426/AB XXV. GP
Eingelangt am 24.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
|
|
BMJ-Pr7000/0012-Pr 1/2014 |
||
|
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
|
|
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
|
|||
|
|
|||
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 434/J-NR/2014
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerüchte über die Umsiedlung der Justizanstalt Stein nach Statzendorf“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Es bestehen derzeit keine Pläne, die Justizanstalt Krems oder die Justizanstalt Stein zu verlegen. Die in der Anfrage wiedergegebenen Gerüchte entbehren einer sachlichen Grundlage.
In vom Bürgermeister der Stadt Krems initiierten Besprechungen im Herbst 2013 haben Vertreter des Bundesministeriums für Justiz dargelegt, dass einem Standortwechsel der Justizanstalt Stein nur unter der Bedingung nähergetreten werden könnte, dass dem Bund ein in jeder Hinsicht zumindest gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt wird und der Bund in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten übernehmen kann.
Wien, . März 2014
Dr. Wolfgang Brandstetter