383/AB XXV. GP
Eingelangt am 13.03.2014
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
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GZ. BMVIT-11.000/0001-I/PR3/2014 An die Präsidentin des Nationalrats Mag.a Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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Anfragebeantwortung
Wien, am 5 . März 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Kunasek und weitere Abgeordnete haben am 13. Jänner 2014 unter der Nr. 386/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schützt der Schutzweg? gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Rahmen des Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramms 2011 – 2020 (VSP) wird dem Schutz von Fußgängern große Bedeutung beigemessen. Im Handlungsfeld 7 "FußgängerInnen" sind folgende drei Maßnahmen zum Thema Schutzwege (Maßnahmenpaket 3.7.2) vorgesehen, welche nach Umsetzungszeitraum und Zuständigkeiten differenziert sind:
1. Überprüfung der ungeregelten Schutzwege auf ihre technische Sicherheit und Konformität mit den Richtlinien
2. Erörterung von Maßnahmen gegen den nicht richtlinienkonformen Einsatz von Schutzwegen und des Einsatzes von alternativen baulichen Maßnahmen
3. Information über das richtige Verhalten als FußgängerIn im Straßenverkehr
Hauptakteure für die Umsetzung der Maßnahmen 1 und 2 sind die Bundesländer und Gemeinden, für Maßnahme 3 das bmvit und die Automobil- und Mobilitätsclubs.