42/AB XXV. GP

Eingelangt am 17.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 128/J des Abgeordneten Walter Rauch und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Fragen 1 bis 5:

Für Taxifahrten wird ein Rahmenvertrag der Bundesbeschaffung GmbH in Anspruch genommen. Diesbezüglich verweise ich daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 129/J des Abgeordneten Walter Rauch und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013.

Frage 6:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2013 bis 20. November 2013 wurden für Taxifreifahrten 32 Stück Dauerkarten und 303 Stück Einmalkarten ausgegeben.

Fragen 7 und 8:

Die Einmalkarten stehen jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin zur Verfügung. Von den 32 Dauerkarten standen zehn Stück Mitarbeiter/innen des Ministerbüros, die
übrigen 22 Dauerkarten vorwiegend Sektionsleiter/innen, Gruppenleiter/innen und Abteilungsleiter/innen zur Verfügung.

Ich ersuche um Verständnis, dass diese Fragen nicht in Hinblick auf die Zuordnung zu Einzelpersonen beantwortet werden können: Die Erhebung aller Einzelfahrten würde einen zu großen Verwaltungsaufwand verursachen, da die Karten zu einem großen Teil nicht Personen, sondern Organisationseinheiten zugewiesen sind.

Frage 9:

Die Fahrten dürfen entsprechend den dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen werden, soweit keine anderen adäquaten Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Fragen 10 bis 15:

Die Kontrolle der Nutzung der Karten für Taxifreifahrten erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten. Allfällige Konsequenzen sind disziplinärer, dienst-, arbeits- bzw. zivilrechtlicher Art. Die private Nutzung von Taxikarten würde eine Verletzung der Dienstpflichten darstellen.

Im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist es zu keinen missbräuchlichen Verwendungen von Taxikarten gekommen.

Fragen 16 und 17:

Im Zeitraum vom 1. Jänner 2013 bis zum 20.November 2013 sind insgesamt Kosten in der Höhe von 8.573,20 € entstanden; davon entfielen Ausgaben in der Höhe von 2.544 € auf das Ministerbüro und somit 6.029,20 € auf die übrigen Bediensteten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Eine detaillierte Auflistung nach Personen ist – aus den bei der Beantwortung der Fragen 7 und 8 genannten Gründen – nicht möglich.

Zu Vergleichszwecken darf auf die in den Jahren 2005 und 2006 angefallenen Taxikosten des damaligen Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hingewiesen werden, die – insbesondere auf Kabinettsebene - wesentlich höher waren:

Im Jahr 2005 sind insgesamt Kosten in der Höhe von 28.025,70 € entstanden; davon entfielen Ausgaben in der Höhe von 19.039,80 € auf die Kabinette der Frau Bundesministerin bzw. des Herrn Staatssekretärs und 8.985,90 € auf die übrigen Bediensteten des Ministeriums.

Im Jahr 2006 sind insgesamt Kosten in der Höhe von 34.163,50 € entstanden; davon entfielen Ausgaben in der Höhe von 18.793,25 € auf die Kabinette der Frau Bundesministerin bzw. des Herrn Staatssekretärs und 15.370,25 € auf die übrigen Bediensteten des Ministeriums.

Frage 18:

Schon bisher durften Taxis nur dann in Anspruch genommen werden, soweit es dienstlich unbedingt erforderlich war und keine anderen adäquaten Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. Dies gilt auch in Zukunft.