288/AB XXV. GP
Eingelangt am 18.02.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Dezember 2013 unter der ZI. 307/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ignorieren der gesetzlich verankerten Mehrsprachigkeit in Südtirol durch italienische Behörden“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Vorfall ist dem örtlich zuständigen Österreichischen Generalkonsulat in Mailand bekannt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das auf dem Pariser Vertrag von 1946 aufbauende Autonomiestatut regelt unter anderem die Verwendung der deutschen Sprache vor Behörden in Südtirol. Ob andere in Italien anwendbare Rechtsvorschriften verletzt wurden, wäre von den zuständigen Gerichten zu klären.
Österreich nimmt seine Schutzfunktion gegenüber Südtirol in enger Absprache mit den zuständigen Südtiroler Organen wahr. Die weitere Stärkung dieser engen Partnerschaft und Zusammenarbeit habe ich mit dem neu gewählten Südtiroler Landeshauptmann, Arno Kompatscher, am 26. Jänner in Wien besprochen.