39/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.01.2014
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Jänner 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0292-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 60/J betreffend „Ausbau Kinderbetreuung“, welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol,       Kolleginnen und Kollegen am 20. November 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf die Regierungsverhandlungen, die erst kürzlich abgeschlossen werden konnten, war es noch nicht möglich, Verhandlungen mit den Bundes-ländern über den verstärkten Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zu führen und eine gesetzliche Grundlage für eine zusätzliche Mitfinanzierung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Daher wurden bis Ende 2013 keine zusätzlichen Zweckzuschüsse an die Länder ausbezahlt.

 


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots 2011-2014 sieht für 2014 die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder in der Höhe von € 15 Mio. vor. Zusätzlich wurde im aktuellen Regierungsprogramm festgelegt, die elementarpädagogischen Ein-richtungen verstärkt quantitativ und qualitativ auszubauen und seitens des    Bundes mit insgesamt € 350 Mio. in den kommenden vier Jahren zu unter-stützen. Dabei sollen Schwerpunkte beim Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder, bei der Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen, beim Ausbau und bei der qualitativen Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie bei der Sprachförderung gesetzt werden.