsvorschriften

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2004/2, S. 67 TZ 11

25

Rechtsbereinigung;

Pensionsinstitute

Evaluierung der Rechtsgrundlagen der Pensionsinstitute (PI) hinsichtlich deren Sonderstellung im System der Pensionsvorsorge - beispielsweise deren Steuervorteile (festgestellt am Beispiel des PI Linz AG und des PI für Verkehr und öffentliche Einrichtungen)

mittelfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/4, S. 70ff TZ 2

68

Wirkungsorientierung;

Wirkungsziele

Festlegung flächendeckender Wirkungsziele und darauf aufbauender, konkreter Zielsetzungen mit messbaren Indikatoren zur besseren Beurteilung der mit einer Leistung erzielten Wirkung sowie der Treffsicherheit (festgestellt für familienbezogene Leistungen und Personalaufstockung AMS)

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2011/6, S. 22ff TZ 4, S. 62ff TZ 17; auch K, OÖ, S

Bund 2011/10, S. 304fTZ 19

71

Wirkungsevaluierung

Festlegung eindeutiger Begriffsdefinitionen, um im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung die Vergleichbarkeit von Auswertungen und Evaluierungen zu gewährleisten (festgestellt für Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit)

mittelfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/10, S. 286 TZ 2

73

Leistungsnachweise;

Berichtswesen

Je Bundesministerium oder Politikfeld jährliche Vorlage eines Leistungsnachweises mit steuerungsrelevanten Daten und Zielsetzungen an den Nationalrat bzw. an die Landtage

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2005/4, S. 10f TZ 6

Niederösterreich 2010/5, S. 33f TZ 12

76

Datentransparenz

Bereitstellung vollständiger, vergleichbarer Daten zur Transparenz und Steuerung der Zahlungsflüsse zwischen Gebietskörperschaften (festgestellt am Beispiel der Sozialhilfe, Jugendwohlfahrt)

kurzfristig

Einsparungspotenzial,

Qualitätsverbesserung

Oberösterreich 2011/2, S. 30ff TZ 7; auch NÖ Burgenland 2011/9, S. 31f TZ 9; auch K

77

Best-Practice-Modelle

Erarbeitung von Best-Practice-Modellen unter Einbeziehung der Kosteneffizienz (festgestellt bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen)

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/10, S. 303 TZ 17

82

Kostencontrolling

Zuordnung der IT-Kosten zu den einzelnen IT-Leistungen, um diese steuern zu können; Verrechnung nach messbaren Leistungsparametern (festgestellt bei der Vergabe von Kursmaßnahmen durch das Arbeitsmarktservice)

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/10, S. 210fTZ 5


83

Controlling

Erweiterung bestehender Kennzahlensysteme um Kennzahlen im Personalbereich und um Leistungs- und Wirkungskennzahlen, Aufbau eines Personal- und Leistungscontrolling, Zuordnung von Personalressourcen zu Leistungen, Führung von Statistiken (zuletzt festgestellt z.B. für den Wachkörper des BMI, Buchhaltungsagentur, Botschaften, Statistik Austria, Bundesanstalt für Verkehr)

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/10, S. 27 TZ 24

Bund 2008/3, S. 45fTZ 13

Bund 2008/5, S. 21f TZ 13

Bund 2008/11, S. 101 TZ 15

Bund 2011/10, S. 77fTZ 9

121

Pensionsleistungen; Hacklerregelung und

Korridorpension

Entfall der abschlagsfreien "Hacklerregelung" sowie Erhöhung der Abschläge für Korridorpensionen auch für Jahrgänge vor 1954

mittel- bis langfristig

Einsparungspotenzial

Bund 2009/8, S. 33ff TZ 13. S. 64 TZ 34, S. 105f TZ 58; auch T, V, W

140

Budget; Nachhaltigkeit

Einbeziehung aller staatlichen Ebenen in die im BHG 2013 vorgesehenen Berichte über die langfristige Entwicklung der öffentlichen Haushalte, insbesonders im Hinblick auf die steigenden Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege

mittelfristig

Qualitätsverbesserung,

Einsparungspotenzial

Bund 2011/5, S. 71 TZ 63

142

Budget; Nachhhaltigkeit

Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems, der öffentlichen Finanzen und der Generationengerechtigkeit; Finanzierungsbedarf des Bundes für die gesetzliche Pensionsversicherung könnte langfristig von 2,8 % des BIP (2009: 7,57 Mrd, EUR) auf 6,0 % steigen

langfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2011/5, S. 81 TZ 79

200

Beschaffungen; Eigen- und Fremdleistungen

Verringerung des internen Verwaltungsaufwands durch intensivere Nutzung zentraler Serviceeinrichtungen und Prozessoptimierung (festgestellt für Beschaffungen im Bundesbereich)

kurzfristig

Einsparungspotenzial,

Effizienzsteigerung

Bund 2007/3, S. 33f TZ 26

Bund 2008/8, S. 27 TZ 25

202

Kanzleien

Nutzung von Personaleinsparungsmöglichkeiten durch neue technologische Entwicklungen (insbesondere ELAK-Einführung); Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen durch neue Organisationsmodelle (z,B. Schaffung von Teamassistenzen; Errichtung von Gebäudekanzleien; organisatorische und räumliche Zusammenführung von Kanzleiaufgaben)

kurz- bis mittelfristig

Einsparungen durch Nichtnachbesetzung von Personalabgängen

Bund 2007/3, S. 36ff TZ 29ff

205

Dienstkraftfahrzeuge

Reduzierung des Personaleinsatzes und der Dienstkraftfahrzeuge durch Bündelung von Ressourcen in ressortübergreifendem Fahrzeugpool (sowie ressortinternem Fahrzeugpool im BMI) mit einheitlicher Regelung der Nutzungsberechtigung sowie der

kurzfristig

Einsparungspotenzial: in allen  Ressorts 1,8 Mio. EUR p.a. (laut Ministerratsvortrag); beim BVT von rd. 15 %

Bund 2007/3, S. 32 TZ 24, S. 75f TZ 13

Bund 2007/14, S. 50f TZ 23

213

IT-Unterstützung;

Bürgerorientierung

Möglichkeit zur Abfrage des Pensionskontos mittels Handy bzw. durch Link von FinanzOnline; Möglichkeit der individuellen Pensionsberechnung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen im Internet

kurzfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/8, S. 36ff TZ 14f

220

Vergabe; Verfahren mit einem Bieter, Dokumentation

Dokumentation der Analyse und Beurteilung von Angeboten auch bei Vergabeverfahren mit nur einem Bieter

kurzfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2009/4, S. 52f TZ 22

221

Vergabe; Dokumentation

Manipulationssichere Dokumentation des Vergabeverfahrens (festgestellt bei der Vergabe von Kursmaßnahmen durch das Arbeitsmarktservice)

kurzfristig

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/10, S. 256fTZ 19

222

Vergabestrategie

Erarbeitung einer Vergabestrategie; einfache interne Abwicklung der Vergaben, um den Anteil an Wettbewerbsverfahren zu erhöhen (festgestellt für die Landesgeschäftsstellen des Arbeitsmarktservice)

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/10, S. 240ffTZ 5

228

Kosten der Beschaffung

Sicherstellung eines effizienten Beschaffungsprozesses durch Erhebung und Evaluierung der Kosten der Beschaffung anhand von Kennzahlen (festgestellt für Kursmaßnahmen des Arbeitsmarktservice

mittelfristig

Einsparungspotenzial

Bund 2011/10, S, 247fTZ 9

232

Vereinfachung von internen Regelungen; AMS

Durchforstung der internen Regelungen für die Beschaffung nach den Kriterien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Möglichkeit zur Vereinheitlichung (festgestellt für Kursmaßnahmen des Arbeitsmarktservice)

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/10, S. 239fTZ 4

259

Gesundheitswesen; Reformprozess allgemein

Zügige Umsetzung von grundlegenden Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich zur Kompensierung der demografischen Veränderungen

langfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2011/5, S. 71fTZ 65

262

Mangelhafte

sektorenübergreifende

Leistungsabstimmung

Vollständige Umsetzung der in der Art. 15a B-VG-Vereinbarung vorgesehenen integrierten und daher alle Versorgungsbereiche (stationärer, ambulanter, Rehabilitations- und Pflegebereich) umfassenden Leistungsangebotsplanung

mittelfristig

Einsparungspotenzial,

Effizienzsteigerung

Bund 2010/5, S, 29f TZ 13f

Bund 2010/13, S. 47ff TZ 20

Bund 2011/3, S. 247f TZ 5

292

Pflege; einheitliche Vorgaben für Steuerungsgrundlagen

Ergänzung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung (Pflegegeldvereinbarung 1993) um einheitliche Vorgaben zur Abgrenzung und Erfassung bestehender Heimplätze, um einheitliche Grundlagen für Bedarfs- und Entwicklungspläne, einheitliche Definition

der geforderten Ergebnisqualität der Pflege und Kennzahlen zu deren Messung

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/2, 5. 121ff TZ 2f, 5. 135f TZ 11; auch K, T

 

294

Pflege; Transparenz der Finanzierung

Ergänzung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung (Pflegegeldvereinbarung 1993) um einheitliche Regelung der Schnittstellen der Heimtarife zum Pflegegeld, Maßnahmen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zahlungsströme zur Finanzierung der Heimplätze sowie ein Berichtssystem über die Gesamtkosten der Pflege und die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Pflege

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/2, 5. 138ff TZ 14, 5. 145ff TZ 20

 

295

Pflege; Tarife

Vorgabe einheitlicher Tarife innerhalb derselben Betreuungsstufe

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2011/2, 5. 137fTZ 13; auch K, T

 

296

Pflege; Bedarfserhebung

Verbesserte Abstimmung zwischen erhobenem Bedarf und den von den Heimbetreibern getroffenen Ausbauentscheidungen

kurzfristig

Einsparungspotenzial

Bund 2011/2, 5. 125ff TZ 4f; auch K, T

 

298

Pflege; einheitliche Personal- und Bauvorgaben

Festlegung von rechtlich verbindlichen, klar quantifizierten und überprüfbaren Personalvorgaben; Festlegung rechtlich verbindlicher Vorgaben auch für die bauliche Ausgestaltung der Heime

kurzfristig

Qualitätsverbesserung,

Effizienzsteigerung

Bund 2011/2, 5. 128ff TZ 6f; auch K, T

 

300

Pflegegeld; verbindliche Rechtsgrundlage

Schaffung einer auch für die Gerichte geltenden einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2010/3, 5. 15f TZ 3

 

301

Pflegegeld;

Ruhensbestimmungen

Evaluierung der Ruhensbestimmungen bei Heimunterbringung von Pflegegeldbeziehern (§ 13 BPGG) und Harmonisierung des Vollzugs (Gebarungsumfang 50 Mio. EUR/Jahr)

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/12, S. 81fTZ 15

Bund 2008/7, S. 25f TZ 12

8und 2008/10, S. 120ff TZ 8

Bund 2011/2, S. 149 TZ 21

Wien 2008/5, S. 12ff TZ 8

 

302

Pflegegeld; Auswahl der Gutachter

Schaffung einer österreichweiten ärztlichen "Gutachterbörse” für alle Entscheidungsträger bzw. Sicherstellung entsprechender ärztlicher Gutachterkontingente

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Qualitätsverbesserung

Bund 2007/12, S. 79f TZ 11

Bund 2008/7, S. 21fTZ 8

Bund 2008/10, S. 137f TZ 24

Bund 2009/4, S. 81 TZ 7

Bund 2010/3, S. 43fTZ 17f

Wien 2008/5, S. 29f TZ 24

 

318

Sozialversicherungsträger;

Dienstordnung

Änderung der Dienstordnung der Sozialversicherungsträger zur Ermöglichung einer kostengünstigen Umsetzung von strukturellen Änderungen

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, 5. 68ffTZ 14

Bund 2010/5, S. 65f TZ 4

 

319

Sozialversicherungsträger;

IT-Bereich

Verstärkung der Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger im IT-Bereich

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, 5. 79 TZ 22

 

320

Sozialversicherungsträger; IT-Bereich - Fremdleistungen

Nutzung von externem IT-Personal nur für Spitzen- und Spezialbedarf

kurzfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2007/8, 5. 80ffTZ 24

 

321

Sozialversicherung;

Pensionsversicherung

Verstärkte Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation zur Unterstützung der Bemühungen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters als wesentlicher Beitrag zur

nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Pensionsversicherung

kurzfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial,

Qualitätsverbesserung

Bund 2011/8, 5. 41ff TZ 17

 

383

Förderungen; Evaluierung des

Förderungssystems

Evaluierung des gesamten österreichischen Förderungssystems mit seiner Vielzahl an Einrichtungen und Institutionen; Verringerung der Anzahl an Förderungsstellen

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2005/13, 5. 37ff

 

386

Förderungen;

Förderungsstrategie, Ziele und Schwerpunkte

Festlegung detaillierter Förderungsstrategien und Förderungskonzepte sowie Definition messbarer Förderungsziele und -schwerpunkte zur Steuerung des Förderungswesens und Vermeidung von Überschneidungen; regelmäßige Evaluierung (festgestellt z.B. für Gesundheitsförderung, Frauenförderung des Bundes, Klima- und Energiefonds, Schutzwasserbau, Land und Stadt Salzburg, Land Vorarlberg, Förderung der build! Gründerzentrum Kärnten GmbH, Filmförderung, Sportförderung)

mittelfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2005/13, S. 37

Bund 2008/4, S. 6ff TZ 2f

Bund 2008/8, S. 52 TZ 13; ident in acht

Länderberichten

Bund 2008/10, S. 51f TZ 3

Bund 2008/11, S. 41 TZ 28

Bund 2009/6, S. 100fTZ 3

Bund 2011/2, S. 36ff TZ 15

Vorarlberg 2007/4, S. 7f TZ 5, S. 16 TZ 14

Salzburg 2007/6, S. 24f TZ 17

Salzburg 2008/2, S. 9 TZ 6

Bund 2009/12, S. 282ff TZ 15, 37; auch OÖ, T

 

387

Förderungen;

Förderungsstrategie

Bessere Abstimmung der Sonderprogramme mit der Zielarchitektur des Arbeitsmarktservice Österreich

mittel- bis langfristig

Effizienzsteigerung

Bund 2009/9, S. 116fTZ 5

 

394

Förderungen;

Förderungsdatenbank

Einrichtung einer bundesweiten, zentral geführten Förderungsdatenbank (festgestellt z.B. für Sportförderung, familienbezogene Leistungen, Arbeitsmarktförderung, EU-Förderungen, Forschungsförderung) zur Abstimmung der Förderungsmaßnahmen und Vermeidung unzulässiger Mehrfachförderungen

kurz- bis mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2005/9, S. 23f TZ 2

Bund 2008/3, S. 96f TZ 57

Bund 2008/4, S. 17 TZ 13

Bund 2009/1, S. 340 TZ 57

Bund 2009/12, S. 293f TZ 23; auch OÖ, T

Bund 2010/2, S. 140 TZ 20

Bund 2010/10, S. 130f TZ 32

Bund 2011/3, S. 59 TZ 52; auch B

Bund 2011/6, S. 81ff TZ 23; auch K, OÖ, S

Oberösterreich 2011/4, S. 78fTZ 4

 

402

Förderungen; Vergabe

Überprüfung der wirtschaftlichen Entwicklung der Förderungswerber (Vorlage von Rechnungsabschlüssen, Anfragen bei Kreditschutzeinrichtungen); Überprüfung der Umsetzung der Businesspläne (am Beispiel Sportförderung und

Unternehmensgründungsförderung Kärnten GmbH)

kurzfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2009/6, S. 108ff TZ 18f; auch K Bund 2009/12, S. 288f TZ 19; auch OÖ, T

 

455

Steuersystem; Vereinfachung und Straffung

Harmonisierung der für die Bemessung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften zur Erzielung erheblicher Synergieeffekte und Kosteneinsparungen für die Unternehmen, die Finanzverwaltung und die

kurz- bis mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Synergieeffekte

Bund 2004/2, S. 65 TZ 9

 

470

Arbeitnehmerveranlagung; Verwaltungsvereinfachung und Bürgerfreundlichkeit

Vollständiger Datenabgleich zwischen Finanzverwaltung und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger

mittelfristig

Effizienzsteigerung,

Einsparungspotenzial

Bund 2007/6, S. 71fTZ 16

Bund 2010/2, S. 205 TZ 10