326/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

BMI_Fussleiste

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1022-III/4/a/2013

Wien, am 30. Jänner 2014

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am   18. Dezember 2013 unter der Zahl 340/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft und internationale Abkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den beiden mit „1“ bezeichneten Fragen:

Die Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres bzw.  fällt die Erteilung von Rechtsauskünften nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.

 

Zu den Fragen 2 bis 4 und 7:

Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.

 

 

Zu den Fragen 5, 6, 9 und 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 8:

Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellations-recht. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass § 10 Abs. 6 StbG im Verfassungsrang steht.

 

Zu den Fragen 10 bis 12 und 16:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 13:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.

 

Zu Frage 14:

Nein.