398/AB XXV. GP
Eingelangt am 19.03.2014
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möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 411/J der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
In meinem Ressort sind folgende Gremien, in denen Umweltthemen behandelt werden, eingerichtet:
1) Österreichische Freiwilligenrat: Gemäß Abschnitt 5 des Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, ist in meinem Ressort der Österreichische Freiwilligenrat eingerichtet, dessen Aufgabe in der Beratung und im Erstatten von Vorschlägen und Empfehlungen liegt. Die Zusammensetzung des Österreichischen Freiwilligenrates ergibt sich aus § 31 des Freiwilligengesetzes. Mitglied ist unter anderem auch der Umweltdachverband.
2)
Fachausschuss Chemie in Produkten (FA-Chemie): Das Ziel des gemäß
§ 23 Abs. 3 des Produktsicherheitsgesetzes (PSG 2004), BGBl I
Nr. 16/2005, eingesetzten Ausschusses ist die Information und Zusammenarbeit
der Mitglieder zur Information und zum Schutz von Konsument/inn/en. Dies vor
dem Hintergrund, dass Konsument/inn/en von Auswirkungen chemischer Stoffe und
Gemische betroffen sein können, die in Produkten enthalten sind, mit denen
sie in Berührung kommen.
Der Ausschuss setzt sich aus Expert/inn/en zum Thema Chemie zusammen, die von den Mitgliederorganisationen des Produktsicherheitsbeirates (§ 20 Abs. 2 PSG 2004) entsendet wurden (Ministerien, die von der Produktsicherheit in der Regel mitbetroffen sind und NGOs aus dem Bereich der Unfallverhütung). Weiters nehmen an den Sitzungen Expert/inn/en teil, die zu einem bestimmten Thema eingeladen werden.
Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei danach zu trachten ist, eine einhellige Meinung zu finden. Die Empfehlungen des Ausschusses werden vom Produktsicherheitsbeirat beschlossen.
3) Konsumentenpolitisches Forum: In diesem Dialoggremium (es werden keine Beschlüsse gefasst) werden aktuelle konsumentenpolitische - darunter auch umweltrelevante - Themen diskutiert wie zum Beispiel Radfahrabstellplätze in/vor Wohnanlagen, Normverbrauchsabgabe von Kraftfahrzeugen oder Benzinpreise. Die Konsumentenpolitische Koordinierung ist gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 eine Aufgabe meines Ressorts.
Eingeladen sind Organisationen, die sich in Österreich wesentlich für Verbraucheranliegen einsetzen. Derzeit sind dies: Schienen-Control, Verbraucherrat, Bundeswettbewerbsbehörde, Bundeskartellanwalt, RTR GmbH, Europäisches Verbraucherzentrum, Verein für Konsumenteninformation, Österreichischer Seniorenrat, ASB Schuldnerberatungen GmbH, Österreichische Mietervereinigung, ÖAMTC, ARBÖ, VCÖ, Internet Ombudsmann, Arge Daten, Finanzmarktaufsicht, E-Control, Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft & Bewohnervertretung, Bundesarbeiterkammer, Verbindungsstelle der Bundesländer, AGES Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit, KIJA Ständige Vertretung der Kinder- und Jugendanwaltschaften. Als Gäste werden zusätzlich die Konsumentensprecher/innen aller Parlamentsfraktionen eingeladen.
Fragen 7 bis 9:
Der administrative Aufwand für die Sitzungen wird von meinem Ressort getragen.
Die von
mir zu den Sitzungen des Fachausschusses Chemie in Produkten zugezogenen
Sachverständige und Auskunftspersonen können gemäß §
20 Abs. 3 iVm
§ 23 Abs. 3 PSG 2004 einen Fahrtkostenersatz bekommen, falls ihr
ordentlicher Wohnsitz oder Dienstort nicht mit dem Tagungsort
übereinstimmt. Weitere Entschädigungen sind nicht vorgesehen.