333/AB XXV. GP

Eingelangt am 18.02.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Dezember 2013 unter der ZI. 295/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Bundesrepublik Nigeria als echt bestätigte Führerscheine“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 sowie 5 bis 7:

Ermittlungen im Zusammenhang mit der möglichen Fälschung von Dokumenten, wie etwa Führerscheinen, fallen nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Gleichzeitig hat das BMeiA die zuständigen österreichischen Ermittlungsbehörden und die Botschaft der Bundesrepublik Nigeria über die in Ihrer Anfrage erhobenen Vorwürfe informiert.

Zu Frage 4:

Eine Vereinbarung im Sinne Ihrer Anfrage, wonach es eine Verpflichtung gäbe, gefälschte Dokumente anerkennen zu müssen, ist den Expertinnen und Experten des BMeiA nicht bekannt.