385/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0005-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 399/J vom 15. Jänner 2014 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2. und 9.:
Die Verwendung der anlässlich der Zuteilung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 900 MHz und 1800 MHz festgesetzten Frequenznutzungsentgelte wird derzeit im Rahmen der Budgeterstellungen diskutiert.
Zu 3.:
Es wird davon ausgegangen, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie grundsätzlich die geeigneten organisatorischen Voraussetzungen und Ressourcen zur Verfügung hat.
Zu 4. und 6.:
Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine entsprechenden Ausschreibungsunterlagen vor. Für die inhaltliche Ausgestaltung wäre das gemäß Bundesministeriengesetz 1986 zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verantwortlich.
Zu 5.:
Details zu den vergangenen Breitband-Fördervergaben und den Fördernehmern sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht bekannt.
Zu 7.:
Momentan ist der Fall beim Verfassungsgerichtshof anhängig, der über eine Abtretung desselben an den Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
Zu 8.:
Das Bundesministerium für Finanzen hat in keinster Weise Einfluss genommen. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) war die ausschreibende Behörde (vgl. § 117 Z 9 TKG 2003, wonach die TKK für die Zuteilung von Frequenzen zuständig ist).
Zu 10.:
Die für eine allfällige Teilnahme der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) an einer Kapitalerhöhung der Telekom Austria AG erforderlichen finanziellen Mittel werden von der ÖIAG als deren Aktionärin und somit nicht aus dem Bundeshaushalt aufzubringen sein.
Zu 11. und 12.:
Die Mittelaufbringung für allfällige Kapitalmaßnahmen des Bundes bei der Hypo Alpe Adria erfolgt im Bedarfsfall aus dem allgemeinen Haushalt. Es existiert keine Zweckwidmung von Budgetmitteln für Kapitalzufuhren an die Hypo Alpe Adria.
Zu 13., 14. a) bis f), 15., 16., 17., 18. und 19.:
Die vorliegenden Fragestellungen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung.
Zu 14. g):
Nein.
Zu 20.:
Alle drei österreichischen
Mobilfunkanbieter haben sich an besagter Auktion mit unterschiedlichen Volumina
(A1: 1.029.895.738 Euro, T-Mobile: 654.482.816 Euro,
Hutchison 3: 330.082.913 Euro) beteiligt. Darüber hinaus wurden im
Vergabeverfahren Frequenzen im Bereich 800 MHz für einen etwaigen, bisher
im österreichischen Mobilfunksektor noch nicht tätigen Betreiber
(„Neueinsteiger“) reserviert.
Zu 21. und 22.:
Die Ausschreibung wurde nicht vom Bundesministerium für Finanzen durchgeführt, sodass auch allfällige Schadenersatzansprüche nicht das Bundesministerium für Finanzen treffen würden.
Zu 23.:
Über eventuelle „Ausschreibungsfehler“ und „Missstände“ in Bezug auf die stattgefundene Ausschreibung kann seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Aussage getroffen werden. Eine etwaige Neuausschreibung hätte von Seiten der TKK zu erfolgen.
Zu 24.:
Das Bundesministerium für Finanzen war an der Ausschreibung nicht beteiligt. Die Frage nach allfälligen personellen Konsequenzen im Bundesministerium für Finanzen stellt sich daher nicht.
Mit freundlichen Grüßen