399/AB XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0006-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 416/J           betreffend „Fracking in Österreich, Gefahr für unser Trinkwasser“, welche die   Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen am         21. Jänner 2014 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

 

Es ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11563/J der XXIV. GP zu verweisen.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass zwischenzeitig durch die am 3. August 2012 in Kraft getretene Novelle zum UVP-Gesetz 2000, BGBl. I Nr. 77/2012, eine wesentliche Änderung der Rechtslage dahingehend eingetreten ist, als seither die Auf-suchung und Gewinnung mittels Frac-Behandlung von sogenannten "unkon-ventionellen" Erdöl- oder Erdgasvorkommen einer Umweltverträglichkeitsprüfung im "großen Verfahren" gemäß UVP-Gesetz unterliegen. "Unkonventionelle" Erdöl- und Erdgasvorkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass ein wirtschaftlicher Abbau des Vorkommens wegen der Dichtheit der Gesteinsschichten, in denen sich das Erdöl oder Erdgas befindet, nur unter Anwendung von Frac-Behandlungen möglich ist.

 

Die Anwendung des UVP-Gesetzes auf die Aufsuchung und Gewinnung dieser "unkonventionellen" Erdöl- und Erdgasvorkommen bedeutet, dass für die       Genehmigung derartiger Vorhaben nicht mehr die Montanbehörde, sondern die jeweilige Landesregierung zuständig ist.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

 

Keine.