389/AB XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 516 /J der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Genossinnen und Genossen wie folgt:

 

Die gegenständliche Anfrage wurde meinerseits an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet; dieser hat mir dazu nachfolgendes Datenmaterial und nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.

Fragen 1-4:

Es darf auf die nachstehenden Tabellen 1-4 verwiesen werden.

Die Tabelle 3 (zu Frage 3) stellt die Summe aus Verzugszinsen und Beitragszuschlägen dar. Eine Trennung ist nicht möglich.

 

Die in der Tabelle 4 (zu Frage 4) ausgewiesenen Rückstände lassen keinen Schluss auf die endgültige Einbringungsquote zu. Ein Teil dieser Beträge kann aufgrund weiterer Maßnahmen (beispielsweise durch  Mahnung, Ratenvereinbarung, allenfalls Exekutionsführung) eingebracht werden. Österreichweit können rund 99,4 % der vorgeschriebenen Beiträge eingebracht werden. Lediglich ca. 3,91 % der vorgeschriebenen Beiträge müssen gemahnt und nur rund 0,83 % der vorgeschriebenen Beiträge werden in Exekution gezogen. Beispielsweise die NÖGKK hatte im Jahr 2013 eine Einbringungsquote von 99,77 %. Ähnliche Werte weisen auch die übrigen Träger auf.


Detailliertere Auswertungen waren in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Tabelle 1:

 

 

 


Tabelle 2:

 

 

 


Tabelle 3:

 

 


Tabelle 4:

Monatsabrechnungen der Gebietskrankenkassen:

 

Frage 5:

Um Liquiditätsengpässe bzw. Zahlungsprobleme früh zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, arbeiten die Krankenversicherungsträger unter anderem verstärkt mit den Dienstgebern zusammen (online-Kontoinformation für Dienstgeber WEBEKU, persönliche Gespräche, Information über allfällige strafrechtliche Konsequenzen). Außerdem werden vermehrt Bilanzanalysen durchgeführt. In die Risikobewertung fließen sowohl die absolute Höhe des Rückstandes (unabhängig von der Betriebsgröße) als auch die Höhe des Rückstandes im Vergleich zum Monatsdurchschnitt der fälligen Beiträge (Verhältnis Rückstand zur Betriebsgröße) ein. Das Zahlungsverhalten der Dienstgeber wird auch bei der Risikoanalyse im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben (GPLA) berücksichtigt.

Die Krankenkassen haben spezielle Programme zur Risiko- und Auffälligkeitsanalyse im Einsatz, um (grundsätzlich branchenunabhängig) Schwarzarbeitsverdachtsfälle aus dem Datenbestand herauszufiltern und (Zusatz-)In­for­mationen für eine Insolvenzprophylaxe zu erhalten. Bei auffälligen Beitragsschuldnern werden unabhängig von der Branche zielgerichtete Erhebungen bezüglich haftender Personen sowie verwertbaren Vermögens durchgeführt. In den besonders auffälligen Branchen (Bau- und Bauhilfsgewerbe, Arbeitskräfteüberlassung, Gebäudereiniger, Kleintransportgewerbe, etc.) werden spezielle Erhebungen durchgeführt.

Um Sozialbetrugsfälle einer gerichtlichen Verfolgung zuzuführen, findet außerdem eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden statt, wie insbesondere den jeweiligen Landeskriminalämtern (bspw. die STGKK im Rahmen der „ARGE ALPHA“). Außerdem ist auf die Haftungsbestimmungen nach der AuftraggeberInnenhaftung (§§ 67 ff ASVG) und dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (vgl. bspw. § 14 AÜG) hinzuweisen.

Es darf darüber hinaus bemerkt werden, dass im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 im Kapitel 01 „Wachstum und Beschäftigung in Österreich“ unter anderem auch Maßnahmen gegen Scheinanmeldungen angeführt sind. Das BMASK wird - aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen - eine Arbeitsgruppe mit den Sozialpartnern und mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger einrichten, die sich mit dem Sozialbetrug durch Scheinfirmen/mit der Früherkennung von Scheinfirmen weitergehend befassen wird. In diese Arbeitsgruppe werden auch die Empfehlungen des Rechnungshofes eingebracht und diskutiert werden.