383/AB XXV. GP

Eingelangt am 13.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

GZ. BMVIT-11.000/0001-I/PR3/2014    

DVR:0000175

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Anfragebeantwortung

Wien, am    5  . März 2014

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 13. Jänner 2014 unter der Nr. 386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schützt der Schutzweg?  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Ist die Bezeichnung Schutzweg aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß?

 

 

Zwar wurde die Bezeichnung bereits in der Stammfassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 1960 verwendet, die Verpflichtung der FahrzeuglenkerInnen gegenüber Personen, die den Schutzweg benutzen, bzw. der Schutz dieser Personen wurde seitdem jedoch sukzessive ausgedehnt: So wurde etwa durch die 19. Novelle der Straßenverkehrsordnung die Verhaltensbestimmung für FahrzeuglenkerInnen eingeführt, dass Personen, die sich auf einem Schutzweg befinden oder diesen erkennbar benützen wollen, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen ist.


Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø  Werden Sie im Zuge kommender Novellen und Gesetzesänderungen die Bezeichnung „Schutzweg“ durch andere Begriffe ersetzen?

Ø   Wenn nein, weshalb sehen Sie dafür keinen Bedarf?

Ø   Wenn ja, bis wann soll die irreführende Bezeichnung „Schutzweg“ aus den österreichischen Gesetzen verschwunden sein?

 

 

Ein wichtiger Aspekt der Verkehrssicherheitsarbeit ist die Weiterentwicklung der „Verkehrssicherheitskultur“, also der allgemeinen Einstellung der BürgerInnen zu Verkehrssicherheitsfragen. So wird bereits Kindern im Rahmen der Verkehrserziehung zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr geraten, auch bei der Benützung von Schutzwegen. Es besteht daher kein Bedarf für eine Änderung der Bezeichnung „Schutzweg“, sondern ist vielmehr –unabhängig von der konkreten Bezeichnung – durch entsprechende Aufklärung und Verkehrserziehung für eine entsprechende Bewusstseinsbildung Sorge zu tragen.

 

Zu Frage 5:

Ø  Was werden Sie – unabhängig von der konkreten Bezeichnung – dafür tun, dass ein Schutzweg künftig wieder sicher(er) ist?

 

 

Im Rahmen des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020 (VSP) wird dem Schutz von Fußgängern große Bedeutung beigemessen. Im Handlungsfeld 7 "FußgängerInnen" sind folgende drei Maßnahmen zum Thema Schutzwege (Maßnahmenpaket 3.7.2) vorgesehen, welche nach Umsetzungszeitraum und Zuständigkeiten differenziert sind:

 

1.    Überprüfung der ungeregelten Schutzwege auf ihre technische Sicherheit und Konformität mit den Richtlinien

2.    Erörterung von Maßnahmen gegen den nicht richtlinienkonformen Einsatz von Schutzwegen und des Einsatzes von alternativen baulichen Maßnahmen

3.    Information über das richtige Verhalten als FußgängerIn im Straßenverkehr

 

Hauptakteure für die Umsetzung der Maßnahmen 1 und 2 sind die Bundesländer und Gemeinden, für Maßnahme 3 das bmvit und die Automobil- und Mobilitätsclubs.