351/AB XXV. GP
Eingelangt am 21.02.2014
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Dezember 2013 unter der ZI. 359/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Eigentumsrechte österreichischer Landwirte in Ungarn“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Federführung bei dem Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Themenbereich liegt nicht beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA). Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft steht mit den relevanten Stellen der Europäischen Kommission in Brüssel und in Budapest in Kontakt, die Prüfung der ungarischen Rechtslage durch die Europäische Kommission ist nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus ist die Österreichische Botschaft in Budapest selbstverständlich sowohl mit den betroffenen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern als auch mit den ungarischen Behörden in Kontakt. Zuletzt fand etwa am 23. Jänner 2014 ein Treffen mit dem zuständigen Staatssekretär im ungarischen Landwirtschaftsministerium statt, bei dem Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Bodenangelegenheiten gefordert wurde.
Zu Frage 4:
Laut aktuellem Informationsstand der Österreichischen Botschaft in Budapest handelt es sich derzeit um sieben möglicherweise betroffene österreichische Staatsbürger.
Zu den Fragen 5 und 6:
Nach Schätzungen handelt es sich beim Gesamtausmaß der von österreichischen Landwirten in Ungarn genutzten Agrarfläche um ca. 200.000 Hektar, was etwa 4,27% der gesamten agrarisch genutzten Fläche in Ungarn entspricht.
Dem BMeiA liegen keine Informationen über den Gesamtwert der von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in Ungarn genutzten Agrarflächen vor.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Der Gesetzesentwurf ist noch nicht in Kraft. Betroffenen österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde umgehend nach Bekanntwerden der Thematik angeboten, sich mit ihren Fragen an die Österreichische Botschaft in Budapest zu wenden.
Dem BMeiA ist kein Fall bekannt, in dem einem/r Staatsbürger/in nachgewiesen wurde, im Zusammenhang mit sogenannten Taschenverträgen gegen ungarische Gesetze verstoßen zu haben. In einem früheren Fall wurde vom ungarischen Obersten Gerichtshof die Zulässigkeit von Nießbrauchrechten an landwirtschaftlichen Liegenschaften bestätigt. Das entsprechende Urteil ist öffentlich.
Der EU-Beitrittsvertrag hat es Ungarn für einen gewissen Zeitraum erlaubt, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen durch Ausländer zu beschränken. Diese Beschränkungen laufen mit 1. Mai 2014 aus. Aufgrund der dann eintretenden Grundverkehrsfreiheit ist ein bilateraler Notenwechsel nicht erforderlich.