431/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0012-I/4/2014

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 439/J vom 23. Jänner 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 12.:

Wie bereits in zahlreichen Beantwortungen schriftlicher parlamentarischer Anfragen dargestellt gibt die OeNB über ihre Ausführungen im Geschäftsbericht der OeNB hinaus weder ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung und der Disposition von Gold im In- und Ausland, noch Einzelheiten zu Transaktionen mit bestimmten Geschäftspartnern und den diesbezüglichen Verträgen bekannt. Sie orientiert sich damit an einer mehrheitlich international üblichen Notenbank-Praxis. Grundsätzlich kann aber erneut mitgeteilt werden, dass im Ausland gelagerte Goldbestände anlässlich der Einlieferung bei der ausländischen Lagerstelle genauestens erfasst, die Barren einzeln gewogen und die Ergebnisse mit den Begleitpapieren des Lieferanten (den sogenannten „Barrenlisten") hinsichtlich Produzent, Gewicht und Feingehalt der Barren abgeglichen werden. Die Sicherheit des Goldes wird durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen