401/AB XXV. GP

Eingelangt am 19.03.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 632/J der Abgeordneten Neubauer u.a. wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das übergeordnete Ziel der Einführung einer Teilpension ist es, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer anzuheben. Eine Maßnahme hierbei ist es, Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsalter hinaus zu geben und den Aufschub des Pensionsbezugs attraktiver zu gestalten.

Durch Einführung der Teilpension können ASVG-Versicherte über die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, wie es für Beamte schon bisher möglich war (Entfall der Wegfallbestimmung).

Zurzeit wird noch an der genauen Ausführung der Regelungen zur neuen Teilpension gearbeitet. Es stehen mehrere Modelle zur Diskussion.

Zu Frage 2 - 3 und 5

Aus diesem Grund ist es zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht möglich das Ausmaß der finanziellen Einsparungen oder das Ausmaß des Anstiegs des faktischen Pensionsantrittsalters zu beziffern.

Zu Frage 4:

Ebenso wie die genauen Regelungen der Teilpension, welche derzeit noch diskutiert werden, ist die Frage der statistischen Erfassung und die Art und Weise der Berücksichtigung etwa in Berichten noch in der Ausarbeitungsphase. Klar ist, dass bei Einführung der Teilpension eine exakte statistische Erfassung erfolgen wird.


Zu Frage 6:

Österreich konnte die Erwerbsquote der 55-64 jährigen in den in den letzten Jahren stetig erhöhen. Ältere ArbeitnehmerInnen, die ihre Beschäftigung verlieren, finden schwer wieder in den Arbeitsmarkt zurück. Dieses Problem ist schon länger bekannt und es wurden und werden verstärkt Maßnahmen gesetzt hier Abhilfe zu schaffen.

Zu nennen ist hier etwa die Novellierung des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes (ASchG), die die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verbessern möchte indem nicht nur physische Belastungen sondern auch arbeitsbedingte psychische Belastungen in der betrieblichen Prävention berücksichtigt werden müssen (in Kraft seit 1.Jänner 2013).

Im Rahmen des Stabilitätspakets vom Februar 2012 wurde eine Arbeitsmarktoffensive bis 2016 für gesundheitlich eingeschränkte und auch ältere Menschen gestartet, welche bis 2016 insgesamt 200.000 Personen dieser Zielgruppe länger im Erwerbsleben halten soll.

In Erinnerung zu rufen sind auch Änderungen bei der Altersteilzeit: Seit 1. Jänner 2013 ist die Blockzeitvereinbarungen nur mehr dann möglich, wenn vor Beginn der Freizeitphase und für die gesamte Dauer der Freizeitphase eine arbeitslose Person oder ein Lehrling zusätzlich eingestellt wird.

Im Regierungsprogramm 2013 – 2018 sind zudem zahlreiche Maßnahmen festgelegt worden, die in den nächsten Jahren die Arbeitsmarktsituation für ältere Arbeitnehmer/innen verbessern sollen, wie etwa der Einstellbonus. Dabei sollen Arbeitgeber eine Bonuszahlung erhalten, wenn sie arbeitslose Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen.