286/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0363-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Februar 2014

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 301/J-NR/2013 betreffend des internationalen Ansehens des Kunst- und Kulturlandes Österreich, die die Abg. Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen am 18. Dezember 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2, 5 und 6 sowie 9 bis 14:

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 werden bereits entsprechende Maßnahmen genannt. Innerhalb dieses Rahmens und unter Berücksichtigung der budgetären Möglichkeiten werden im Laufe der Legislaturperiode in einem ständigen Arbeitsprozess weitere konkrete Details ausgearbeitet und zu gegebener Zeit präsentiert.

 

Durch eine zielgerichtete Förderung für zeitgenössische Kunst und Kultur mit den Schwer­punkten in den Bereichen regionale Kulturinitiativen, Literatur, Musik, bildende und darstellende Kunst, Film, Architektur, Baukultur, junge Kunst und Frauenförderung sowie den weiteren Ausbau des Film- und Musikstandortes Österreich und einer intensivierten Vergabe von Stipendien und Preisen soll unter anderem eine nachhaltige Absicherung von Kunst und Kultur in Österreich, von kultureller Vielfalt, der verfassungsrechtlichen Garantie der Kunstfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit erreicht werden.

 

Ferner werden auf Basis der bilateralen Kooperationsvereinbarungen in den Bereichen Kunst und Kultur (Kulturabkommen und deren Arbeitsprogramme, Memoranda of Understanding) zahl­reiche Maßnahmen und Projekte in verschiedenen Sparten durchgeführt, etwa in Form der Unterstützung von Auslandsaktivitäten österreichischer Künstlerinnen und Künstler, eines Artist-


in-Residence Programms, einer Wanderausstellung des Bundesministeriums – „Desiring the Real. Austria Contemporary“, bilateraler Kunst- und Ausstellungsprojekte sowie bilateraler Besuchsprogramme von Expertinnen und Experten sowie Kulturministerinnen und -ministern, mit denen eine Positionierung Österreichs im internationalen Kontext in den Bereichen Kunst und Kultur erreicht und eine Verstärkung der Präsenz österreichischer Kunst und Kultur bewirkt wird.

 

Auch im Rahmen der Kooperationen mit multilateralen Organisationen, wie UNESCO und Europarat, findet eine Positionierung statt, etwa im Rahmen der UNESCO Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, der UNESCO Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, der UNESCO Welterbekonvention, der Europäischen Kulturkonvention des Europarates, des Lenkungskomitees für Kultur, Kulturerbe und Landschaft CDCPP (Steering Committee for Culture, Heritage and Landscape) des Europarates, des Programms Compendium of Cultural Policies and Trends in Europe, des European Programme of National Cultural Policy Reviews, der Culture Watch Europe und des Kulturstraßen­programms des Europarates.

 

Hinsichtlich der internationalen Positionierung Österreichs als Kunst- und Kulturland wird auf die Präsenz bei Biennalen und in österreichischen Kulturforen sowie internationalen Kunst- und Kulturinstitutionen hingewiesen. Prioritär wird eine Positionierung in jenen Ländern erfolgen, mit denen bilaterale Vereinbarungen in Form von Kulturabkommen und Memoranda of Under­standing bestehen. Maßnahmenformate wie etwa Ausstellungen, Präsentationen, Stipendien, Auslandsateliers sowie Tourneenförderungen sind sowohl unter dem Aspekt einer Positio­nierung im internationalen Kontext, aber auch unter den Aspekten einer gelingenden Präsen­tation und der Mobilität zu sehen. Weiters kommt der Verhandlung und Umsetzung bilateraler Vereinbarungen, dem Expertinnen- und Expertenaustausch, den gemeinsamen Kooperations­projekten und Artist-in-Residence Programmen, der österreichischen Beteiligung an inter­nationalen Initiativen und Projekten, der Mitwirkung bei der Konzeption internationaler kultureller Positionen und Strategien sowie der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler multilateraler Kooperationen besondere Bedeutung zu.

 

Hinzuweisen wäre weiters auf das neue EU-Programm Creative Europe (2014-2020) für den Kultur- und Kreativsektor. Damit sollen europaweit 250.000 Kulturschaffende, 2.000 Kinos, 800 Filme und 4.500 Buchübersetzungen finanziell unterstützt werden. Programmziele sind die Wahrung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors. Großes Augenmerk wird auf innovative Konzepte zur Erschließung und Entwicklung neuer Publikumsschichten gelegt. Eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der österreichischen Partizipation an dem EU-Programm ist die Kofinanzierung, die für EU-Projekte unter Federführung österreichischer Kunst- und Kulturinstitutionen bereitgestellt wird.

 

In Zusammenhang mit der Stärkung und Weiterentwicklung des Ansehens und der Inter­nationalen Positionierung Österreichs, aber auch der Eröffnung des Zugangs und des Interesses für breitere Bevölkerungsschichten, ist die „Kulturland Österreich-Strategie“ und deren kommende Erarbeitung im Rahmen eines breiten Stakeholder-Prozesses zu sehen, wobei unter anderem neben der Behandlung der Thematik „Touristische Vermarktungs-Konzepte“ auch die Steigerung der „Awareness für Kultur“ eine Rolle spielen wird.


Zu Fragen 3 und 4 sowie 7 und 8:

Wie bereits vorstehend bemerkt, werden im Laufe der Legislaturperiode in einem ständigen Arbeitsprozess weitere Details ausgearbeitet, sodass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine exakte Prognose hinsichtlich der damit verbundenen finanziellen Aufwendungen seriöserweise nicht möglich ist, zumal zum Stichtag der Anfragestellung auch noch keine parlamentarische Beschlussfassung über ein künftiges Bundesfinanzgesetz vorliegt. Grundsätzlich wird eine Bedeckung im Rahmen der Staatsausgaben für Kunst und Kultur gemäß dem zu beschließenden Bundesfinanzgesetz 2014 zu erfolgen haben.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Gabriele Heinisch-Hosek eh.