|
326/AB XXV. GP Eingelangt am 18.02.2014 BM für Inneres Anfragebeantwortung
|
|||
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
|
|
|
|
||
GZ: BMI-LR2220/1022-III/4/a/2013
Wien, am 30. Jänner 2014
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am 18. Dezember 2013 unter der Zahl 340/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Doppelstaatsbürgerschaft und internationale Abkommen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den beiden mit „1“ bezeichneten Fragen:
Die Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres bzw. fällt die Erteilung von Rechtsauskünften nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.
Zu den Fragen 2 bis 4 und 7:
Die Erteilung von Rechtsauskünften fällt nicht unter das parlamentarische Interpellations-recht.
Zu den Fragen 5, 6, 9 und 15:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 8:
Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem parlamentarischen Interpellations-recht. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass § 10 Abs. 6 StbG im Verfassungsrang steht.
Zu den Fragen 10 bis 12 und 16:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 13:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.
Zu Frage 14:
Nein.