406/AB XXV. GP

Eingelangt am 20.03.2014
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BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 19. März 2014

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0008-IM/a/2014

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 426/J            betreffend „Klärung der Vorgänge in Zusammenhang mit dem Scheitern der   Photo-voltaik-Fördermittelvergabe am 2. Jänner 2014“, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 22. Jänner 2014 an mich      richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Antragsteller war am 2. Jänner 2014 wesentlich höher als zum 1. Jänner 2013. Auf Grund einer enorm hohen Anzahl von gleichzeitigen Zugriffen auf die Webserver konnten diese im ATOS Rechenzentrum nicht gesichert online gehen.


Eine nicht unerhebliche Anzahl von Antragstellern hat ihre EDV-Systeme zudem massiv hochgerüstet und so die IT-Systeme stark belastet. Diese haben zu einem überwiegenden Teil mit hochautomatisierten Eingabemechanismen (sog. "robots") gearbeitet, um sich selbst - auf Kosten nicht automatisierter, privater Antragsteller - einen Vorteil zu verschaffen. Beispielsweise hat ein einziger      Antragsteller innerhalb kürzester Zeit über 37.000 requests abgegeben. Von    anderen IP-Adressen wurden bis zu 46.000 requests abgesetzt. Ein User gab gar 75.000 requests aufgeteilt auf zwei IP-Adressen ab. Durch diese Aktivitäten war eine gesetzeskonforme und diskriminierungsfreie Antragsstellung nicht mehr  gesichert. Die Homepage war jedoch zu jeder Zeit verfügbar und die zeitnahe Information der Antragssteller somit gesichert.

 

Die OeMAG hat aufgrund der beschriebenen Vorgänge eine Sachverhalts-dar-stellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, in welcher sie darauf hinweist, dass jene Personen, die sich der elektronischen Antragssysteme ("robots")     bedient haben, wissentlich in Kauf genommen haben, das EDV-System schwer zu stören bzw. lahmzulegen.

 

Um eine diskriminierungsfreie Antragstellung am 16. Jänner 2014 zu er-möglichen, wurden die Kapazitäten im ATOS Rechenzentrum und in den Daten-leitungen zum Rechenzentrum, von einem bereits sehr hohen Niveau ausgehend, bis zum 16. Jänner 2014 nochmals massiv erhöht. Weiters wurde der Link zum Antragssystem - anders als am 2. Jänner 2014 - erst am 16. Jänner 2014 um 17:00 Uhr softwaretechnisch freigeschaltet. Im Ticketsystem zur Antragstellung wurden zusätzliche Schutzmechanismen implementiert. Diese haben, ergänzend zu Kapazitätserweiterungen, die Effektivität von automatisierten und daher    extrem schnellen Antragstellungen beschränkt und damit das Vergabe-System vor Überlastung aufgrund einiger weniger problematischer Antragsteller          geschützt. Die Kalibrierung musste dabei sehr behutsam vorgenommen werden, da eine große Anzahl von physischen Antragstellern hinter einer IP-Adresse - für das System - genauso agiert wie ein automatisches Antragssystem.

 

Die Vergabe am 16. Jänner wurde, unter Berücksichtigung der Erfahrungen vom 2. Jänner und der Vorschläge des Ministeriums, gesetzeskonform durchgeführt und hat einen fairen Zugang für alle Antragsteller gewährleistet.


Von Seiten der OeMAG wurde zudem eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im     Anschluss an die Ticketvergabe am 16. Jänner 2014 weitere Analysen anstellte und gegebenenfalls Verbesserungs- und Lösungsvorschläge zur reibungslosen Abwicklung der Vergabe im Jahr 2015 ausarbeiten wird. Die von der Arbeits-gruppe ausgearbeiteten Maßnahmen werden in weiterer Folge in das System zu implementieren sein.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Für Privatpersonen dürften die Kosten der technischen Antragstellung bei der OeMAG eher gering sein, da dafür lediglich ein Computer und eine Internetan-bindung vorhanden sein müssen. Unternehmen, welche die Antragstellung als Dienstleistung anbieten, verrechnen die Kosten meist pauschal an den PV-Anlagenbetreiber weiter und haben damit ein unternehmerisches Risiko. Die   Kosten jener Antragsteller, die ihre Anträge mittels "robots" stellten und damit für die Überlastung der Systeme verantwortlich waren, dürften gering sein, da hier mit der einfachen Umstellung des Eingabedatums vorgegangen werden konnte. Eine seriöse abschließende Beurteilung der Kostenfrage ist nicht möglich.