341/AB XXV. GP
Eingelangt am 19.02.2014
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 427 /J vom 22. Jänner 2014 der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Vorweg wäre festzuhalten, dass Österreich mit sieben Jahren, die Übergangsfristen maximal ausgenützt hat, um die Öffnung des Arbeitsmarktes schrittweise vorbereiten zu können.
Zu Frage 1:
Nachfolgend werden die beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos registrierten Personen sowie die registrierten SchulungsteilnehmerInnen aus der Branche ÖNACE 81 (Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau) aufgelistet. Es handelt sich um die Branche des letzten Dienstgebers.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2013 wurde seitens des AMS für Personen, die vormals in der ÖNACE 81 beschäftigt waren und für Beschäftigungsförderungen in der Reinigungsbranche aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung rund € 28,4 Mio. ausbezahlt.
Für die Existenzsicherung der Arbeitsuchenden aus der ÖNACE 81 während ihrer Arbeitslosigkeit oder Schulungsteilnahme wurden im Jahr 2013 rund € 108,3 Mio. an Arbeitslosengeldern und Notstandshilfe ausbezahlt. Hinzu kommen noch die vom AMS zu entrichteten Sozialversicherungsbeiträge für diese Personengruppe.
Zu Frage 3:
Nachfolgend werden die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse in Österreich der Branche ÖNACE 81 von Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft aufgelistet.

Zu Frage 4:
Nachfolgend werden die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger registrierten unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse in Österreich der Branche ÖNACE 81 von Personen mit ungarischer, polnischer, tschechischer und slowakischer Staatsbürgerschaft aufgelistet.
