335/AB XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport

Adler großAnfragebeantwortung

MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
 

 


S91143/130-PMVD/2013                                                                                      18. Februar 2014

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Steger, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Dezember 2013 unter der Nr. 354/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mögliches Versickern österreichischer Sportfördermittel" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Da die Aufschlüsselung aller Förderungen und sonstigen Leistungen im Sinne der Frage­stellung nur mit einem außergewöhnlich hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungs­aufwand möglich wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme. Unabhängig davon möchte ich aber darauf hinweisen, dass Bundes-Sportförderungsmittel für den Spitzensport grundsätzlich an die Bundes-Fachver­bände und nicht direkt an die Sportlerinnen und Sportler angewiesen werden.


Zu 6, 12 und 13:

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15560/J (XXIV GP.-NR, Nr. 15225/AB). Nicht unerwähnt möchte ich aber lassen, dass im Zuge der Förderkontrolle die widmungsgemäße Verwendung der Bundes-Sportförderungsmittel vom Konto des jeweiligen Förderwerbers bis zum jeweiligen Letztempfänger geprüft wird.

Zu 7:

Nach den mir vorliegenden Informationen sind keine derartigen Fälle bekannt.

Zu 8, 9 und 10:

Im Rahmen der Spitzensportförderung erstellt der Beirat für Spitzensportförderung mit Hilfe der Projektbegleiter eine Förderempfehlung für das Team Rot-Weiss-Rot. Dabei werden die athletenspezifischen Förderanträge der Bundes-Fachverbände im Vorfeld geprüft. Diese Empfehlung stellt für mich eine Entscheidungshilfe dar. Förderanträge für das von mir eingesetzte „Olympia-Projekt Rio 2016“ werden von der „Beratungskommission“ und der „Strategie-Kommission“ unter dem von mir bestellten Vorsitzenden Prof. Peter Schröcks­nadel geprüft und mir, dem für Sportangelegenheiten zuständigen Bundesminister, zur Entschei­dung vorgelegt.

Fördergelder aus Team Rot-Weiss-Rot und dem Projekt Rio werden von der Sportsektion meines Ressorts an die Förderwerber ausbezahlt. Für Vergabe, Auszahlung und Kontrolle ist gemäß §§ 7-19 BSFG 2013 seit 1. Jänner 2014 der neue Bundes-Sportförderungsfonds zuständig.

Zu 11:

Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Bundes-Sportfördergeldern betreffen nicht nur den Österreichischen Schwimmverband.

Zu 14:

Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass das bis zum 31. Dezember 2013 geltende Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 nicht mehr den Anforderungen an eine zielorientierte, trans­parente Sportförderung entsprochen hat. Das Ziel des mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 war die Stärkung des Leistungs- und Spitzensports, aber auch des Breiten- und Gesundheitssports mit Bedacht auf Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung. Eine Änderung erwarte ich mir insbesondere durch die gesetzliche Verankerung von sportpolitischen Zielen, durch die neue Struktur der Bundes-Sport­förderung, durch die Einteilung in Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projekt­förderung, durch die Regelung der Verwendungsnachweise, durch die Festlegung von allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen, durch die Festlegung von allgemeinen Grundsätzen der Abrechnung und Kontrolle, durch die Einrichtung eines Bundes-Sportförderungsfonds sowie durch die Einrichtung einer Förderungsdatenbank.