335/AB XXV. GP
Eingelangt am 19.02.2014
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/130-PMVD/2013 18. Februar 2014
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Steger, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Dezember 2013 unter der Nr. 354/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mögliches Versickern österreichischer Sportfördermittel" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Da die Aufschlüsselung aller Förderungen und sonstigen Leistungen im Sinne der Fragestellung nur mit einem außergewöhnlich hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand möglich wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme. Unabhängig davon möchte ich aber darauf hinweisen, dass Bundes-Sportförderungsmittel für den Spitzensport grundsätzlich an die Bundes-Fachverbände und nicht direkt an die Sportlerinnen und Sportler angewiesen werden.
Zu 6, 12 und 13:
Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 15560/J (XXIV GP.-NR, Nr. 15225/AB). Nicht unerwähnt möchte ich aber lassen, dass im Zuge der Förderkontrolle die widmungsgemäße Verwendung der Bundes-Sportförderungsmittel vom Konto des jeweiligen Förderwerbers bis zum jeweiligen Letztempfänger geprüft wird.
Zu 7:
Nach den mir vorliegenden Informationen sind keine derartigen Fälle bekannt.
Zu 8, 9 und 10:
Im Rahmen der Spitzensportförderung erstellt der Beirat für Spitzensportförderung mit Hilfe der Projektbegleiter eine Förderempfehlung für das Team Rot-Weiss-Rot. Dabei werden die athletenspezifischen Förderanträge der Bundes-Fachverbände im Vorfeld geprüft. Diese Empfehlung stellt für mich eine Entscheidungshilfe dar. Förderanträge für das von mir eingesetzte „Olympia-Projekt Rio 2016“ werden von der „Beratungskommission“ und der „Strategie-Kommission“ unter dem von mir bestellten Vorsitzenden Prof. Peter Schröcksnadel geprüft und mir, dem für Sportangelegenheiten zuständigen Bundesminister, zur Entscheidung vorgelegt.
Fördergelder aus Team Rot-Weiss-Rot und dem Projekt Rio werden von der Sportsektion meines Ressorts an die Förderwerber ausbezahlt. Für Vergabe, Auszahlung und Kontrolle ist gemäß §§ 7-19 BSFG 2013 seit 1. Jänner 2014 der neue Bundes-Sportförderungsfonds zuständig.
Zu 11:
Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Bundes-Sportfördergeldern betreffen nicht nur den Österreichischen Schwimmverband.
Zu 14:
Hiezu ist zunächst festzuhalten, dass das bis zum 31. Dezember 2013 geltende Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 nicht mehr den Anforderungen an eine zielorientierte, transparente Sportförderung entsprochen hat. Das Ziel des mit 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 war die Stärkung des Leistungs- und Spitzensports, aber auch des Breiten- und Gesundheitssports mit Bedacht auf Effizienz, Transparenz und Bedarfsorientierung. Eine Änderung erwarte ich mir insbesondere durch die gesetzliche Verankerung von sportpolitischen Zielen, durch die neue Struktur der Bundes-Sportförderung, durch die Einteilung in Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung, durch die Regelung der Verwendungsnachweise, durch die Festlegung von allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen, durch die Festlegung von allgemeinen Grundsätzen der Abrechnung und Kontrolle, durch die Einrichtung eines Bundes-Sportförderungsfonds sowie durch die Einrichtung einer Förderungsdatenbank.