29/AB XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0015-I/PR3/2013     
DVR:0000175
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Jänner 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. November 2013 unter der Nr. 20/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Anforderung medizinischer Daten von Mitarbeitern der Austro Control unter dem Titel der behördlichen Aufsicht gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Ø  Weswegen vernachlässigen Sie konsequent Ihre Aufsichtsverantwortung gegenüber der Austro Control GmbH?

Ø  Wieso lassen Sie es zu, dass - wieder im Bereich der Flugmedizin – bürokratische Schikanen Platz greifen, die lediglich den Beschäftigtenstand der Austro Control hoch halten aber der Sicherheit keinen Nutzen bringt?

Ø  Welche Schritte werden Sie setzen, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden?

 

Die operative Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung der Austro Control GmbH, welche sicherzustellen hat, dass den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben in angemessener Form Rechnung getragen wird. Die Aufsichtsverantwortung wird von der zuständigen Abteilung im BMVIT in vollem Umfang – insbesondere durch laufende Audits – wahrgenommen.


Zu Frage 3:

Ø  Ist Ihnen bewusst, dass die Vorgangsweise der Austro Control nicht der Zielsetzung der anzuwendenden EU-Vorschrift entspricht?

 

Wie bereits in der parlamentarischen Beantwortung mit der Nr. 15117/AB XXIV GP erläutert, ist es Ziel und Zweck mehrstufiger Sicherheitssysteme in der Luftfahrt, generell das Risiko der Entstehung von Situationen, welche geeignet sein können, die Sicherheit in der Luftfahrt auf irgendeine Art und Weise zu gefährden, zu minimieren.

 

Laut Austro Control GmbH entspricht die Vorgangsweise den europarechtlichen Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 iVm dem Anhang I des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO Annex I) und den Anforderungen des Eurocontrol-Dokuments „Anforderungen für das europäische Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 für Fluglotsen“ (ESARR 5).

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Erachten Sie es als zum Ziel führend, datenschutzrechtlich unbedenklich und die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes erfüllend, wenn sich die Austro Control unter Ausnutzung ihrer behördlichen Funktion die Gesundheitsdaten zahlreicher Mitarbeiter beschafft und diese auswertet?

 

Betreffend die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im flugmedizinischen Bereich der Austro Control GmbH darf ich auf die parlamentarische Beantwortung Nr. 15117/AB XXIV GP verweisen.