354/AB XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 404/J der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl und KollegInnen wie folgt:

 

Vorweg muss festgehalten werden, dass das österreichische System die Entwicklung einer derart hohen Jugendarbeitslosigkeit – wie sie in anderen EU-Staaten bedauerlicherweise zu beobachten ist – gar nicht zugelassen hat. Das ausdifferenzierte berufsbildende Schulwesen, die duale Ausbildung und eine engagierte Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche sind die Grundlage für die herausragende Position Österreichs innerhalb der EU. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, trotzdem ist es eine Bestätigung des österreichischen Weges, dass wir mit 8,9% beständig hinter Deutschland – das ein sehr ähnliches System wie Österreich hat – auf dem 2.Platz bei der Quote der Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der EU stehen. Im europäischen Durchschnitt liegt diese Quote bei 23,2%, der traurige Spitzenreiter Griechenland verzeichnet sogar 59,2%. Als Antwort auf inakzeptabel hohe Arbeitslosenquoten von Jugendlichen in vielen europäischen Staaten hat Österreich sich schon früh für eine europäische Jugendgarantie eingesetzt. Österreich selbst hat bisher ausgesprochen gute Erfahrungen mit der seit 2008 bestehenden Ausbildungsgarantie und darüber hinausgehenden Angeboten für Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen der österreichischen (Aus-) Bildungsstrategie gemacht; ein deutliches Indiz dafür ist die vergleichsweise niedrige Arbeitslosenquote von Jugendlichen hierzulande. Die österreichischen Erfahrungen und Erfolge gelten als Vorbild für die Entwicklung der Jugendgarantie auf europäischer Ebene wie sie am 22. April 2013 vom Europäischen Rat empfohlen wurde. Auf Basis dieser Empfehlung ist jeder Mitgliedsstaat aufgefordert, eine individuelle Umsetzungsstrategie zu entwickeln.


Der österreichische Weg der Umsetzung der Empfehlungen zur europäischen Jugendgarantie ist kein eigenständiges Programm, sondern subsumiert einerseits die Fortführung bisheriger Programme und Förderangebote und andererseits die Entwicklung von innovativen Ansätzen zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt bzw. in das (Aus-)Bildungssystem.

 

Aufgrund des guten Erfolges Österreichs in der Arbeitsmarktpolitik für junge Menschen ergibt sich, dass Österreich aus dem Titel der Jugendgarantie (wie auch andere Mitgliedsstaaten mit relativ niedriger Jugendarbeitslosigkeit) keine zusätzlichen finanziellen Mittel erhalten wird.

 

Frage 1:

 

Wie Sie auch in Ihrer Einleitung selbst feststellen, erhalten nur jene Regionen eine Förderung, in der Jugendarbeitslosigkeit mindestens 25% beträgt. Österreich erhält deshalb keine Mittel aus diesem Titel.

 

Frage 2:

 

Im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 wurde festgelegt, dass für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt rund 367 Mrd. Euro (zu laufenden Preisen) eingesetzt werden sollen, dies betrifft neben dem ESF noch andere Fonds.

Da noch nicht feststeht, welcher Anteil der 367 Mrd. Euro dem Europäischen Sozialfonds zufallen wird, ist aktuell auch noch keine Aussage über jene Summe möglich, die Österreich in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds tragen muss.

 

Frage 3:

 

Österreich wird gemäß Schreiben der Europäischen Kommission vom 20.12.2013 rund 1,3 Mrd. Euro für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt erhalten, welcher in Österreich durch den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen unterstützt wird.


Die Aufteilung der Mittel zwischen den Fonds ist Gegenstand innerösterreichischer Verhandlungen, die noch nicht offiziell abgeschlossen sind. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass dem Europäischen Sozialfonds rund 442 Mio. Euro für die Periode 2014 – 2020 zuzurechnen sein werden.

 

Frage 4 :

 

Kernpunkte des österreichischen Modells sind einerseits die Ausbildungsgarantie für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, welche jeder/jedem Jugendlichen, die/der eine Lehrausbildung absolvieren möchte, einen betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsplatz garantiert und die Aktion Zukunft Jugend für die 20 bis 24-jährigen, welche Förderungen zur Nach- bzw. Höherqualifizierung sowie zur Beschäftigungs­aufnahme umfasst.

 

Weitere zentrale Angebote, mit der die Zielsetzungen der europäischen Jugendgarantie im Rahmen einer (Aus-)Bildungsstrategie verfolgt werden, sind das Jugendcoaching, AusbildungsFit und Produktionsschulen, die betriebliche Lehrstellenförderung  sowie zahlreiche, zielgruppenspezifische regionale Jugendprojekte.

 

Frage 5:

 

Wie schon einleitend ausgeführt, hat Österreich beständig eine Spitzenposition betreffend die Arbeitsmarktdaten. Um allerdings von Ausgrenzung bedrohte oder bereits betroffene Personengruppen noch besser erreichen zu können, wird die (Aus)Bildungsstrategie anforderungsgerecht  weiterentwickelt. So hat sich die aktuelle Bundesregierung das Ziel gesetzt, möglichst  allen Jugendlichen bis 18 Jahre die Chance auf eine über den Pflichtschulabschluss hinausgehende Ausbildung einzuräumen und damit eine wesentliche  Voraussetzung für eine nachhaltig wirksame Integration in das Erwerbs- und Gesellschaftssystem zu schaffen. Mit der Ausbildungsverpflichtung für Jugendliche bis 18 Jahre gehen wir einen Schritt weiter. Durch eine über die Pflichtschule hinausgehende Schulausbildung oder den Abschluss einer Lehrausbildung werden die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt die Chancen des möglichst dauerhaften Verbleib im Arbeitsmarkt beträchtlich verbessert. Jene Jugendliche, die aus dem Ausbildungssystem ausgesteigen, sollen niederschwellig wieder zur Ausbildung zurückgeführt werden. Jugendliche Hilfsarbeit soll schrittweise zurück gedrängt werden und die jugendlichen Hilfsarbieter ebenfalls wieder in das Ausbildungssystem integriert werden.

 

Frage 6:

 

Nach vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2013 insgesamt rund 627 Mio. Euro an Bundesmitteln in der Arbeitsmarkpolitik für Jugendliche aufgewendet. Davon waren rund 434 Mio. Euro Mittel des Arbeitsmarktservice für aktive Arbeitsmarktpolitik, rund 159 Mio. Euro für die betriebliche Lehrstellenförderung und  ca. 34 Mio. Euro für Angebote des Bundessozialamtes, dem Jugendcoaching, der Lehrstellenförderung und der Berufsausbildungsassistenz.

 

Frage 7:

 

Ein Großteil der genannten Maßnahmen und Angebote wird bundesweit umgesetzt. Produktionsschulen sind bisher in sieben Bundesländern (außer Burgenland und Niederösterreich) vorhanden, das Lehrlingscoaching wurde bisher in vier Bundesländern (Oberösterreich, Tirol, Wien und Steiermark) pilotiert, ebenso das Programm AusbildungsFit in sieben Bundesländern (außer Burgenland und Salzburg).

 

Frage 8:

 

Mit der Förderung der Jugendlichen soll deren Integration in den Arbeitsmarkt bzw. deren Verbleib im Arbeitsmarkt unterstützt werden.

 

Es wird auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen, im Detail zeigt sich unter Berücksichtigung der Schwerpunktsetzungen folgendes Bild:

 

Arbeitsmarktservice:

Für Qualifizierungs- bzw. Beschäftigungsförderungen im Rahmen der Aktion Zukunft Jugend wurden 2013 aus dem AMS Förderbudget für die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen rund 142 Mio. Euro verausgabt, Produktionsschulen wurden in Höhe von 7,5 Mio. Euro gefördert, die Förderung der Überbetrieblichen Lehrausbildung erforderte Mittel des Arbeitsmarktservice von rund 130.Mio. Für weitere Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung wurden rund € 85 Mio. ausgegeben, für Existenzsicherung während einer Qualifizierung wurden etwa € 70 Mio. verwendet.

 

Bundessozialamt:

Für das Jugendcoaching wurden 2013 knapp 23 Mio. Euro veranschlagt, für Lehrstellenförderung und Berufsausbildungsassistenz waren es weitere € 11 Mio. Das Programm AusbildungsFit wird 2014 pilotiert, wofür Kosten in Höhe von 12 Mio. Euro geplant sind.

 

Die betriebliche Lehrstellenförderung aus Mitteln des Insolvenzentgeltfonds im Jahr 2013 teilt sich auf in:

·        rund € 139,4 Mio. für Basisförderung

·        rund € 10,6 Mio. für zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, Weiterbildung der AusbilderInnen, Prämie für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen, Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, Prämie bei Bereitstellung einer neuen Lehrstelle, gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und Männern zu den verschiedenen Lehrberufen (BAG § 19 c Abs 1 Ziffer 1 bis 7)

·        rund €  2,8 Mio. für Coaching für Lehrlinge und Lehrbetriebe, Förderung von Auslandspraktika, Förderung der Qualität der Ausbildung, Clearingstelle zur Verbesserung der Lehrabschlussprüfungen (BAG § 19 c Abs 1 Ziffer8):

·        rund € 5,9 Mio. fallen als Overhead bzw. für Abwicklungskosten an.