31/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.01.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An
die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. November 2013 unter der Nr. 22/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Anschaffung und Nutzung eines Business Jet für Reisen der Geschäftsführung der Austro Control, der Verkehrsministerin und ihrer Mitarbeiter gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wieso wurden weder beim Flugbetriebsunternehmen noch bei Ausbildungsunternehmen der Jet Alliance die vorgeschriebenen Überprüfungen der finanziellen Leistungsfähigkeit durchgeführt, obwohl die massive Überschuldung und folglich die Insolvenz sogar öffentlich bekannt waren?
Ø Gab es diesbezügliche Interventionen etwa von Frank Stronach bei BM Bures?
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Luftfahrtunternehmens Jetalliance Flugbetriebs GmbH wurde wie auch bei allen andern Luftfahrtunternehmen von der zuständigen Fachabteilung laufend überprüft. Nachdem ein gerichtliches Sanierungsverfahren erfolglos blieb und das Unternehmen keine Unterlagen zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen konnte, wurde das Verfahren zum Widerruf der Betriebsgenehmigung eingeleitet. Nachdem das Unternehmen vom Insolvenzgericht geschlossen wurde, hat der Masseverwalter unmittelbar darauf die Betriebsgenehmigung zurückgelegt. Die behördliche Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit für Ausbildungsunternehmen ist in den europäischen Verordnungen nicht mehr vorgesehen.
Zu den Fragen 3 bis 8:
Ø Wieso benützen die Geschäftsführer der ACG einen Businessjet für innerösterreichische Dienstreisen, die ungleich zweckmäßiger mit der Bahn oder mit dem Auto abgewickelt werden können?
Ø Wer trägt in welcher Form für diese ungeheure Geldverschwendung die Verantwortung?
Ø Mit welcher Begründung wird der Business Jet der ACG von Beamten des BMVIT für Dienstreisen verwendet, wissend, dass dies einen groben Verstoß gegen die Dienstreisebestimmungen des öffentlichen Dienstes darstellt?
Ø Warum wurde von der ACG ein Business Jet ohne Ausschreibung angekauft und mit Jet Alliance ein Vertrag zum Betrieb dieses Flugzeuges ebenfalls ohne vorherige Ausschreibung abgeschlossen?
Ø Weshalb wurde mit Wissen des BMVIT und mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom Jet Alliance Flugzeughandel ein Business Jet für den Zweck des Such- und Rettungsdienstes angeschafft, wiewohl dieses Flugzeug für diesen Zweck absolut ungeeignet ist?
Ø Wieso wurden zwar rund 4.5 Millionen $ für den Ankauf eines als Ladenhüter zu bezeichnenden Flugzeuges ausgegeben, aber bei der eigentlichen Suchausrüstung nur gebrauchte Gerätschaft mit antiquierter Technologie angeschafft?
Die gesetzeskonforme Abwicklung von Ausschreibungen und Beschaffungen liegt im operativen Bereich der Austro Control GmbH und somit im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung, welche ein wirtschaftliches, zweckmäßiges und effizientes Vorgehen des Unternehmens sicherzustellen hat.