433/AB XXV. GP

Eingelangt am 21.03.2014
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am      März 2014

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0013-I/4/2014

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 441/J vom 23. Jänner 2014 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Wie bereits in zahlreichen Beantwortungen schriftlicher parlamentarischer Anfragen zum Ausdruck gebracht stellt die Verwaltung der Goldreserven der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) einen Teilaspekt der Verwaltung der Währungsreserven dar und zählt damit zu den grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Gemäß Art. 130 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 7 des ESZB/EZB-Statuts hat die Verwaltung der Währungsreserven einschließlich des Goldes durch die OeNB autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen, zu erfolgen.

 

Es ist dabei bekanntermaßen ein Ziel der Offenlegungspolitik der OeNB, unerwünschte Signale beziehungsweise Missverständnisse unter den Marktteilnehmern zu verhindern. Zentralbanken versuchen ihre Geschäfte möglichst „marktneutral" abzuwickeln und können daher den Wünschen der Öffentlichkeit und der Politik nach umfassender Transparenz in diesem Bereich nur in sehr begrenztem Ausmaß nachkommen. Die Goldbestände werden von Zentralbanken nach den Grundsätzen der Sicherheit und der Liquidität verwaltet, die auch in den Guidelines des IWF angeführt sind. Die Währungsreserven werden daher so gehalten beziehungsweise investiert, dass der Wert der Reserven erhalten bleibt und gleichzeitig die Reserven für allfällige währungspolitische Maßnahmen rasch zur Verfügung stehen.

 

Die Lagerung eines Teils der Goldreserven im Ausland ist jedenfalls essentiell. Dadurch wird den Goldreserven die Funktion als Währungsreserve gegeben, da größere Mengen im Bedarfsfall aus logistischen Gründen nur an internationalen Goldhandelsplätzen handelbar sind und somit in die gängigen Reservewährungen eingetauscht werden können. Eine ausschließliche Lagerung der Goldreserven in Österreich würde im Bedarfsfall eine schnelle Konvertierbarkeit in gängige Reservewährungen verhindern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Spindelegger eh.