426/AB XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2014
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

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BMJ-Pr7000/0012-Pr 1/2014


Republik Österreich
der bundesminister für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 434/J-NR/2014

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerüchte über die Umsiedlung der Justizanstalt Stein nach Statzendorf“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Es bestehen derzeit keine Pläne, die Justizanstalt Krems oder die Justizanstalt Stein zu verlegen. Die in der Anfrage wiedergegebenen Gerüchte entbehren einer sachlichen Grundlage.

In vom Bürgermeister der Stadt Krems initiierten Besprechungen im Herbst 2013 haben Vertreter des Bundesministeriums für Justiz dargelegt, dass einem Standortwechsel der Justizanstalt Stein nur unter der Bedingung nähergetreten werden könnte, dass dem Bund ein in jeder Hinsicht zumindest gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt wird und der Bund in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten übernehmen kann.

 

Wien,      . März 2014

 

Dr. Wolfgang Brandstetter