386/AB XXV. GP
Eingelangt am 14.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 15. Jänner 2014 unter der Nr. 400/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die geplante Verwendung der Erlöse aus dem Ergebnis der Frequenzspektrumsauktion vom 21.10.2013 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1, 2, 3 und 7:
Ø Stimmt es, dass die dem BMVIT zuzurechnende Milliarde zur Gänze in den Breitbandausbau reinvestiert werden soll?
Ø Über welchen Zeitraum soll diese Breitbandförderung ausbezahlt werden?
Ø Hat das BMVIT die geeigneten organisatorischen Voraussetzungen und Ressourcen zur transparenten Vergabe von 1 Milliarde Fördergeldern? Wenn ja, welche, und wie sehen diese konkret im Einzelnen aus?
Ø Wie wird für den Fall einer späteren Aufhebung der Ausschreibung vorgesorgt? Werden Förderungen bis zum endgültigen Entscheid durch die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts ausgesetzt?
Die Vergabe der Frequenzen durch die Telekom-Control-Kommission ist beim VwGH anhängig, sodass derzeit keine Verfügung über die Erlöse aus der Auktion getroffen werden kann. Ungeachtet dessen habe ich mich stets dafür ausgesprochen und, dass rd. die Hälfte des Auktionserlöses für die die digitale Offensive, insbesondere den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden soll.
Zu Frage 4:
Ø Wie wird bei der Ausschreibung von Fördergeldern sichergestellt, dass diese technologieneutral, das bedeutet gleichberechtigt für mobile und feste Technologie, erfolgt? Welche Vorkehrungen zur Sicherung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wurden dabei getroffen?
Im Zentrum des wettbewerblichen Auswahlverfahrens, das den EU-Vergaberichtlinien entsprechen muss, steht die Herstellung einer definierten Versorgungsqualität in den ausgewiesenen Regionen. Welche Technologie zur Erreichung dieses Ziels eingesetzt werden soll, bleibt dem Förderungswerber überlassen.
Zu Frage 5:
Ø Wie erklärt sich, dass bei bisherigen Fördervergaben im Breitbandbereich ein Großteil der Fördermittel der Telekom Austria zugeflossen ist?
Bei allen Fördervergaben wurde auf die beste Relation zwischen Leistung, Abdeckung und Förderhöhe abgestellt.
Zu Frage 6:
Ø Gibt es Pläne des BMVIT, durch Förderung von Kooperationen zwischen den Betreibern im Ausbau fester und mobiler Breitbandinfrastruktur in ländlichen Regionen eine bessere und kostenneutrale Koordination dieses Ausbaues zu fördern und damit einen rascheren Ausbau voranzubringen?
Neben den regulatorischen Möglichkeiten (siehe TKG-Novellen 2009 und 2011) werden künftige Breitbandförderungen die Kooperation zwischen TK-Betreibern bzw. zwischen TK-Betreibern und Infrastrukturerrichtern aus anderen Sektoren grundsätzlich stärker berücksichtigen und speziell im Auswahlverfahren auch einen Technologiemix als Möglichkeit zur Zielerreichung offen lassen.
Zu Frage 8 und 18:
Ø Hat das BMVIT in irgendeiner Form auf die Ausschreibungsbedingungen und die Auktion vor, während und nach der Auktion Einfluss genommen?
Ø Hat es im Vorfeld der Ausschreibung ein gemeinsames Treffen mit Vertretern der A1 Telekom Austria, u.a. Mag. Michael Jungwirth, und dem Kabinett aus dem BMVIT gegeben und war der bzw. ein Inhalt dieses Treffens die Koordinierung der Ausschreibung?
Zu den Fragen 9 bis 12 und 14 bis 16:
Ø Was geschieht mit den dem BMF zukommenden Anteilen am Erlös? Stimmt es, dass davon 276 Mio. für den Wohnbau reserviert sind? Ist hier eine Co-Finanzierung der Länder vorgesehen? Steht dieses Vorgehen im Einklang mit den EU-Förderbestimmungen?
Ø Kann ausgeschlossen werden, dass durch die Auktionserlöse eine Kapitalerhöhung der A1 Telekom finanziert wird?
Ø In welchem Umfang sind Mittel aus der Auktion für die Sanierung der Hypo Alpe Adria reserviert?
Ø Laut Aussage eines ÖVP Landeshauptmanns möchte Frau BMin Bures eine Milliarde aus der Ausschreibung in die Hypo Alpe Adria investieren – ist das laut BMVIT so oder ähnlich vorgesehen?
Ø Hat die A1 Telekom Austria 2013 folgende Partner / Institutionen mit Aufträgen / Sponsoring unterstützt und im welchem Umfang?
a) den SPÖ nahen Wiener Wirtschaftsclub
b) die Stadt Wien (Magistrat / Rathaus)
c) die Wien Holding
d) die ECHO Medien Gruppe
e) die A.W.P. Unternehmensberatung GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter Mag.
Peter Gross – 2010 bis 2011 war Frau Barbara Novak Angestellte der A.W.P)
f) BMVIT
g) BMF
Ø War Frau Barbara Novak nicht auch direkte Ansprechpartnerin und starke Unterstützerin der A1 Telekom Austria im Bezug auf das Projekt „Breitbandoffensive Wien“ (Glasfaser) der Stadt Wien im Jahre 2012?
Ø War dieses Projekt „Breitbandoffensive Wien“ nicht ebenfalls als Vorzeigeprojekt der SPÖ (Stadt Wien und BMVIT) geplant?
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu Frage 13 und 17:
Ø Wurde seitens der Wiener SPÖ-Gemeinderätin/ -Landtagsabgeordneten Barbara Novak (Bereichssprecherin Informations- und Kommunikationstechnologie) und deren Lebensgefährten Mag. Peter Gross (Generalsekretär des SPÖ nahen Wiener Wirtschaftsclubs) Interventionen hinsichtlich des Ausschreibeverfahren auf das BMVIT ausgeübt?
Ø Trifft es zu, dass eine namhafte Wiener Rechtsanwaltskanzlei einen Formulierungsentwurf im Auftrag der A1 Telekom Austria für die Ausschreibung entworfen hat, welcher über Mag. Michael Jungwirth an das BMVIT übermittelt worden ist?
Mir sind keine derartigen Interventionen bekannt.
Zu Frage 19:
Ø Nach welchen Kriterien hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH die Berater für diese komplexe Ausschreibung ausgesucht?
a) Gab es eine Ausschreibung diesbezüglich?
b) Wie hoch war das Honorar für diese Berater?
c) Gab es gleichwertige europäische/ internationale Referenzprojekte dieser Experten?
e) Hatten diese Berater eine langjährige Fachexpertise / Kompetenz für gleichwertige
Ausschreibungen in diesem Segment?
Gemäß RTR verfügt das ausgewählte Beratungsunternehmen, DotEcon Ltd, über hervorragende Fachexpertise im Bereich Frequenzauktionen und Auktionsdesign und hat in einer Vielzahl an Beratungsprojekten sowohl Regulierungsbehörden als auch Bieter bei der Vorbereitung und Durchführung von Frequenzauktionen unterstützt.
Die RTR hat dazu mitgeteilt, dass sie im Vorfeld der anstehenden LTE-Auktionen eine europaweite Ausschreibung durchgeführt hat.
Gemäß Mitteilung der RTR beträgt die Summe der Beratungshonorare von DotEcon für die Multiband-Auktion ca. 84.000.- Euro. Dazu kommen noch Ausgaben für die Entwicklung der Auktionssoftware und für die Durchführung von Tests in der Höhe von ca. 100.000.- Euro. Ein Betrag von ca. 26.000,- Euro resultiert aus sonstigen IT-Beschaffungen (Server, Sicherheitssysteme, etc.), Ausgaben für Übersetzungen (der Ausschreibungstext wurde auch in Englisch zur Verfügung gestellt) und Schaltungen in Zeitungen (die Ausschreibung muss z.B. zwingend in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden). Insgesamt hatte die Regulierungsbehörde ca. 210.000,- Euro an Ausgaben.
Zu Frage 20:
Ø Wie erklären Sie sich, dass viele internationalen und namhaften Berater diese Ausschreibung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Österreich als „fehlgeschlagen“, „unprofessionell“ und als „sehr marktunüblich“ und den Vorgang international als „marktschädigend“, mache Berater die Ausschreibung sogar als „zugeschnitten auf den österreichischen Marktführer A1 Telekom“ bezeichnen?
Die im Rahmen der gegenständlichen Vergabe eingesetzte kombinatorische Clockauktion ist ein in vielen Ländern erprobtes modernes Auktionsverfahren, das auf fundierten theoretischen Grundlagen basiert. Dieses Auktionsverfahren wurde etwa auch in der Schweiz, in Dänemark, in den Niederlanden, in Australien, in Kanada, in der Slowakei und in UK eingesetzt. Für die Multiband-Auktion in Österreich mussten aufgrund spezifischer Umstände (Kollusionsrisiko) einige Anpassungen vorgenommen werden.
Zu Frage 21:
Ø Wie erklären Sie sich, dass es bei dieser Ausschreibung nur einen wirklichen Gewinner gibt – die A1 Telekom Austria?
Bei der Frequenzspektrumsauktion vom 21. Oktober 2013 handelt es sich um Auktionsergebnisse, die die Basis für die Frequenzzuteilung an verschiedene Unternehmen darstellt.
Zu den Fragen 22 und 24:
Ø Wie geht das BMVIT mit etwaigen hunderte Millionen schweren Schadenersatzforderungen um?
Ø Muss es aufgrund eventueller „Missstände“ und „Ausschreibungsfehler“ eine Neuausschreibung geben? Wenn nein, warum nicht?
Es gibt keinen Grund, an der gesetzeskonformen Abwicklung des Verfahrens durch die TKK zu zweifeln, weshalb ich auch nicht davon ausgehe, dass Schadenersatzansprüche erfolgreich geltend gemacht werden können. Etwaige Verfahrensfehler können zudem von den betroffenen Unternehmen im Zuge von Verfahren vor dem VfGH bzw. VwGH geltend gemacht werden.
Zu Frage 23:
Ø Wurden für den Fall von Schadenersatzforderungen im BMVIT Rückstellungen gebildet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe, wenn nein warum nicht?
Entsprechend der Bestimmungen des § 53 BHV sowie der einschlägigen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen war eine Rückstellung nicht erforderlich.
Zu Frage 25:
Ø Welche personellen Konsequenzen wird es infolge dieser Ausschreibung aus Ihrer Sicht im BMVIT geben?
Dazu gibt es keinen Anlass.