35/AB XXV. GP
Eingelangt am 15.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
An
die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat DI Deimek und weitere Abgeordnete haben am 15. November 2013 unter der Nr. 26/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Leerkilometer im Linienbusverkehr gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie hat sich die Summe an Leerkilometern im Linienbusverkehr in den vergangenen fünf Jahren in Österreich entwickelt?
Ø Wie hat sich die Summe an Leerkilometern im Linienbusverkehr jeweils in den letzten fünf Jahren und aufgeschlüsselt nach Bundesländern, entwickelt?
Die Rechtsgrundlage für die Ausschreibungen von Kraftfahrlinienverkehren findet sich grundsätzlich im Bundesvergabegesetz 2006 und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Die diesbezügliche Zuständigkeit obliegt gemäß Öffentlichem Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 den regionalen Gebietskörperschaften.
Da dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hier keine Zuständigkeit gegeben ist und auch das Kraftfahrliniengesetz keine diesbezügliche Meldepflicht vorsieht, liegen auch keine Daten über allfällig anfallende Leerkilometer vor.
In diesem Zusammenhang darf ich jedoch auch auf die Anfragebeantwortung zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 27/J betreffend „Erfahrung mit Ausschreibungen und der Entwicklung von Fahrgastzahlen im Linienbusverkehr“ hinweisen.