32/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.01.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. November 2013 unter der Nr. 23/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das Gebührenverrechnungswesen der Austro Control gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Entspricht es der Tatsache, dass für die Erledigung der behördlichen Arbeiten in der Austro Control bislang kein elektronisches Aktenverwaltungssystem wie etwa der Elektronische Akt, der im BMVIT seit zehn Jahren verankert ist, etabliert wurde?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass in der Austro Control für die Aktenführung eine Reihe von miteinander inkompatiblen „Insellösungen“ besteht, ja sogar innerhalb von untergeordneten Organisationseinheiten mit unterschiedlichen inkompatiblen EDV-Systemen gearbeitet wird?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass für die zeitabhängigen Verrechnungen keine internen Rahmenvorgaben für die Referenten bestehen bzw. die Maximierung der zu verrechnenden Zeiten von den Referenten anzustreben ist?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass die Geschäftsführung den Versuch unternommen hat, ein objektives Verrechnungssystem einzuführen, damit aber am Widerstand der Belegschaftsvertretung gescheitert ist?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass von Referenten erstellte Zahlungsvorschreibungen, seien es nun Rechnungen oder Gebührenvorschreibungen mangels standardisierter Dokumentation keiner Überprüfung auf mengen- und zahlungsmäßige Richtigkeit unterzogen werden können?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass Arbeitsberichte oder sonstige Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, für welche Tätigkeit wie viel Zeit aufgewandt wurde, - anders als bei Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien - in der ACG keine Verwendung finden?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass die Austro Control GmbH Antragstellern weder tragfähige noch verlässliche Kostenabschätzungen zur Abschätzung des Aufwandes für Zulassungsverfahren bekannt gibt, etwa um Einsprüchen gegen Gebührenvorschreibung zu begegnen?
Ø Entspricht es der Tatsache, dass Ihnen all diese Umstände seit Jahren bekannt sind ohne jemals Verbesserungen eingefordert und durchgesetzt zu haben?
Die operative Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung der Austro Control GmbH, welche sicherzustellen hat, dass den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben in angemessener Form Rechnung getragen wird. Selbstverständlich gilt auch für die Austro Control GmbH das Prinzip der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, welches von den Mitarbeitern zu beachten ist.