394/AB XXV. GP
Eingelangt am 18.03.2014
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Alois Stöger Bundesminister
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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GZ: BMG-11001/0022-I/A/15/2014
Wien, am 17. März 2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 532/J der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend wird festgehalten, dass für die Beantwortung der vorliegenden
parlamentarischen Anfrage eine Stellungnahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholt und zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5 herangezogen wurde.
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger merkt zu den anhängigen Auswertungen an, dass die Daten ausschließlich die auf Kosten der sozialen Krankenversicherung im extramuralen Bereich abgegebenen Arzneispezialitäten umfassen. Daten zu Arzneispezialitäten mit einem Kassenverkaufspreis unter der Rezeptgebühr sind nur für von Rezeptgebühren befreiten Personen enthalten. Der Bereich der Kostenerstattung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten.
Frage 1:
Dazu wird auf die Tabelle in Beilage A verwiesen.
Für das zweite Halbjahr 2013 liegen noch keine vollständigen Daten vor; es wurde daher nur das erste Halbjahr ausgewertet.
Zu den gelisteten ATC-Codes existieren im Erstattungskodex jeweils nur Produkte eines Anbieters. Die Daten lassen daher unter Umständen Rückschlüsse auf den Umsatz des jeweiligen Unternehmens zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden sie daher nur in Summe dargestellt.
· Atomoxetin (N06BA09)
· Aripiprazol (N05AX12)
Frage 2:
Dazu wird auf die Tabelle in Beilage B verwiesen.
Für das zweite Halbjahr 2013 liegen noch keine vollständigen Daten vor; es wurde daher nur das erste Halbjahr ausgewertet.
Frage 3:
Den Krankenversicherungsträgern stehen aus dem niedergelassenen Bereich keine codierten Diagnosen zur Verfügung. Elektronische Auswertungen sind damit nicht möglich. Da seriöse Angaben zu der Gesamtzahl somit nicht gemacht werden können, wird von allenfalls darüber hinaus möglichen Auswertungen (z. B. Heilmittelkosten, stationäre Aufenthalte) Abstand genommen.
Frage 4:
Zu a) – Statistik nach Diagnosen – verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 3.
Zu b) – Statistiken nach Medikamenten – wird auf die zu Frage 5 angefügte Beilage C verwiesen.
Frage 5:
Zum vierten Teilstrich – Ärztegruppen nach Anzahl der Verschreibung der Diagnose ADHS – wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen.
Darüber hinaus verweise ich auf Beilage C. Eine Gliederung ist nur für die Jahre 2010 bis 2012 und nur nach Allgemeinmediziner/inne/n, Fachärzt/inn/en und Sonstige möglich.
Zum Wirkstoff Atomoxetin (N06BA09) existieren im Erstattungskodex nur Produkte eines Anbieters. Die Daten lassen daher unter Umständen Rückschlüsse auf den Umsatz des Unternehmens zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Methylphenidat und Atomoxetin daher nur in Summe dargestellt.
Fragen 6 und 7:
2009: Im Sinne der von der Commission on Narcotic Drugs am 12. März 2010 beschlossenen Resolution 54/6 erfolgt die Berichtlegung über den Verbrauch („consumption“) von der Psychotropenkonvention unterliegenden Substanzen im Rahmen einer freiwilligen jährlichen Berichtlegung erst seit dem Jahr 2010. Für davor liegende Berichtszeiträume liegen daher keine diesbezüglichen Daten vor.
2010: 40 319 Gramm
2011: 27 474 Gramm
2012: 46 689 Gramm
2013: Für das Jahr 2013 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da die Auswertung der dem INCB bis 30. Juni 2014 zu meldenden Daten derzeit erfolgt.
BEILAGE A
zu 532/J








BEILAGE B
zu 532/J

BEILAGE C
zu 532/J
