340/AB XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 472/J- der Abgeordneten Kickl, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Arbeitsinspektionskontrollen bei ausländischen Firmen bzw. Firmen mit gewerberechtlichen Geschäftsführern aus dem Ausland wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3, 4, 7, 8:

Da Eigentumsverhältnisse an Unternehmen und damit auch Staatsbürgerschaft oder Herkunft von Eigentümer/innen für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen durch die Arbeitsinspektion nicht relevant sind, werden diese Daten nicht erhoben und es werden dazu auch keine Statistiken geführt.

Zu den Fragen 2, 5, 6, 9, 10:

Da die nach der Gewerbeordnung 1994 zu bestellenden gewerberechtlichen Geschäftsführer/innen und damit auch deren Staatsbürgerschaft oder Herkunft für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen durch Arbeitsinspektion nicht relevant sind, werden diese Daten nicht erhoben und es werden dazu auch keine Statistiken geführt.

Zu den Fragen 11 bis 50:

Da Staatsbürgerschaft bzw. Herkunft für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen durch die Arbeitsinspektion nicht relevant ist, werden diese Daten nicht erhoben und es werden dazu auch keine Statistiken geführt.