357/AB XXV. GP

Eingelangt am 05.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 431/J der Abgeordneten Mag.a Judith Schwentner und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Einleitend möchte ich bemerken, dass die in der nachstehenden Beantwortung angeführten Daten auf Auswertungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Bundespflegegeld-Datenbank bzw. Pflegegeldinformation - PFIF beruhen.

 

Frage 1:

 

Zunächst möchte ich betonen, dass eine Minderung des Pflegegeldes nur dann möglich ist, wenn eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des pflegebedürftigen Menschen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfes eingetreten ist, die die Gewährung einer anderen Pflegegeldstufe erforderlich macht. Nach den festgestellten Tatsachen ist zu beurteilen, ob sich die objektiven Grundlagen für die seinerzeitige Pflegegeldzuerkennung so wesentlich geändert haben, dass sich eine Veränderung mit einem Anspruch auf eine andere Pflegegeldstufe ergeben hat.

Auch in den Übergangsbestimmungen zu der im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 beschlossenen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, und des Pflegegeldreformgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 58/2011, wurde klar geregelt, dass eine Minderung des Pflegegeldes nur dann zulässig ist, wenn eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes eingetreten ist.


 

Im Bereich des Bundes wurden in den Jahren 2009 bis 2013 folgende Minderungen und Entziehungen des Pflegegeldes vorgenommen:

 

2009

2010

2011

2012

2013

3.601

3.501

4.902

5.127

7.827

 

Angemerkt wird, dass 2013 erstmalig die aufgrund der Pflegegeldreform 2012 vom Bund übernommenen ehemaligen Landespflegegeldfälle (rd. 69.000 im Dezember 2012) zusätzlich berücksichtigt wurden.

 

Frage 2:

 

Von einer Ersparnis kann nur dann gesprochen werden, wenn es mehrere alternative, gleichwertige Entscheidungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Kostenfolgen gäbe. Das ist nicht der Fall, wenn Pflegegeld entsprechend den gesetzlichen Be­stimmungen herabgesetzt wird, weil sich der Gesundheitszustand gebessert bzw. der Pflegebedarf gemindert hat.

Die Kosten des gesetzmäßigen Zustandes (Herabsetzung) mit den Kosten einer nicht gesetzmäßigen Alternative (Weiterleistung in der nicht mehr gebührenden Stufe) zu vergleichen und daraus eine „Ersparnis“ abzuleiten, wird daher als nicht angebracht gesehen.

Die Berechnung einer Differenz im Leistungsaufwand wäre auch im Hinblick auf die Ruhensbestimmungen und nachfolgende Erhöhungsverfahren nicht aussagekräftig.

 

Fragen 3 und 4:

 

Im Zeitraum 2009 bis 2013 wurde in insgesamt 2.986 Fällen eine Klage gegen den jeweiligen Herabsetzungs- bzw. Entziehungsbescheid eingebracht.

Dabei wurde in 303 Fällen der Klage stattgegeben sowie in 1.230 Fällen ein Vergleich abgeschlossen.

 

Fragen 5 und 6:

 

Unter Einbeziehung der Pflegegeldentscheidungsträger wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die neue EDV-Anwendung „Pflegegeldinformation - PFIF“ beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger entwickelt, die am 1. Juli 2012 ihren Echtbetrieb aufgenommen hat.

Die Einführung von PFIF beinhaltet sowohl eine technische Ablöse der Bundespflegegeld-Datenbank als auch eine funktionale Erweiterung des bestehenden Systems. Neben den technischen Änderungen wurde auch der Umfang der Datenspeicherung wesentlich erweitert, wobei diese Daten nunmehr auch historisch gespeichert werden.


 

Durch diese Erweiterungen im Umfang der Datenspeicherung und die damit verbundenen Auswertungsmöglichkeiten wird es möglich sein, noch spezifischer auf die Situation pflegebedürftiger Menschen in Österreich einzugehen und einen Beitrag zu deren Verbesserung zu leisten.

 

Frage 7:

 

Die Anzahl der abgelehnten bzw. zurückgezogenen Erst- und Erhöhungsanträge beträgt:

 

2009

2010

2011

2012

2013

36.758

36.697

35.673

44.232

42.526

 

Im selben Zeitraum wurde über folgende Anzahl von Erst- und Erhöhungsanträgen positiv entschieden:

 

2009

2010

2011

2012

2013

131.873

124.114

107.855

127.873

141.074

 

Frage 8:

 

Die Anzahl von Minderungen bzw. Entziehungen des Pflegegeldes bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes beträgt:

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Minderung

20

25

10

18

16

Entziehung

3

3

1

8

4

 

Frage 9:

 

Die Anzahl der stufenrelevanten Herabsetzungen beträgt:

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Herabsetzung um 1 Stufe

1.890

2.009

2.414

2.461

3.172

Herabsetzung um 2 Stufen

413

472

555

685

792

Herabsetzung um 3 Stufen

72

108

134

122

166

Herabsetzung um 4 oder mehr Stufen

29

21

30

37

56


 

Frage 10:

 

Die Anzahl der in den Jahren 2009 bis 2012 beeinspruchten Erst- und Erhöhungsanträge im Bereich der Pensionsversicherungsträger beträgt:

 

 

2009

2010

2011

2012

Anzahl der Klagen

7.119

7.237

6.827

8.596

Anteil der Klagen an den Entscheidungen der PV

4,06%

4,28%

4,50%

5,61%

 

Für das Jahr 2013 liegen noch keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Frage 11:

 

Die in den Jahren 2009 bis 2012 ergangenen Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte infolge der eingebrachten Klagen gegen Pflegegeldbescheide (Erhöhungsanträge) der Pensionsversicherungsträger stellen sich wie folgt dar:

 

 

2009

2010

2011

2012

Stattgebungen

141

127

130

153

Vergleiche

816

882

834

963

Klagerücknahmen

634

577

586

797

Abweisungen

199

201

212

224

 

Für das Jahr 2013 liegen noch keine diesbezüglichen Daten vor.

 

Angemerkt wird, dass in vielen Fällen der mittels Vergleich abgeschlossenen Verfahren eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und damit einhergehend eine Erhöhung des Pflegebedarfes der betroffenen Personen seit der Erlassung des Bescheides durch den Entscheidungsträger erfolgte.

 

Frage 12:

 

Durch die Änderung der Zugangskriterien in den Pflegegeldstufen 1 und 2 kam es im Jahr 2010 zu keinen Ersparnissen für die öffentliche Hand, da diese Änderung erst mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten ist (Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010).

 

Frage 13:

 

Bezüglich des Verwaltungsaufwandes der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) für die von der BVA übernommenen Landespflegegeldfälle wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen verwiesen.


 

Hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes der Länder und Gemeinden für die Adminis­trierung des Landespflegegeldes vor dem 1. Jänner 2012 wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Da die Verwaltungskosten der Länder und Gemeinden für die Administrierung des Landespflegegeldes vor dem 1. Jänner 2012 als Vergleichsgröße dem Bund nicht bekannt sind, kann eine konkrete Summe der Einsparungen nicht genannt werden.

 

In der vom Rechnungshof im Zeitraum November 2008 bis Februar 2009 durchgeführten Querschnittsprüfung betreffend den Vollzug des Pflegegeldes wurde festgehalten, dass im Bereich der Länder insgesamt rd. 80 Vollzeitäquivalente mit der Pflegegeldadministration befasst waren.

Infolge der im Rahmen der Pflegegeldreform 2012 erfolgten Übernahme der ehemaligen Landespflegegeldfälle durch den Bund werden die ehemaligen Länderfälle von der PVA und der BVA mit einer geringeren Anzahl von Personen (gesamt rd. 53 in Vollzeitäquivalenten/abhängig von den Verfahren) als von den Ländern administriert. Damit ist von einem wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand im Bereich des Bundes als jenem der ursprünglich für das Landespflegegeld zuständigen Länder auszugehen.

 

Frage 14:

 

Da darüber keine statistisch auswertbaren Aufzeichnungen geführt werden, kann die Frage nicht beantwortet werden.

 

Frage 15:

 

Um Lösungen im Interesse einer bestmöglichen Zufriedenheit der betroffenen Menschen zu finden und damit eine qualitativ hochwertige Pflegevorsorge in Österreich sicherzustellen, wird auf nachstehende, im derzeitigen Pflegegeldsystem geplante Maßnahmen hingewiesen:

 

Begutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte

-        Pilotprojekt bei der Pensionsversicherungsanstalt

-        Ausweitung der Pflegegeldbegutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte auf Erhöhungsanträge ab Pflegegeldstufe 3

-        Beginn im Februar 2014

-        in den Ländern Wien, NÖ und Steiermark

-        500 Fälle

Demenzstrategie

Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für 2013 bis 2018:

Erarbeitung eines Demenzplans für Österreich:

Klare Empfehlungen bis 2014 z.B.

-        Maßnahmen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, insbesondere im Hinblick auf Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft


 

-        Auf- und Ausbau von Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz

-        Unterstützungsmaßnahmen für deren Angehörige (z.B. Vermittlung von Informationen die Krankheit betreffend, Schulungsprogramme)

-        Ziel ist, Pflegebedürftigkeit so lange als möglich zu vermeiden

Gesundheitsförderung der betreuenden Angehörigen

-        Betreuende Angehörige sind besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt

-        Die psychische Belastung insbesondere bei Betreuung von dementen Personen und schwerst Pflegebedürftigen ist besonders hoch

-        Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen

-        Ziel: Beratung zu bestehenden Entlastungsangeboten, Empowerment, Sensibilisierung im Hinblick auf eigene gesundheitliche Risiken, Information zu Präventivmaßnahmen

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege

-        Jährlich 20.000 Hausbesuche bei Pflegegeldbezieher/innen durch diplomierte Pflegefachkräfte mit Schwerpunkt auf Beratung und Information der Betroffenen

-        Seit 2001 insgesamt rd. 140.000 Hausbesuche

-        Nach dem Regierungsprogramm ist der Ausbau dieser Hausbesuche zur Beratung pflegender Angehöriger geplant

 

Frage 16:

 

Derzeit sind keine Änderungen bei den Zugängen zu den Pflegegeldstufen geplant.

 

Frage 17:

 

Seit der Einführung wurde das Pflegegeld wie folgt erhöht:

Überdies ist auch zu erwähnen, dass das Pflegegeld der Stufe 6 mit 1. Jänner 2011 von mtl. € 1.242,- auf mtl. € 1.260,- erhöht wurde, da die Erfahrungen gezeigt haben, dass die Pflege und Betreuung insbesondere in der Pflegegeldstufe 6 besonders aufwändig ist. Durch diese Erhöhung stehen rund 13.000 schwerst pflegebedürftigen Menschen über € 200,- pro Jahr zusätzlich zur Inanspruchnahme der erforderlichen Pflege und Betreuung zur Verfügung.

Im Hinblick auf die angespannte budgetäre Situation ist derzeit keine weitere Erhöhung des Pflegegeldes vorgesehen. Bemerkt wird, dass eine Erhöhung des Pflegegeldes um 1% Mehrkosten von rund 25 Mio. € im Jahr verursachen würde.


 

Fragen 18 und 19:

 

Seit 1. Jänner 2012 werden diplomierte Pflegefachkräfte bei Erhöhungsanträgen ab der Stufe 4 und dem Vorliegen eines zeitlichen Pflegebedarfs von mehr als 180 Stunden zur Begutachtung herangezogen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Qualität der pflegerischen Gutachten durchwegs als gut zu bezeichnen ist und insbesondere die im Rahmen der Begutachtung durchgeführte Pflegefachberatung von den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen äußerst positiv aufgenommen wird. Vor diesem Hintergrund wird in einem weiteren Pilotprojekt (beginnend im Februar 2014) geprüft werden, ob Pflegefachkräfte auch für die Beurteilung des Pflegebedarfes bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes und einem bereits festgestellten Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden bis 180 Stunden geeignet sind.

 

Auf Wunsch der/des Pflegebedürftigen, seiner/seines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters oder Sachwalterin/Sachwalters ist bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person ihres/seines Vertrauens zu ermöglichen. Diese Vertrauenspersonen können oftmals wertvolle Informationen zur jeweils konkreten Betreuungssituation geben.

 

Bei pflegebedürftigen Personen, die durch ambulante Dienste oder in stationären Einrichtungen betreut werden, sind bei der Begutachtung zur Verfügung gestellte Pflegedokumentationen zu berücksichtigen. Bei Antragstellerinnen/Antragstellern in stationären Einrichtungen hat die/der ärztliche Sachverständige zur Beurteilung der konkreten Pflegesituation zudem Informationen des Pflegepersonals einzuholen.

 

Bei pflegebedürftigen Personen, die im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des HBeG oder gemäß § 159 GewO 1994 betreut werden, sind bei der Begutachtung Informationen der Betreuungskräfte zur Beurteilung der konkreten Pflegesituation einzuholen und zur Verfügung gestellte Betreuungsdokumentationen und Haushaltsbücher zu berücksichtigen. Die Betreuungskräfte sind dabei zur Auskunft verpflichtet.

 

Abschließend sei auf die für die Ausbildung von Personen, die zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten des Pflegegeldes herangezogen werden dürfen, eingerichtete Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung hingewiesen (§ 25a Abs. 5 BPGG).

 

Fragen 20 und 21:

 

Die Verfahrensdauer der Pflegegeldverfahren (in Tagen, Stichtag jeweils November d. J.) beträgt:


 

Entscheidungsträger

2009

2010

2011

 

Erstantrag

Erhöhungs-antrag

Erstantrag

Erhöhungs-antrag

Erstantrag

Erhöhungs-antrag

PVA

59

57

58

54

59

54

VAEB

62

59

46

39

50

43

SVA

64

56

55

51

55

50

SVB

70

66

57

53

57

53

VA d. österr. Notariats4)

kein Verf.

81

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

BVA

65

61

58

54

55

52

Bundessozialamt4)

59

62

53

54

52

44

Österr. Post AG3)

39

39

51

42

36

41

Telekom AG3)

85

kein Verf.

43

32

99

kein Verf.

Postbus AG3)

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

kein Verf.

ÖBB2)

88

88

80

79

 

 

AUVA1)

264

8

62

73

 

 

 

Entscheidungsträger

2012

2013

 

Erstantrag

Erhöhungs-antrag

Erstantrag

Erhöhungsantrag

PVA

62

59

55

51

VAEB

57

52

48

48

SVA

50

49

48

48

SVB

54

50

55

48

VA d. österr. Notariats4)

kein Verf.

97

255

kein Verf.

BVA

58

57

49

48

Bundessozialamt4)

70

67

82

34

 

1) Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011; BGBl. Nr. 111/2010 wurden die Pflegegeldverfahren mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2011 von der PVA übernommen.

2) Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011; BGBl. Nr. 111/2010 wurden die Pflegegeldverfahren mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2012 von der VAEB übernommen.

3) Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012; BGBl. 58/2011 wurden die Pflegegeldverfahren mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2012 von der BVA übernommen.

4) Mit der Arbeitsrecht-Änderungsgesetz 2013 - ARÄG 2013, BGBl. 138/2013 wurden die Pflegegeldverfahren mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 von der PVA übernommen.

 


Frage 22:

 

Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ergibt sich nachstehende - nach Erst- und Erhöhungsanträgen aufgegliederte - Anzahl von Pflegegeldverfahren. Da die Fragestellung (30 Tage, 90 Tage, 90-180 Tage) Fälle doppelt oder auch gar nicht berücksichtigt, wurden die Klassen im Sinne einer Klarstellung wie folgt abgeändert:

 

2009

Erstanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

6.178

10,66%

54

3,79%

961

18,10%

Klasse 31-90 Tage

43.875

75,74%

1.174

82,39%

3.576

67,37%

Klasse 91-180 Tage

7.063

12,19%

177

12,42%

660

12,43%

Klasse 181 und mehr Tage

812

1,40%

20

1,40%

111

2,09%

 

2009

Erstanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

590

8,05%

323

12,00%

Klasse 31-90 Tage

4.377

59,71%

1.978

73,48%

Klasse 91-180 Tage

2.304

31,43%

367

13,63%

Klasse 181 und mehr Tage

60

0,82%

24

0,89%

 

2009

Erhöhungsanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

7.406

10,75%

177

8,46%

1.391

19,79%

Klasse 31-90 Tage

53.979

78,37%

1.689

80,70%

4.797

68,26%

Klasse 91-180 Tage

7.209

10,47%

216

10,32%

736

10,47%

Klasse 181 und mehr Tage

285

0,41%

11

0,53%

104

1,48%

 

2009

Erhöhungsanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

1.302

11,94%

381

11,67%

Klasse 31-90 Tage

6.676

61,24%

2.399

73,48%

Klasse 91-180 Tage

2.884

26,45%

454

13,91%

Klasse 181 und mehr Tage

40

0,37%

31

0,95%

 

2010

Erstanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

8.239

14,50%

171

12,26%

1.219

23,96%

Klasse 31-90 Tage

42.172

74,22%

1.126

80,72%

3.256

63,99%

Klasse 91-180 Tage

5.622

9,89%

82

5,88%

541

10,63%

Klasse 181 und mehr Tage

786

1,38%

16

1,15%

72

1,42%

 


 

2010

Erstanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

857

11,94%

379

15,51%

Klasse 31-90 Tage

5.347

74,52%

1.870

76,51%

Klasse 91-180 Tage

934

13,02%

173

7,08%

Klasse 181 und mehr Tage

37

0,52%

22

0,90%

 

2010

Erhöhungsanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

10.101

15,46%

385

17,95%

1.869

26,81%

Klasse 31-90 Tage

50.595

77,44%

1.717

80,05%

4.446

63,78%

Klasse 91-180 Tage

4.434

6,79%

43

2,00%

572

8,21%

Klasse 181 und mehr Tage

208

0,32%

 

 

84

1,20%

 

2010

Erhöhungsanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

1.896

18,03%

468

14,98%

Klasse 31-90 Tage

7.641

72,65%

2.486

79,55%

Klasse 91-180 Tage

956

9,09%

157

5,02%

Klasse 181 und mehr Tage

25

0,24%

14

0,45%

 

2011

Erstanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

9.161

17,26%

312

19,38%

1.341

30,78%

Klasse 31-90 Tage

37.464

70,58%

1.081

67,14%

2.596

59,58%

Klasse 91-180 Tage

5.590

10,53%

180

11,18%

338

7,76%

Klasse 181 und mehr Tage

865

1,63%

37

2,30%

82

1,88%

 

2011

Erstanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

839

14,17%

518

22,32%

Klasse 31-90 Tage

4.544

76,76%

1.646

70,92%

Klasse 91-180 Tage

515

8,70%

137

5,90%

Klasse 181 und mehr Tage

22

0,37%

20

0,86%

 

2011

Erhöhungsanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

9.947

16,30%

584

28,43%

2.104

32,12%

Klasse 31-90 Tage

47.450

77,77%

1.404

68,35%

4.064

62,05%

Klasse 91-180 Tage

3.413

5,59%

51

2,48%

302

4,61%

Klasse 181 und mehr Tage

201

0,33%

15

0,73%

80

1,22%

 


 

2011

Erhöhungsanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

1.988

20,37%

593

19,81%

Klasse 31-90 Tage

7.275

74,53%

2.283

76,25%

Klasse 91-180 Tage

482

4,94%

107

3,57%

Klasse 181 und mehr Tage

16

0,16%

11

0,37%

 

2012

Erstanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

9.532

14,71%

495

17,18%

1.346

28,61%

Klasse 31-90 Tage

45.628

70,42%

2.126

73,79%

2.894

61,52%

Klasse 91-180 Tage

8.658

13,36%

232

8,05%

397

8,44%

Klasse 181 und mehr Tage

977

1,51%

28

0,97%

67

1,42%

 

2012

Erstanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

912

14,66%

805

14,08%

Klasse 31-90 Tage

4.782

76,87%

4.342

75,94%

Klasse 91-180 Tage

511

8,21%

521

9,11%

Klasse 181 und mehr Tage

16

0,26%

50

0,87%

 

2012

Erhöhungsanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

10.230

14,17%

725

17,61%

1.943

29,46%

Klasse 31-90 Tage

54.868

75,98%

3.068

74,54%

4.209

63,82%

Klasse 91-180 Tage

6.736

9,33%

277

6,73%

377

5,72%

Klasse 181 und mehr Tage

378

0,52%

46

1,12%

66

1,00%

 

2012

Erhöhungsanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

2.151

20,74%

987

14,10%

Klasse 31-90 Tage

7.570

73,00%

5.522

78,91%

Klasse 91-180 Tage

640

6,17%

472

6,74%

Klasse 181 und mehr Tage

9

0,09%

17

0,24%

 

2013

Erstanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

11.583

18,14%

732

23,79%

1.490

31,97%

Klasse 31-90 Tage

46.322

72,53%

2.086

67,79%

2.835

60,84%

Klasse 91-180 Tage

5.612

8,79%

246

7,99%

313

6,72%

Klasse 181 und mehr Tage

353

0,55%

13

0,42%

22

0,47%

 


 

2013

Erstanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

820

13,75%

1.186

21,60%

Klasse 31-90 Tage

4.640

77,83%

3.911

71,24%

Klasse 91-180 Tage

488

8,19%

363

6,61%

Klasse 181 und mehr Tage

14

0,23%

30

0,55%

 

2013

Erhöhungsanträge

PVA

 

VAEB

 

SVA

 

Klasse 0-30 Tage

12.380

17,42%

1.079

25,01%

2.073

32,03%

Klasse 31-90 Tage

54.335

76,45%

2.925

67,80%

4.045

62,50%

Klasse 91-180 Tage

4.212

5,93%

293

6,79%

316

4,88%

Klasse 181 und mehr Tage

141

0,20%

17

0,39%

38

0,59%

 

2013

Erhöhungsanträge

SVB

 

BVA-Pensionsservice

 

Klasse 0-30 Tage

2.119

20,80%

1.475

20,68%

Klasse 31-90 Tage

7.500

73,61%

5.297

74,28%

Klasse 91-180 Tage

561

5,51%

354

4,96%

Klasse 181 und mehr Tage

9

0,09%

5

0,07%

 

 

Frage 23:

 

In Einzelfällen, in denen diese Dauer überschritten wird, sind oftmals Faktoren maßgeblich, die von den Entscheidungsträgern nicht beeinflusst werden können. So führen etwa längere Krankenhausaufenthalte oder die Durchführung von Rehabilitations- oder Kurmaßnahmen zu einer längeren Verfahrensdauer, da die ärztlichen Begutachtungen in der Regel erst nach Beendigung der stationären Aufenthalte durchgeführt werden.

Aber auch Umstände, die im Bereich der Antragstellerinnen/Antragsteller liegen (z.B. verspätete Bekanntgabe von Adressänderungen, unvollständige Angaben bei der Antragstellung, Nichtantreffen der/des Betroffenen trotz angekündigtem Hausbesuch, Erfordernis der Begutachtung im Ausland, erforderliche Zusatzuntersuchung durch Augenfachärztin/-arzt wegen möglicher diagnosebezogener Einstufung etc.) können Verfahrensverzögerungen bewirken.

Abschließend möchte ich betonen, dass auch mir eine kurze Verfahrensdauer ein wichtiges Anliegen ist. Daher wird etwa bei Revisionen oder Arbeitstagungen im Interesse der betroffenen Personen stets auf die Wichtigkeit einer kurzen Dauer der Pflegegeldverfahren hingewiesen.