360/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.03.2014
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0156-I/2/2014

Wien, am       . Februar 2014

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am
9. Jänner 2014 unter der Zahl 376/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Es werden nur jene Maßnahmen behandelt, die hinsichtlich des Zuständigkeitsbereiches meines Ressorts empfohlen wurden. Dies ist bei den in den Punkten 1, 4, 5, 9 bis 31, 34, 36 bis 43, 45 bis 64, 67, 68, 70 bis 84 genannten Maßnahmen nicht der Fall.

 

Grundsätzlich wird vom Rechnungshof in Nachfrageverfahren der Stand der Umsetzung seiner Empfehlungen eruiert. Ich verweise insbesondere auch im Hinblick auf den mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage verbundenen hohen Verwaltungsaufwand
auf die in den Tätigkeitsberichten des Rechnungshofes veröffentlichten diesbezüglichen Antworten.

Darüber hinaus führe ich zum Umsetzungsstand der zu meinem Zuständigkeitsbereich abgegebenen Empfehlungen Folgendes aus:


Zu Punkt 2:

Den Intentionen der Anregungen des Rechnungshofes werden im Konnex mit einer Forcierung außendienstfördernder Maßnahmen Rechnung getragen, indem

·         die Entlastung von Exekutivbediensteten auf Polizeiinspektionen durch den Einsatz von ehemaligen Post- und Telekombediensteten für administrative Aufgaben und deren Heranziehung für die Schulwegsicherung neben den Zivildienern erfolgte;

·         die Umsetzung einer bundesweit einheitlichen Leitstellenstruktur mit einer Leitstelle pro Bundesland im Sinne der Empfehlungen des RH eingeleitet wurde;

·         die Dienststellenstrukturanpassung 2014 eine weitere Effizienzsteigerung herbeiführen wird, indem ein Abbau des bestehenden Verwaltungs- und Administrationsaufwandes durch eine Strukturverschlankung erfolgt.

 

Zu Punkt 3:

Das Bundesministerium für Inneres nutzt bereits seit 2011 wieder die gemeinsamen Büroräume der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU; somit wurde die Anmietung eines eigenen Büros beendet.

 

Zu Punkt 6:

Die Umsetzung der EU-Richtlinien erfolgte im Zuständigkeitsbereich des Bundes-ministeriums für Inneres stets fristgerecht.

 

Zu Punkt 7:

Die Dienststellenstruktur unterliegt im Zuge des INNEN.SICHER-Projekts "Moderne Polizei" und der daraus eingeleiteten Dienststellenstrukturanpassung 2014 einer aktuellen Evaluierung. Die Intention ist eine stetige Weiterentwicklung bestehender Organisations-strukturen unter Berücksichtigung sämtlicher sicherheitsdienstlich relevanter Faktoren und regionaler Gegebenheiten sowie den exekutiven Außendienst stärkender Strukturmaß-nahmen bei gleichzeitiger Reduzierung des Administrationsaufwandes.

 

Zu Punkt 8:

„Damalige“ Bundespolizeidirektion Schwechat: Der Empfehlung des Rechnungshofes wurde mit der Reorganisation des Stadtpolizeikommandos Schwechat (Februar 2012) Rechnung getragen.

„Damalige“ Bundespolizeidirektion Wien: Der Empfehlung des Rechnungshofes wurde mit den Maßnahmen im Zusammenhang mit der erfolgten Neustrukturierung des damaligen „Büros für Budget, Logistik und Infrastruktur“ Rechnung getragen.

Auf die mit 1. September 2012 erfolgte Behördenneustrukturierung respektive die Ein-richtung der Landespolizeidirektionen und den damit einhergehenden Organisations-strukturen darf verwiesen werden.

 

Zu Punkt 32:

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird im Bundesministerium für Inneres flächendeckend eingesetzt. Als Auswertungstool wird das Haushaltsinformationssystem (HIS) herangezogen. Über die Leistungszeitschätzung und somit die Zuordnung der Dienstzeiten zu einzelnen Leistungen bzw. der Zuordnung der Auszahlungen des BM.I auf einzelne Kostenträger und Kostenstellen im SAP ist der Ressourceneinsatz für definierte Leistungen abrufbar.

 

Zu Punkt 33:

Die Kostenvorschreibung erfolgt gesetzeskonform gemäß § 113 Abs. 1 Fremdenpolizei-gesetz in Verbindung mit § 19 Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung in der geltenden Fassung.

Eine entsprechende Prüfung betreffend die tatsächlichen Kosten pro Hafttag im Rahmen des Fremdenpolizeigesetzes ist anhängig; in diesem Zusammenhang wird auf die Inbetrieb-nahme des Anhaltezentrums Vordernberg und eines diesbezüglich erforderlichen Beobachtungszeitraumes verwiesen.

 

Zu Punkt 35:

Siehe Beantwortung zu Punkt 32: Mit Hilfe des HIS sind Leistungskennzahlen, Personal- und Ressourceneinsatz für definierte Leistungen abrufbar.

 

Wirkungskennzahlen bzw. Ziel- und Maßnahmenplanung erfolgen in der Applikation „Auto-RZL“ (Automatisierter Ressourcen-, Ziel und Leistungsplan), in den monatlich Kennzahlen zur Zielerreichung eingetragen werden.

 

Klar definierte Projekte werden mittels einer Projektdatenbank (BM.I Projektcontrolling) gesteuert. Monatliche Berichte geben den jeweiligen Projektstatus wieder.

 

Seit 1. April 2011 ist im Bereich der Exekutivdienststellen die Applikation „Elektronische Dienstdokumentation - EDD“ in Betrieb. In diesem Basissystem werden Aufträge an und Leistungen der Exekutivbediensteten dokumentiert. Als statistisches Zahlenmaterial werden sogenannte Outputs dokumentiert. Eine separate Dokumentation oder Statistikmeldung an die nächsthöhere Ebene ist damit nicht mehr erforderlich. Die steuerungsrelevanten Kennzahlen bilden die Basis für die von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit mit den Landespolizeidirektionen quartalsweise durchgeführten und somit bereits standard-isierten Steuerungsgespräche.

 

Zu Punkt 44:

Seit der Wachkörperreform ist die Arbeit der Exekutive nicht mehr rein spartenspezifisch oder bloß regional zu sehen. Dies gilt beispielsweise für zentral geführte operative Einheiten des Bundesministeriums für Inneres – wie Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten und diverse Außenstellen des Bundeskriminalamtes, da auch derartige Dienstleistungen dieser speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Polizistinnen und Polizisten wiederum dem jeweiligen Bundesland über sein eigenes Kräftekontingent hinaus zu Gute kommt. Damit wird auch auftretenden Kriminalitätsschwerpunkten mit vorübergehenden Dienstzuteilungen aus weniger belasteten Bereichen entgegengewirkt. Durch solche Maßnahmen wird zum Ausdruck gebracht, dass es nicht mehr zeitgemäß und auch nicht flexibel genug ist, die für die Bewältigung der sich ständig ändernden Kriminalitätslagebilder, den Personalstand ausschließlich auf örtliche Kräfte und einzelne Dienststellen zu reduzieren, sondern das verfügbare Personal zielgerichtet und bedarfs-angepasst einzusetzen. Dazu wird aber auch ausgeführt, dass jede erforderliche Dienstzu-teilung selbstverständlich im Vorfeld auf ihre dienstliche Notwendigkeit geprüft wird.

 

Bezugnehmend auf die Vermeidung kostenintensiver ausbildungsfremder Verwendungen ist das Bundesministerium für Inneres generell, insbesondere seit der Wachkörperreform, dieser Empfehlung durch entsprechende Organisationsmaßnahmen nachgekommen. In diesem Konnex darf auf die mit 1. September 2012 erfolgte Behördenneustrukturierung respektive die Einrichtung der Landespolizeidirektionen und den damit einhergehenden Organisationsstrukturen sowie den Einsatz ehemaliger Post- und Telekombediensteten für administrative Aufgaben verwiesen werden.

In Bezug auf die konkret vom Rechnungshof angesprochenen, damalig bestehenden Behördenbereiche siehe Beantwortung zu Punkt 8.

 

Zu Punkt 65:

Entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundes-beschaffungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) werden die benötigten Waren und Dienstleistungen aus Verträgen der Bundesbeschaffungs GmbH (BBG) abgerufen.

Im Bundesministerium für Inneres besteht eine eigene Abteilung für Vergaberecht und Beschaffungssteuerung. Der Personaleinsatz im Beschaffungsbereich ist bestimmt von der fortschreitenden Reglementierung und Formalisierung des öffentlichen Vergaberechts, fußend auf der europäischen Rechtsentwicklung.


Zu Punkt 66:

 Die Empfehlungen des Rechnungshofes zu den Kanzleien im Bundesministerium für Inneres wurden im Wesentlichen bzw. werden (z. B. Nichtnachbesetzung von Personal-abgängen und Neubewertung der Arbeitsplätze im Kanzleibereich) umgesetzt.

 

Zu Punkt 69:

Die Kraftfahrzeuge der Fahrbereitschaft sind in einem ressortinternen Fahrzeugpool zusammengefasst und mit Erlass geregelt.

Ressortübergreifend wurde unter Beachtung, dass die in der Zentralstelle des Bundes-ministeriums für Inneres verwendeten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicher-heitsdienstes sein müssen, mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eine Ressortvereinbarung bei der Kooperation in Fragen des Fuhrparks, geschlossen.

 

Zu Punkt 85:

a.)

Die Dienststellenstrukturanpassung 2014 erfolgt an Hand verschiedenster Parameter. Das für die Umsetzung beauftragte Projektteam „Moderne Polizei“ lässt neben topografischen Gegebenheiten, der organisatorischen Durchführbarkeit, der Arbeitsbelastung etc. auch den gegebenenfalls vorhandenen Bau- und Sanierungsbedarf der jeweilig betroffenen Dienststelle in die Beurteilung einfließen.

 

b.)

Mit dem erfolgten Rollout der „Elektronischen Dienstdokumentation – EDD“ wurde die Empfehlung des Rechnungshofes betreffend Außendienst-Leistungen der Exekutive umgesetzt. Eine weitere Optimierung in Bezug auf die Konzentration des Parteienverkehrs wird mit der Dienststellenstrukturanpassung 2014 angestrebt.

 

c.)

Der Empfehlung des Rechnungshofes wird bestmöglich im Rahmen der bestehenden Dienstplanarten Rechnung getragen.

 

d. und e.)

Das Bundesministerium für Inneres hat sich dazu entschlossen, entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes ein österreichweit einheitliches Einsatzleitsystem einzu-richten und die Notrufbearbeitung an einer Stelle im Bundesland, und zwar in der Landes-leitzentrale der Polizei, zu konzentrieren. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde eine Arbeits-gruppe, die mit der Durchführung der Detailplanung und möglichst raschen Umsetzung beauftragt wurde, eingerichtet.

 

f.)

Hinsichtlich der bundesweiten Koordinierung von Geldwäscheermittlungen wurde ein ent-sprechender Erlass – nach durchgeführter Akkordierung mit dem Bundesministerium für Justiz – im Bundesministerium für Inneres verlautbart. Auch im Bereich Vermögenssicherung (vormals Vermögensabschöpfung) wurde eine bundesweite Struktur aufgebaut und in jedem Landeskriminalamt eine Einheit Vermögenssicherung eingerichtet. Seit 2010 ist eine Vermögenssicherungsstatistik eingerichtet, worin sämtliche Fälle im Bereich Vermögens-sicherung automatisch registriert bzw. bundesweit erfasst und dokumentiert werden. Eine laufende Analyse im Bereich Vermögenssicherung wird monatlich durchgeführt. Dadurch sind Evaluierungen sowie ein ständiges Controlling im Bereich Vermögenssicherung gewährleistet. In beiden Bereichen wurden einheitliche Standards für die Erhebungs-methoden und -prozesse sowie die Dokumentation der Ergebnisse definiert, Schulungen (sowohl intern als auch in den Landeskriminalämtern) zur Erreichung dieser Standards durchgeführt und in das für das Bundeskriminalamt wesentliche Informationstool (Krimi-nalistischer Leitfaden) eingearbeitet.

 

g.)

Der Empfehlung wurde durch die Setzung von entsprechenden organisatorischen Maß-nahmen und Zuständigkeitsregelungen nachgekommen.

 

h.)

Siehe Beantwortung zu Punkten 32 und 35.

 

Zu Punkt 86:

Siehe Beantwortung zu Punkt 44.

 

Zu Punkt 87:

a.)

Die Zusammenarbeit zwischen Bundeskriminalamt und Justizbehörden erfolgt im Wesentlichen auf dem Aktenweg, in dringenden Fällen per Fax oder Mail.

Es ist geplant, die zentral verfügbare ERV (Elektronischer Rechtsverkehr)-Schnittstelle auch an IPOS (Integriertes Polizeiliches Sicherheitssystem)/ IKDA (Integrierte kriminalpolizeiliche Datenanwendung, Internes Workflow-System des Bundeskriminalamtes – geplante Implementierung im Jahr 2014) anzubinden, um den bestehenden Austausch mit der Justiz erheblich zu erleichtern.


b.)

Nach durchgeführter Akkordierung mit dem Bundesministerium für Justiz erfolgte im Bundes-ministerium für Inneres die Verlautbarung des Erlasses betreffend die Richtlinien für die Durchführung von Sonderkommissionen.

In Zusammenhang mit komplexen kriminalpolizeilichen Ermittlungsfällen im Rahmen von Sonderkommissionen wird weiterhin eine intensive kooperative Zusammenarbeit zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft angestrebt.

Darüber hinaus wird auch – außerhalb von Sonderkommissions-Ermittlungsfällen – seitens der Kriminalpolizei bei ermittlungstechnisch anspruchsvollen Fällen in aller Regel durch entsprechende Kontaktnahmen (u. a. auch durch Dienstbesprechungen) mit der zuständigen Staatsanwaltschaft bereits routinemäßig eine zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwalt-schaft abgestimmte Vorgangsweise bei den zu setzenden Ermittlungshandlungen umge-setzt.

 

Zu Punkt 88:

Die Verantwortlichkeiten und Entscheidungskompetenzen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem nunmehrigen Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres wurden durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Ressorts am
29. November 2012 festgehalten und werden in diesem Papier die Grundlagen der gemein-samen Zusammenarbeit in Visaangelegenheiten im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht entsprechend festgeschrieben.

 

Zu Punkt 89:

Gemäß Artikel 5 der Grundversorgungsvereinbarung widmet sich der Bund-Länder-Koordinationsrat der partnerschaftlichen Lösung von Problemen, die sich aus aktuellen Anlassfällen, der Auslegung der Grundversorgungsvereinbarung, der Kostenverrechnung und deren Prüfung sowie aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse ergeben.

 

Für Themen, die im Bund-Länder Koordinationsrat auf Dauer keiner Beschlussfassung zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit, sie auf nächsthöherer Ebene (Landes-amtsdirektoren- und Landeshauptleutekonferenz) als Tagesordnungspunkte vorzuschlagen.