416/AB XXV. GP
Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 21. März 2014
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0011-I/4/2014
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 412/J vom 21. Januar 2014 der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Folgende Gremien, Kommissionen, Komitees, Ausschüsse, Beiräte und inter- bzw. intraministerielle Arbeits- und Verhandlungsgruppen, in denen Umweltthemen behandelt werden, sind im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet:
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Name des Gremiums |
Art der Entscheidung |
Zusammensetzung |
Legitimation |
Ressourcenbereitstellung des BMF betr. Teilnahme von zivilgesellschaftlichen Organisationen |
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Gremium Wirtschaft und Entwicklung |
Entwicklungspolitische Beratung der Oesterr. Entwicklungsbank (OeEB) sowie entwicklungspolitische Begutachtung der Ansuchen der OeEB um Haftungsübernahme; Empfehlung an HBMF |
In § 9 (5) AusfFG geregelt |
§ 9 (5) AusfFG |
Die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen ist im Gesetz nicht vorgesehen. |
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Beirat gemäß AusfFG |
gibt Empfehlungen zu Haftungsübernahmen des HBMF ab |
Unter Vorsitz eines Vertreters des BMF je ein Vertreter verschiedener Ministerien, u.a. des BMLFUW, von Institutionen und der Sozialpartner |
§ 5 Abs. 2 AusfFG |
Gemäß § 5 Abs. 4 AusfFG üben die Mitglieder des Beirates und seine Ersatzmitglieder ihre Funktion ehrenamtlich aus. Gemäß § 5 Abs. 5 AusfFG werden die Geschäfte des Beirates vom Bundesministerium für Finanzen geführt.
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Garantiepolitik-Gremium |
Festlegung der als Orientierungshilfe dienenden Deckungsrichtlinien für die Oesterreichische Kontrollbank AG für die Bearbeitung von Haftungsanträgen |
Ident mit AusfFG-Beirat |
Informelles Gremium; auf Empfehlung des Rechnungshofes nun mit AusfFG-Beirat zusammengelegt |
Siehe AusfFG-Beirat |
Mit freundlichen Grüßen