363/AB XXV. GP

Eingelangt am 07.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                        GZ. BMVIT-9.000/0001-I/PR3/2014    

An die                                                                                              DVR:0000175

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . März 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen und KollegInnen haben am  9. Jänner 2014 unter der Nr. 378/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofes gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich auf die „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs“ aus der Broschüre „Verwaltungsreform 2011“ (Reihe 2011/1) im Bereich des bmvit.

 

Die in dieser Anfrage enthaltenen 27 Punkte entsprechen den in der Broschüre „Verwaltungsreform 2011“ in Kapitel 26 - Verkehr und Infrastruktur, Unterkapitel „Strategische Vorgaben“, „Finanzierung und Verrechnung“, „Durchführung von Infrastrukturvorhaben“ und „Regionalverkehr“ angeführten Vorschlägen und Anregungen des Rechnungshofs.

 

In der angesprochenen Broschüre hat der Rechnungshof seine aktualisierten Vorschläge zur Verwaltungsreform veröffentlicht, die alle auf den Ergebnissen konkreter Gebarungsüberprüfungen aufbauen, wobei die angeführten Sachverhalte bzw. Maßnahmen den Empfehlungen aus den Gebarungsüberprüfungen entsprechen. 


Das bmvit betreffend sind in die gegenständliche Broschüre die Gebarungsüberprüfungen bis zum Wahrnehmungsbericht Reihe Bund 2011/10 eingeflossen, der vom Rechnungshof im Oktober 2011 dem Nationalrat im Sinn des Art 126d Abs. 1 B-VG erstattet und anschließend veröffentlicht wurde.

 

Mit Bericht Bund 2011/13 wurden die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens 2010 veröffentlicht, in dem die Empfehlungen des Rechnungshofs und deren Umsetzungsstand, die er im Jahr 2010 in seinen Berichten an den Nationalrat ausgesprochen hat, enthalten sind.

 

Auch für die Jahre 2011 und 2012 hat der Rechnungshof beim bmvit als überprüfte Stelle den Umsetzungsstand seiner Empfehlungen nachgefragt und die Ergebnisse dieser Nachfragen in den Berichten Nachfrageverfahren 2011 (Reihe Bund 2012/13) und Nachfrageverfahren 2012 (Reihe Bund 2013/13) veröffentlicht.

 

In diesen Nachfrageverfahren fragt der Rechnungshof bei den von ihm überprüften Stellen nach, wie es mit der Umsetzung der im Vorjahr in den Berichten vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen steht. Die Ergebnisse des Nachfrageverfahrens werden in den Tätigkeitsberichten auf Bundesebene veröffentlicht. Zusätzlich führt der Rechnungshof "Follow-up-Überprüfungen" vor Ort durch, in denen er die tatsächliche Umsetzung der zugesagten Maßnahmen und Empfehlungen überprüft.

 

Da – neben den jährlich veröffentlichten Ergebnissen der Nachfrageverfahren - auch die Ergebnisse der „Follow-up-Überprüfungen“ in Wahrnehmungsberichte einfließen, die gemäß Art 126d Abs. 1 B-VG vom Rechnungshof dem Nationalrat erstattet und veröffentlicht werden und diese Berichte gemäß Art 126d Abs. 2 im Rechnungshofausschuss des Nationalrats verhandelt werden, ist dem Nationalrat der aktuelle Umsetzungsstand der Empfehlungen des Rechnungshofs bekannt.

 

Insoferne stellt das Begehren, den Umsetzungsstand der in der gegenständlichen Anfrage angeführten Maßnahmen neuerlich bekannt zu geben, einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand dar.